Rückgaberecht bei Tankstellen

Guten morgen,

ich habe eine Frage zum Rückgaberecht. Folgende Situation ist mir zugestoßen und da möchte ich nun doch mal ein kleines bissel klarheit reinbekommen. Ich war in einer deutschen großen Tankstelle mit Shop und kaufte mir für mein Auto eine Innenbeleuchtung. Kurzer Moment nicht aufgepasst, das Teil gekauft und ab ins Auto. Im Auto angekommen (unmittelbar danach) seh ich dass ich versehentlich ein 24V Lämpchen gekauft habe, also für LKW. Ca. 5min nach meinem Kauf komme ich mit der noch nicht geöffneten Verpackung in den Shop und sage dem Verkäufer "Hier möchte ich zurückgeben, hab ausversehen das falsche gekauft." Sagt der Verkäufer "Ne is nicht, wir wollen hier ja verkaufen und nicht umtauschen, ich nehm das nicht zurück!" Nach ner heftigen Auseinandersetzung und nachdem ich immer wieder wiederholt habe dass ich umtauschen möchte und nicht zurückgeben, hat er mir mein Geld wieder gegeben, ich hab dann aber gesagt nachdem ich mein Geld hatte und das richtige Teil eh nicht da war "Ne ich kauf hier nixmehr, sowas kundenunfreudliches unterstütze ich nicht noch mit Geld." Ich hab auf mein Widerrufsrecht gepocht in dem Gespräch und der Tankmensch meinte er muss, was er verkauft hat, nichtmehr zurück nehmen.

Wer hatte nun Recht. In jedem Einzelhandel kann ich meine Ware doch zurück geben wenn sie nicht passt oder ähnlich. Das Widerrufrecht bezieht sich vielleicht nicht direkt auf den Einzelhandel, da heisst es meinetwegen Gewährleistung oder so. Aber ich hab noch nie gehört dass ich etwas nicht zurück geben kann, ausser bei Ebay Privatkauf oder meinetwegen etwas extra für mich angefertigtes.

Verbraucherschutz, Gewährleistung, Rückgaberecht, Tankstelle, Widerrufsrecht
Unterstellung eines mündlichen Kaufvertrages

Hallo,

meine Freundin war Anfang Oktober alleine in einem Küchenstudio und lies sich bzw. uns eine Küche planen (Nicht am PC sondern auf einem "Architektenblock"). Nach Absprache mit mir ist sie eine Woche später wieder alleine hin um Änderungen vorzunehmen. Es stellte sich raus, das der Verkäufer noch einen Schrank vergaß. Änderungen wurden vollzogen. Sie ist raus mit der Aussage dieses müsse sie mit ihren Mann absprechen und würde sich morgen melden, welches sie nicht tat weil wir nichts bestellt haben... und Planung unverbindlich sein sollen ;)

Jetzt aber ca.6 Wochen später haben wir vom Küchenstudio eine kleine "Karte" im Briefkasten liegen mit dem Text, die Küche sei da und wir sollen diese abholen. Wir haben natürlich sofort angerufen um klarzustellen das sie keinen Kaufvertrag unterschrieben hat. Ich gehe besser nicht auf das Telefonat ein...

Jetzt zum Problem bzw. auch Frage. Der Verkäufer meinte sie hätte ihm eine mündliche Zusage gemacht und zudem saugte er sich noch schnell Zeugen hinzu - erst Frau dann Mitarbeiter. Also im Klartext - er unterstellt meiner Freundin einen mündlichen Vertrag den sie nie gab. Zudem meint er nun noch Zeugen zu haben, welche es nicht gab. Meine Freundin hat nichts unterschrieben, lediglich ihre Daten gegeben.

Leider war sie alleine aber so könnte doch jeder Verkäufer einem Kunden welcher alleine unterwegs ist etwas verkaufen und sagen er habe einen mündlichen Vertrag. Zudem war er bzw. Sie im Büro, es wäre doch auch in seinem Interesse einem vollständigen Kaufvertrag auszudrucken und unterschreiben zu lassen - wenn nicht seine Pflicht. Ach und später kam auch nichts, sprich Kaufvertrag oder ähnliches. Also rein gar nichts. Wie sollen wir/man mit so einem (schei**) umgehen?

