Was darf man mit einer Postvollmacht annehmen und was nicht?

2 Antworten

Mit einer Postvollmacht kannst Du Pakete und Einschreiben annehmen. Ausnahme ist ein PostIdent, denn hierfür gibt es keine Vollmacht, da der Empfänger hier immer persönlich unterschreiben muss. Ebenso gilt es für altersbeschränkte Artikel, die auch nur an den Empfänger ausgeliefert werden.

Keine unter "Eigenhändig" versandten E- oder Wertbriefe.  Außer mit besonderer "Eigenhändig-Vollmacht".

Keine Briefe mit "Förmlicher Zustellung" Das sind Gerichts-,  Behörden-, Strafsachen und Ähnliches, immer mit Aktenzeichen.