Hauptforderung von Vodafone beglichen. Inkasso-Büro infoscore nicht bezahlt, jetzt Rechtsanwalt Haas eingeschaltet. Wie weiter vorgehen?

Hallo,

hier also die Fortsetzung meiner vorigen Frage/n, zu finden unter:

https://www.gutefrage.net/frage/hauptforderung-beglichen-weiteres-schreiben-von-infoscore-inkasso-wie-weiter-reagieren?foundIn=user-profile-question-listing

Kurzer Abriss: Die Hauptforderung sowie alle Gebühren für Lastschriftrückläufer und Mahnungen wurden direkt an Vodafone bezahlt. Der Erhalt und das nun ausgeglichene Kundenkonto wurden seitens Vodafone schriftlich per E-Mail bestätigt. Ebenso wurde von Vodafone per E-Mail mitgeteilt, dass keine weiteren Forderungen ihrerseits mehr bestünden. Die Inkasso-Schreiben, die in der Zwischenzeit reinflatterten, habe ich wie empfohlen ignoriert. Nun wurde die Sache an Rechtsanwalt Haas aus Baden-Baden (ist ja scheinbar ein alter Bekannter in dem Metier) weitergegeben, der nun die Forderungen aus dem Anhang stellt.

Ich weiß, ich muss das nicht beantworten, aber mir stellt sich die Frage: Wäre ein kurzes und prägnantes Schreiben, indem man auf die rechtlichen Unstimmigkeiten (Zinseszins, Inkasso- und Anwaltskosten zugleich, etc.) eingeht, sinnvoll? Oder soll ich die Schreiben wieder als tote Bäume abheften und auf den dann evtl. eintrudelnden Mahnbescheid warten?

Wie wahrscheinlich seht Ihr nun, dass die Geschichte weiterverfolgt wird (mit Erfolg)?

Danke und Grüße

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Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Forderung, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Einklagen, Wirtschaft und Finanzen
Hauptforderung beglichen, weiteres Schreiben von infoscore Inkasso. Wie weiter reagieren?

Hallo,

ich versuche mich kurz zu fassen: Angefangen hat die Geschichte mit einer Forderung (Abschlussrechnung DSL-Vertrag) seitens Vodafone. Das eingerichtete Lastschriftverfahren konnte aufgrund mangelnder Deckung nicht durchgeführt werden, was im Endeffekt in einer Mahnung und dann in der Einschaltung von infoscore endete, vgl. diese Frage von mir:

https://www.gutefrage.net/frage/leider-gerechtfertigte-inkasso-forderung-nach-umzug-und-nicht-erhalt-von-mahnungen-wie-moeglichst-kostenguenstig-aus-der-geschichte-rauskommen?foundIn=user-profile-question-listing

In der Zwischenzeit wurde die Hauptforderung (29,75€) beglichen. Vor einer Woche kam ein weiteres Schreiben von infosocore, dass noch weitere Forderungen (2 Rücklastschriften à 4,50€ und eine Mahnung à 2,50€) in Höhe von total 11,50€ seitens Vodafone offen seien (diese Forderungen waren auch im 1. Schreiben bereits erwähnt; da ich unsicher war, ob man zu deren Begleichung überhaupt verpflichtet ist, wurden sie erstmal nicht beglichen). Das Inkasso stellt jetzt (nach dem 2. Schreiben) noch Forderungen in Höhe von 91,03€ (Die bereits beglichenen 11,50€ + 40,50€ Inkossogebühren + 29,70€ Inkassogebühren 2. Schreiben + 0,33€ Verzugszinsen).

Dieser Betrag (die Restforderung von Vodafone in Höhe von 11,50€) wurde nun, da ich mich noch etwas mit der Materie beschäftigt habe, ebenfalls überwiesen. Die Forderungen, die rein vom Inkasso stammen, habe ich nicht beglichen.

In dem Schreiben sind aber auch noch Verzugszinsen in Höhe von 0,33€ angegeben. Eine Rückfrage bei Vodafone ergab aber, dass nur die 11,50€ offen seien (E-Mail an Vodafone mit Bitte um Auskunft über die Restschuld und anschließender Rückruf durch die Kundenbetreuung).

Wie gehe ich nun weiter vor?

  • Verzugszinsen an Vodafone überweisen, obwohl diese (laut Kundenbetreuung und auch laut Online-Portal, auf das noch Zugriff besteht) garnicht gefordert werden?
  • Dem Inkasso nochmal antworten (möchte ich eig. nicht)? Im initialen Schreiben an das Inkasso wurde auch klar gemacht, dass keine weitere Kommunikation stattfinden wird (im Kommentar zur hilfreichsten Antwort der verlinkten Frage oben ist das genannte Schreiben zu finden). Ich bin eig. der Meinung, man sollte dann auch konsequent bei dem bleiben, was man gesagt hat, bin aber für Anmerkungen offen.