P.S. Private Rechtschutz haben wir bis dato nicht :(

Betrug, Kaufvertrag, Verbraucherschutz, unterstellung
Rechnung für einen bereits gekündigten Vertrag zahlen?

Hallo zusammen,

im Januar wollte ich meinen Vertrag bei Vodafone kündigen und der Verkäufer riet mir dazu, einen neuen Vertrag zu machen, wo ich mehr Vorteile hätte und ich unterschrieb dort einen neuen Vertrag und eine Kündigung.

  1. Verarsche: Der Vodafoneverkäufer hatte mich nicht über Anschlusskosten informiert, plötzlich waren da 60 Euro mehr auf der Rechnung, ich habe mich in einem Vodafoneshop, vor Ort und online und per Hotline beschwert, bis heute nicht einmal eine Entschuldigung seitens Vodafone, wobei dieser Verkäufer einfach nur Provision wollte. Ich fragte damals, ob es noch Zusatzkosten gibt, er verneinte dies.

  2. Verarsche: Ich erhielt nun einen Inkassobrief über 216 Euro und informierte mich, warum. Der alte Vertrag sei nicht gekündigt worden!! Beim Durchgucken meiner Unterlagen habe ich auch festgestellt, dass der Verkäufer mir keine Kopie bzw. keinen Durchschlag der Kündigung mitgegeben hat. Die Nummer wurde nicht genutzt, ich hatte wie gesagt direkt im Shop gekündigt und wurde auch nirgends, weder online noch per Print über Rechnungen informiert, sie scheinen einige Monate sogar weiter fröhlich abgebucht zu haben.

Was kann ich da tun? Muss ich das Geld jetzt wohl oder übel zahlen? Kann ich gegen den Verkäufer Beschwerde oder rechtliche Schritte einleiten? Und kann ich meinen aktuellen Vertrag vorzeitig kündigen, weil ich unzufrieden bin?

Handy, Rechnung, Verbraucherschutz, handyrechnung, Handyvertrag, Vodafone
Dateformore Mahnung trotz fristegerechter Kündigung

Guten Tag! Ich habe ein Problem. Ich bin wohl auch auf die Dateformorefalle getappt. Ich hatte am 10.05.2014 dieses 1€ 14-tägiges Probeabonnement abgschlossen. Habe allerdings keine Bestätigung oder der gleichen bekommen. Habe am 10.05.2014 direkt auch die Kündigung abgeschickt (also fristgerecht, mit unterschrift und mit der bitte sich zu melden falls etwas nciht ganz richtig sei, per Mail). Am 27.05.2014 hatte ich eine weitere E-Mail gsendet mit der bitte zu Antworten, da ich gesehen habe, dass ich die Prmium-Mitgleidschaft noch läuft, aber ich diese nicht nutze. Darauf hin habe ich auch keine Antwort bekommen. Am 02.06.2014 habe ich eine dritte Mail geschrieben bei der ich eine Bestätigung des Portals bekommen habe, in welcher drin steht, dass sich jemand melden würde. Pustekuchen!!! Ich habe heute am 05.06.2014 eine Mahnung erhalten. Ich solle doch bitte die 89,95€ plus 7,50€ Mahngebühr bis zu 13.06.2014 bezahlen!!! Da ich allerdings schüler/Azubi bin und kein Geld habe kann ich das natürlich nicht zahlen. Ich brauche dringends Hilfe!!!!! Was kann ich machen??? Soll ich mir einen Anwalt suchen? Ich verstehe das ganze nicht! Ich habe alles pünktlich gemacht und dann kommt sowas. In den AGB habe ich gelesen, dass bei Abonnements bis 14 Tage ein Widerruf von 20 Tagen vor Ablauf nötig ist sonst 14 Tage.

HIlfe.. was mache ich nun??

