kartenzahlung bei 4,10€ abgelehnt, dürfen die das?
letztens hatte ich an einer Tankstelle noch Tabak geholt, ich fragte der Verkäufer ob ich mit Bankkarte zahlen kann, daraufhin erklärte er mir, dass seit eineiger Zeit ein Mindestbetrag für Kartenzahlung grundsätzlich verboten sei, wenn das Geschäft Kartenzahlung anbietet.
Heute wollte ich an einem Lotto und Tabakladen ebenfalls Tabak für 4 € mit Karte zahlen. Das lehnten die ab da sie das angblich NICHT akzeptieren müssen. Also erst ab 10€.
Frage, wer hat nun Recht? Ich habe mal gegoogelt und nur unterschiedliche Antworten gefunden. Ist der Mindestbetrag nun aufgehoben oder nicht? Was kann ich machen, falls ja? Eine Beschwerde? Und wo?
16 Antworten
Der Betreiber muss Dir nichts verkaufen.
Wenn Du was kaufen willst, schließt Du ein Geschäft mit dem ab, zu Bedingungen, welche im Prinzip jeweils verhandelbar sind.
Wenn Dein Geschäftspartner eine gewisse Zahlungsweise als Bedingung nicht möchte, kann der das machen, natürlich. Niemand kann den zwingen, Dir etwas zu verkaufen zu Deinen Bedingungen, oder überhaupt zu verkaufen.
Leht der als Zahlungsbedingung die Karte ab, dann hast Du das Nachsehen. Es gibt keine Vorschrift, welche den zwingt, ab einem gewissen Betrag oder auch allgemein Kartenzahlungen zu akzeptieren.
Ich kanne genug Läden, bei denen kannst Du gar nicht mit Karte zahlen. Barzahlung oder gar nichts.
Das ist völlig rechtens - und sogar verständlich, denn bei einer Kartenzahlung zieht Dir das Geldinstitut die Kohle umgehend ab, der bekommt sie jedoch teilweise erst 28 Tage später. In der Zeit arbeiten die mit dem Geld auf dessen Kosten.
Auch gibt es Läden, die akzeptieren zwar EC-Karten, aber keine Kreditkarten, denn bei denen wollen die Kartenbetreiber auch noch 3 bis 6% Provision, überweisen dann entsprechend weniger.
Auch das kann denen niemand vorschreiben.
Es soll ja auch noch läden geben, wo die möglichkeit der Kartenzahlung noch gar nicht angeboten wird... somit ist es nicht verpflichtend Karten zu akzeptieren, daraus resultiert (da ja die kartenzahlung mehr oder weniger ein entgegenkommen, bzw. eine leistung des verkäufers ist) das der Verkäufer sich das recht heraus nehmen darf, einen MINDEST Betrag für karten vorzugeben. Ähnlich beim Tanken, da steht ja auch ne MINDESTabgabe menge von 2 Litern.
Gruß
Das Geschäft entscheidet ab welchem Betrag Kartenzahlung ermöglichst wird. Es gibt kein Gesetz, dass das verbietet, kleine Beträge abzulehnen.
Zwar wird von Kreditkartenherausgeber, Kreditinstituten oder Banken kein Mindestbetrag vorgeschrieben, allerdings kann es vorkommen, dass einige Stellen bei Bezahlung mit Kreditkarte einen Mindestumsatz fordern.
Die Händler müssen einen gewissen Prozentsatz bzw. Sockelbetrag des Umsatzes an das Kreditinstitut abführen. Dadurch reduziert sich deren Gewinnspanne.
Der fairneßhalber sollten aber die Unternehmen, die Kreditkarten sowie EC Karten als Zahlungsmittel akzeptieren, klar und deutlich ihre Kunden auf einen möglichen Mindesbetrag hinweisen.
Ich persönlich würde die Geschäfte die keinen Hinweis aushängen haben und eine geringfügige Zahlung mittels Karte ablehnen, beim Kartenherausgeber melden.
Ja dürfen sie- Es ist ja auch ein Verwaltungsaufwand.