Ich möchte verhindern, dass das Ganze zum Anwalt geht (bzw. der wäre mir noch egal) bzw. später evtl. vor Gericht (ich weiß, dem Mahnbescheid würde ich sowieso erstmal widersprechen). Müssen dafür die Verzugszinsen von 0,33€ nun ebenfalls beglichen werden oder nicht?

Was kommt, wenn alle Schreiben von infoscore und evtl. eingeschalteten Rechtsanwälten ignoriert werden? Können die reinen Inkasso-Gebühren eingeklagt werden bzw. sind die Erfolgschancen realistisch? Muss ich weiteres beachten außer dem evtl. eintreffenden Mahnbescheid zu widersprechen? Benötigt dies eine Begründung oder nicht?

Danke und Grüße.

Geld, Schulden, Recht, Gericht, Titel, Forderung, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Wirtschaft und Finanzen
Mahnbescheid trotz Bezahlung?

Die Zahlungsfrist war bis zum 01.05.2017, ich habe am 02.05.2017 mit Expressüberweisung überwiesen. Das Geld war nachweislich am 02.05.2017 auf dem Empfängerkonto.
Am 03.05.2017 wurde dennoch ein Mahnbescheid erstellt.

Nun muss ich natürlich einen Widerspruch machen. Die Frage ist nur, muss ich dem Mahnbescheid komplett oder nur teilweise widersprechen? Teilweise bedeutet die Gerichtskosten wären noch zahlbar aber die Hauptforderung natürlich nicht mehr, denn die ist ja bezahlt.

Ein Kompletter Widerspruch bedeutet, ich widerspreche ebenso den angefallenen Gerichtskosten. Erster Gedanke war natürlich komplett widersprechen, weil wurde ja vorher überwiesen.

Dann habe ich allerdings in vielen Foren gelesen, wenn die Mahnfrist überschritten war, jemand nach der Frist überweist, und es sich so überschneidet dass zwischenzeitlich ein Mahnbescheid erstellt wurde, sind die Gerichtskosten trotzdem zu zahlen.

Das war natürlich eine fiese Sache (Versicherung), weil ich ja nur einen einzigen Tag nach der Frist bezahlt habe, für mich war die Sache eigentlich erledigt, aber gleich einen Tag nach der Zahlung halt noch ein Mahnbescheid erstellt wurde. Und das obwohl ich in 15 Jahren noch nie einen Schaden gemeldet habe, immer schön gezahlt. Mir gehts jetzt darum was nun wirklich stimmt. Denn wenn ich dem ganzen Ding widerspreche geht es ja automatisch vor Gericht, und wenn ich nicht im Recht wäre, müsste ich noch deren Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Also, ganz- oder teilweise widersprechen?

Mahnbescheid, Zahlung
Kann man eine Kautionsrückzahlung mit einem Urkundenmahnbescheid versuchen?

Hallo,

ca. vor 10 monaten habe ich einen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen,

Die Vermieterinen waren ein Paar.

im Dachgeschoss gab es 3 wohnung und damals wohnte ein Junge schon.

er besaß 2 wohung und nach 3 monaten wollte er ausziehen.

Weil es schwierig zu eine Mietwohnung zu finden, ich und meine frau entschieden in eine wohnung bis Auszug des Junge zu warten.

nach 3 Monaten sagte Vermieterin dass, müssen wir noch 15 tage warten. Also haben wir noch 15 tage warten. Und plotzlich versuchte der Vermieter Selbstmord.

Gerade davor hat Der Vermieter uns schon eine Kündigungsbrief wegen der Eigennutzung geschickt.

darüber hinaus habe ich mit die Vermieterin geredet. Aber wollte Sie die Miete erhohen, weil sie vor jetzt an zwei Kindern alleine erziehen müssen.

die Situation schockierte mich und in 7 tage habe ich die neue Wohnung gefunden und dank einem Anwalt die Fristlosekündigung geschickt und sauber reinigte wohnung übergeben.

das war schon vor 6 monate.

Und bis heute kann ich nicht die Mietkaution zurück bekkommen.

Wenn ich teleforniere, antwortet die Vermieter nicht oder einfach auflegt.

Keine Ahnung was kann ich tun.

schon vor 16 tage habe ich einen Mahnbrief geschickt und reagiert sie auch nicht.