Mit freundlichen Grüßen

Petrus18

Internet, Webseite, Widerruf, Verbraucherschutz, Mahnung, Abonnement
Anwaltsrechnung sehr viel zu hoch, bezahlen? Verbraucherschutz?

Hi Leute, ich habe ein riesen Problem...

Kurze Zusammenfassung: Erbstreit mit meiner Schwester, Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden, es ging um mehrere ha Grünland und Ackerland, meine Schwester hat jahrelang nicht auf meine Briefe diesbezüglich reagiert... Also bin ich zu einem Anwalt gegangen und habe Ihm gesagt er soll den Schriftverkehr für mich übernehmen, sieht bisschen ernster aus wenn Post vom RA kommt. Also habe ich dem Anwalt meist Briefe vorverfasst die er dann auch zu geschätzt mind 80% 1:1 übernommen hat. So wie ich vermute hat seine Sekretärin einfach alles abgetippt weil er keine rechtlichen Grundlagen mit Pragraphen oä hinzugefügt hat. Auch auf Briefe meiner Schwester hat er nicht mit Fachwissen reagiert sondern diese nur an mich weitergeleitet... Da der Kontakt irgendwann hergestellt war und sich eine Einigung abzeichnete habe ich nach 6 Briefen die über den Anwalt liefen, die Briefe wieder selbst geschickt und michd ann auch zum glück mit meiner schwester außerhalb der Kanzlei privat geeinigt. Lief alles gut: Notar, Trennung unterschrieben, Grundbuch umgetragen...

Jetzt kommt der Knackpunkt: ich habe ihm so vor 3-4 Monaten gesagt er soll schon mal eine Zwischenrechnung machen: 900 Euro. Nach dieser Rechnung hat er nichts mehr gemacht, keine Aufträge mehr von mir, kein Briefverkehr mit meiner Schwester, gar nichts... Jetzt habe ich ihm vor 1 Monat gesagt er soll die Rechnung machen... weitere 3000 Euro!!! (1,3 mal Geschäftsgebühr §§ 13,14 RVG nr 2300 vv rvg 1560 euro) (1,5 mal Einigungsgebühr § 13 RVG nr 1000 vv rvg 1800 Euro) (Pauschale Briefverkehr u telefon 20 Euro) Das ganze plus 642 Mwst.

Ich finde das ist sehr viel zu viel für 6 Briefe. 1,5 Jahre ging die Geschäftsbeziehung so ca. Zumal warum eine Einigungsgebühr?! Er hat nicht zur Einigung beigetragen... Die vorschläge habe ich ausgearbeitet und selbst zu meiner Schwester geschickt, da war er lange nicht mehr mit im Boot. Muss ich das bezahlen? Wie kann ich argumentieren? Wucher? Gibt es einen Verbraucherschutz für juristische Angelegenheiten?

Wer kann mir helfen? Bitte keine Einschätzungen, viel mehr würden mich Aussagen mit Begründung bzw. aus praktischem Fachwissen interessieren.

Vielen Dank schonmal an alle und einen schönen abend...

Ich finde insgesamt 4000 für etwas überzogen.

Rechnung, Recht, Anwalt, Gesetz, Verbraucherschutz
Falsche Zähler Nummer im Strom Vertrag. Ungültig?

Hi, folgendes Problem habe ich. Mein Strom Lieferant (e wie einfach) hat eine falsche Zähler Nummer von mir. Dies habe ich herausgefunden als ich eine Rechnung von Vattenfall bekam und mit nicht erklären konnte warum ich an die auch Anschläge bezahlen sollte. Nach einigen Telefonaten habe ich in dem Zähler Keller, welcher nur mit Hausmeister begehbar ist, herausgefunden das meine Genossenschaft mir beim Einzug die falsche Nummer weitergegeben hat. Die letzte Zahl ist verkehrt.

Da Ich Dies Aber Beim Einzug nicht wusste und auch kein Zugang zu dem Zähler Keller war, habe ich damals mit einer falschen Zähler Nummer einen Vertrag abgeschlossen.

