Soll ich die Vollmacht unterschreiben?

17 Antworten

Das ist dem JobCenter vollkommen egal, ob der Druck macht.

Das JobCenter hat nun mal keine Wohnungen zu vermitteln

Wenn du ihm eine Vollmacht unterschreibst, bist du plötzlich zusätzlich sein Klient und du bekommst dann hinterher eine Rechnung von ihm

Meine Vermieter wollen uns raus haben und wir müssen Ende dieses Jahres ausziehen.

Wurde Euch denn gekündigt?

Wenn ja mit welchem Grund?

Wenn nein, entspannt zurück lehnen.

Auf keinen Fall diese Vollmacht, was immer das auch sein soll, unterschreiben.

Das Jobcenter wird auf den "Druck" des Vermieters nicht reagieren, denn das hat keinen Vertrag mit ihm.

Zero65929 
Fragesteller
 17.09.2014, 15:38

Das war die 2. Kündigung ... Die erste war schon letztes Jahres.... Und Kündigung wegen Eigenbedarf

anitari  17.09.2014, 16:14
@Zero65929

Nimm die Kündigung und diese Vollmacht, aber nicht unterschrieben, und geh damit zum Jobcenter.

Claud18  21.09.2014, 18:17
@anitari

Bei Kündigung wegen Eigenbedarfs (für wen möchte er denn die Wohnung) solltest du schnellstens widersprechen, dann muss der Vermieter klagen, und ihr habt noch etwas Zeit gewonnen.

Aber auf keinen Fall solltet ihr eurem Prozessgegner eine Vollmacht ausstellen. Die nutzt er womöglich gegen euch.

Welchen Druck will der Vermieter machen.
Selbst wenn du ihn als Anwalt bevollmächtigst, backt sich das JC darauf ein Ei. Und eine Wohnung MUSST du dir ohnehin alleine Suchen; das ist NICHT Aufgabe des JC oder des Wohnungsamtes.

Also: Vollmacht ist vollkommen sinnlos.

DerHans  18.09.2014, 12:21

Für den Anwalt ist die Vollmacht bares Geld

Grundsätzlich würde ich nichts unterschreiben was ich nicht verstehe.

Les dir genau durch was dein Vermieter da stehen hat. Am besten lässt du dir eine Kopie geben und lässt einen anderen Anwalt drüber lesen!

Welchen Grund hat denn dein Vermieter dass er euch raus haben will? Einfach rausschmeissen darf man euch nämlich nicht.

Ob er wirklich Druck machen kann weiß ich nicht. Habe davon noch nie was gehört.

Rense02  17.09.2014, 15:49

Eigenbedarfskündigungen gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB lassen sich relativ einfach begründen und werden auch häufig so vollzogen...

Bloß nicht diese Vollmacht unterschreiben! Auf gar keinen Fall! Da stimmt irgend was nicht. Ich würde diese dem Jobcenter zeigen. Alles gute für euch!