Darf mein Kind in einem anderen Landkreis zur Schule gehen?
Wir wohnen aktuell in einer Verbandsgemeinde, ein Umzug in einen anderen Ort war geplant. Schule A deren Einzugsgebiet unseren Ort betrifft, hat meine Tochter aufgenommen sie soll also dort eingeschult werden. Jetzt hat sich aber einiges geändert und wir ziehen in den einen anderen Ort, dieser gehört zu einer anderen Verbandsgemeinde. Die ausgewählte Schule an der meine Tochter bereits angemeldet ist liegt 6 km von besagtem Wohnort entfernt. Gibt es hier eine Möglichkeit, dass meine Tochter an der Schule bleiben darf, trotz anderem Landkreis?