Jetzt habe ich herausgefunden das die die Nummer meines Nachbarns ist. Daraufhin habe ich bei meinem Lieferant angerufen und geschildert was passiert sei. Dieser antwortete lediglich, dass ich den Vertrag sofort kündigen solle und gleich Online einen neuen abschließen soll. Ich Aber auf den bisherigen Kosten sitzen bleibe außer ich regle das mit meinem Nachbarn.

Ich finde das eine Frechheit und kann nicht glauben das dies legitim sei. Erstens weiß ich gar nicht ob mein Nachbar den selben Anbieter hat wie ich (hab ihn noch nicht erreichen können) und somit gar nicht sicher ist ob mein Geld auf seinem Zähler Konto ist. Zweitens habe ich doch einen Vertrag mit meinem Lieferant welcher besagt ich zähle und Kriege dafür eine Leistung. Wenn Diese Leistung nie erfolgt ist, müsste ich mein Geld wieder bekommen. Oder etwa nicht?

Den Vertrag habe ich noch nicht gekündigt da es sonst heißt ich hatte ihn ja ordentlich und regelhaft gekündigt und so Stände mit keine gut machung zu...

Ich bin etwas verzweifelt und weiß nich weiter. Könnt ihr mir helfen bzw. Tipps geben wie ich Handeln soll?

Strom, Recht, Stromanbieter, Verbraucherschutz, Vertrag
Handwerker stellt höhere Rechnung als in Auftragsbestätigung vereinbart, ist das rechtens?

Ende 2013 haben wir mehrere Angebote von unterschiedlichen Bodenlegern eingeholt. Wir haben uns natürlich für das entschieden, was uns als am kostengünstigsten erschien. Der Clou daran war, dass zu dem Boden im Wohn- und Esszimmer auch eine komplette Treppe mit Parkett ausgekleidet werden sollte. Hamburger Fußleisten sollten zudem im ganzen Raum angebracht werden.

Zuerst gab es vom Bodenleger also das Angebot, nach Aufmaß des Bodenlegers, dann auch die Auftragsbestätigung.

Als dann die Frage aufkam, wie denn die abschlusskante der Treppe bzw. die Fußleiste bei der Treppe sein solle, sprach mein Freund mit dem Handwerker vorort darüber, dass die Hamburger Fußleiste dort doch auch am besten passen würde. Kein Ton jedoch über zusätzliche horrende Kosten.

Alles soweit so gut. Dann flatterte die Rechnung ins Haus. Es stimmte alles mit der Auftragsbestätigung überein, bis auf die letzten beiden Posten. Diese sind ohne Absprache hinzugefügt worden. Zum einen die Position „Parkett-Einpflege“ inkl. Material mit Netto 418,00 € und „Treppenseitenwange mit HH-Leiste 7,8cm abgestuft inkl. Material“ für Netto 535,00 €. Beides ohne vorherige Absprache bzw. jeglicher Unterschrift .

Folgendes ist nun in den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dieser Firma zu lesen: „Aufträge, sowie eventuelle Nebenabreden, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung unsererseits verbindlich“

Als die Rechnung kam, haben wir sofort dem Geschäftsführer dieser Firma eine Mail geschrieben und um Stellungnahme gebeten. Bis heute keine Antwort.

Wir haben dann nur den Betrag bezahlt, der in der Auftragsbestätigung auch von uns abgesegnet wurde.

Die erste Mahnung haben wir nicht erhalten. Die zweite kam dann einige Zeit später. Daraufhin habe ich ein Einschreiben gesendet, dass sie doch ihre Mahnungen einstellen sollen, da wir uns schließlich damals auf einen Festpreis geeinigt haben. Keine Reaktion, jetzt die 3. Mahnung mit Drohung den Rechtsweg einzuleiten.

Wie kann es sein, dass Arbeiten ausgeführt wurden, ohne uns vorher über die zusätzlichen Kosten zu informieren geschweige denn die schriftlich festzuhalten? Mit MwSt. kommen wir da immerhin auf insgesamt 1.126,24 € on top.

Ist das rechtens? Wenn ich nun einen Anwalt einschalte (weil ich mich im recht sehe und mich von dieser Firma absolut betrogen fühle) wie sehen die Chancen aus?

Vielen Dank für ein paar Ratschläge!

Betrug, Recht, Verbraucherschutz, Parkett, Handwerker
2. Mahnung web.de Clubmitgliedschaft (ABZOCKE)

Hallo,

mal wieder habe ich mit web.de die Ehre mich um eine angebliche Clubmitgliedschaft zu streiten. Damals (gleicher Account) was schon locker 5-6 Jahre her ist habe ich bezahlt, das sehe ich jetzt aber nicht ein möchte auch diesen Account am liebsten löschen, weil es einfach nur ein dubioser, unseriöser Drecksverein ist, der die "Kunden" abziehen will. Die 2. Mahnung habe ich nun erhalten (bis 20.7. soll ich 15€ + 3€ Mahngebühr zahlen) alles PER MAIL. Ist das Rechtens? Außerdem hatte ich eine falsche Adresse angegeben und sehe nun, dass die meine AKTUELLE Adresse haben (WOHER ???????) aber trotzdem kam bisher nichts von den Pennern bei mir auf postalischem Wege an.

Was kann/soll ich tun ??? ES ist ja offensichtlich (wie auch in anderen Foren zu lesen), dass es Abzocke ist nur leider wird einem oft geraten zu zahlen, den RA einzuschalten oder die Verbraucherzentrale zu informieren, den Vertrag natürlich zu kündigen (wobei ich das dumm finde, denn ein Kündigen impliziert ja, dass ich einen Vertrag eingegangen bin, was aber NICHT wissentlich geschah)

Man das regt mich so auf... man hat genügend Probleme und dann kommt so ein *%"(! Verein....

Danke für eure Hilfe (bitte nur Hilfe und keine dummen Sprüche/Phrasen, dann lieber GARNICHTS schreiben :) )

Sehr geehrter Herr NAMEGEÄNDERT,

wir verzeichnen bei Ihrem WEB.DE Kundenkonto eine offenstehende Forderung. Dazu senden wir Ihnen eine im PDF-Format (mahnung.pdf) erstellte Zahlungserinnerung/Mahnung zu, mit der Bitte um Zahlungsausgleich. Diese Mahnung können Sie mit Hilfe des Programms 'Acrobat Reader' öffnen und für Ihre Unterlagen ausdrucken (Download 'Acrobat Reader' unter http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html ).

Mit freundlichen Grüßen

Debitorenmanagement WEB.DE

Gesetz, Verbraucherschutz, Mahnung, web.de
3. Mahnung von Roller GmbH, habe nichts bestellt - BETRUG?

Hallo Zusammen,

ich habe gestern eine E-Mail von der Firma Roller GmbH (Möbelfirma) bekommen. Angeblich soll ich für einen Betrag von 679,00 Euro eingekauft haben und schon einige Mahnungen bekommen haben. Habe ich aber nicht, weder eingekauft, Ware oder Mahnung bekommen.

Folgende E-Mail ist mir zugegangen:

Sehr geehrter Kunde mein Vorname und Nachname,

unsere Mahnungen fanden bei Ihnen keine Beachtung. Sie haben einen rechtskräftigen Kaufvertrag gemäß dem BGB abgeschlossen. Bezahlen Sie jetzt sofort den Betrag von 679,00 Euro. Sollte der Vertrag von Ihnen nicht erfüllt werden, so werden Ihnen weitere hohe Kosten für das Mahnwesen, Verzugszinsen, Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren entstehen.

Ausgeliefert an: Franziska Kopp Rechnungsnummer: 60277324 Gesamtbetrag: 679,00 Euro

Zahlen Sie bitte unverzüglich den fälligen Gesamtbetrag von 679,00 Euro an das in der Beilage angegebene Konto! Falls Sie nicht zahlen, werden wir als nächsten Schritt unsere Forderung unserem RECHTSANWALT übergeben. Der Anwalt wird einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Hierdurch kommen zusätzliche hohe Gerichtskosten und wird sicherlich ein Eintrag bei der SCHUFA folgen.

Ihr www.roller.de E-Mail-Support

roller GmbH Audorfring 72 Arnsberg

Hotline 0800 2524 / 978 Mail-Support@roller.de roller.de

Geschäftsführer Yannick Otto Ust-IdNr. DE 9420422296


Ich habe wirklich nichts gekauft, könnte es sein das sich jemand als mich ausgegeben hat oder handelt es sich um ein versehen? Soll ich erst bei Roller anrufen oder gleich beim Verbraucherschutz? Helft mir bitte, soll das Geld nämlich sofort überweisen.

Betrug, Verbraucherschutz, Mahnung
Widerruf bei Parship

Hallo, ich habe einen Vertrag bei Parship abgeschlossen und die Seite getestet. Nachdem ich nach einer Woche unzufrieden war, habe ich von meinem Widerspruch Recht gebrauch gemacht. Nun wird mir von Parship fast die volle Summe für 6 Monate in Rechnung gestellt, weil ich angeblich Dienstleistungen bezogen hätte. Ist das Rechtgemäß? Was würdet Ihr vorschlagen. Ich habe kein Rechtsschutz und möchte daher nicht zum Anwalt.

Sehr geehrter Herr X,

ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft doch bestehen lassen.

Im Zeitraum Ihrer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft haben Sie bereits Kontakt mit anderen Mitgliedern aufgenommen. Diese Kontakte sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und daher entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung sowie den hierin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.

Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.

Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 239,40 EUR Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 6 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 5 Davon zustande gekommene Kontakte: 28 Bereits von Ihnen gezahlt: 239,40 EUR

Rückerstattung: 59,85 EUR

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.

Gerne würde ich erfahren, warum Sie sich gegen die Premium-Mitgliedschaft entschieden haben. Bei eventuellen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen, ich nehme die Löschung gerne für Sie vor. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

Mit freundlichen Grüßen

X Ihr PARSHIP Kundenservice

Internet, Widerruf, Verbraucherschutz, Vertrag, Vertragsrecht, Parship
Sprachenlernen24-Vokabeltrainer wird im Internet als 'Sprachkurs' beworben - reingefallen! Was nun?

Hi,

auf der website http://www.deutsch-als-fremdsprache-lernen.de/deutsch-fuer-spanier/ wird ein "Sprachkurs" für 29,95 € angeboten, als 'Basiskurs'. Nach der Beschreibung auf der website erwartete ich, dass es sich um ein richtiges Lernprogramm handelt.

Nach Erhalt des downloads dachte ich erst, die haben mir ein fehlerhaftes Programm geschickt. Nichts funktioniert, nur der Vokabeltrainer läßt sich aufrufen. Zudem ist die Benutzeroberfläche komplett in Deutsch - wie soll jemand, der als Spanier Deutsch lernen will (meine Freundin) damit klarkommen?

Nach Rückfragen stellt sich heraus, reingefallen, der 'Basiskurs' ist nur ein Vokabeltrainer. Rückgabe ausgeschlossen, es wird nur die original versiegelte Software zurückgenommen, bei download sowieso nichts. Dabei liegt in meinen Augen eindeutig eine Täuschung des Konsumenten vor.

Da der Streitwert sehr gering ist, lohnt sich der Rechtsweg kaum, und eine email an die Verbraucherzentrale auch nicht (Bearbeitungsgebühr 15 €). Aber da die Bezahlung per Überweisung (Vorkasse) lief, denke sehr intensiv darüber nach, dieses Geld zurückbuchen zu lassen, zu mit Buchungsgebühren zu Lasten des Verkäufers.

Wenn die es eintreiben wollen, müssten die klagen. Kann jemand dazu einen Rat geben?

Ich wär auch mit Nachbesserungen der Software einverstanden, aber das hat man abgelehnt.

Vielen Dank!

Recht, Verbraucherschutz

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