Deswegen heute habe ich einen Urkundenmahnbescheid gefunden und ausgedrückt und nach zentrales Mahngericht geschickt.

ich habe schon 2 mal solchen Betruge erfahren, erstmal war die vermieter nach südkorea geflogen. (naja komme ich aus südkorea... )

Meine Frage ist dass, ob der Urkundenmahnbescheid in diesem fall gültig ist,

und was kann ich tun mehr? bitte helfen Sie mir..

Mietrecht, Kaution, Mahnbescheid
Schüler schuldet mir Geld, will es mir aber nicht zurückzahlen, da er vermutlich denkt dass ich wohlhabend wäre?

Hallo, ich habe vor ca. 3 Monaten einem (damals noch) Freund 35€ geliehen. Er meinte er würde es mir Anfang März wiedergeben. Doch dies war jedoch nicht der Fall, habe dann versucht ihn mehrmals zu kontaktieren, mit dem Ergebnis, dass er mir versprach mein Geld in der Schule (nach einer Abiturklausur) wiederzugeben. Doch auch damit war's wohl nichts... Habe ihn dann versucht mehrmals auf whatsapp zu kontaktieren und ihn etliche Male angerufen... Doch er ging nicht ran und blockierte mich auf whatsapp. Dann hatte ich wirklich die Nase voll und fuhr mit meinem Freund zu ihm nach Hause, dort habe ich es dann erstmal versucht der Mutter ganz nett zu erklären, die hat dann den Schuldner (Schüler) zur Tür gerufen, hier meinte er von wegen es sei total unverschämt und unerhört vor seiner Haustür aufzutauchen und das Geld zu verlangen und hat darauf einfach nur die Tür zugeknallt... Dann habe ich nochmal geklinget, worauf der Schuldner über die Sprechanlage meinte, dass ich sofort weg gehen sollte sonst wolle er die Polizei rufen... Ich habe ihm darauf hin geantwortet, dass er doch die Polizei rufen soll... Ich habe dann nur noch ein weiteres mal bei ihm geklingelt und habe dann erstmal meinen Wut über ihn etwas weiter weg von seinem Haus ausgelassen... Was ich total behindert finde, ein weiterer Schüler/Freund hatte ihm auch 20€ geliehen, die hat er jedoch wiederbekommen... Und jetzt steh ich hier so blöd da und habe mein Geld immer noch nicht... Habe jetzt irgendwie geschafft mit ihm am Telefon abzumachen, dass ich mein Geld bis zum 03.05 überwiesen haben will, gehe jedoch davon aus, dass er dies zu 99,9% nicht machen wird... Ich nehme an der Hauptgrund weshalb er mir das Geld nicht wiedergeben will, ist da er denkt dass ich so oder so schon Geld habe und total reich ist was 1. totaler Schwachsinn ist und 2. die Tatsache nicht ändert, dass er mir 35€ schuldet... Bin dann auch mal bei der Polizei gewesen, die meinten ich solle ihm einen Brief schreiben, in dem ich ihm mit einer Klage drohen soll (Klage dient nur zur Drohung, realistisch gesehen nicht umsetzbar).... Ich will ihn jetzt erstmal morgen nochmal anrufen (wenn er überhaupt rangehen sollte, wovon ich nicht ausgehe)... Hatte aber auch gedacht, wie es wäre wenn ich ihn nochmal mit meinem Vater besuche, sodass er mal ein Gespräch mit seinen Eltern führt... Aber ich bezweifle, dass auch das was bringt, da ich ja schonmal bei ihm zu Hause war und die Mutter dann die Tür auch nicht mehr aufgemacht hat, obwohl sie wusste worum es geht jedoch auf der Seite ihres Sohnes war bzw. der sie wahrscheinlich angelogen hat und gesagt hat, dass das alles totaler Quatsch wäre... Was ich ohnehin schon total asozial und unverschämt finde!!

Ich bitte um Rat!

Freundschaft, Schulden, Mahnbescheid
Wie erfahre ich, wann ein Mahnbescheid zugestellt wurde?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit dem Mahnverfahren auskennt die Zeit nehmen würde,meine Frage zu beantworten. Danke!

Ich habe zwei Mahnverfahren am laufen, d.h. habe jeweils einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt, habe dann Post vom Amtsgericht bekommen und daraufhin die Gebühr zeitnah entrichtet.

Das erste Mahnverfahren ist jetzt durch. Der Schuldner hat die gesammte Summe inklusive Gebühren und Zinsen überwiesen und sich in einen etwas unfreundlichen Brief bitterlich darüber beklagt, dass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. So weit so gut.

Beim zweiten Mahnverfahren hat sich bisher noch nichts getan und ich vermute, mein Antragsgegner wird es einfach aussitzen, d.h. keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.

Sollte das passieren kann ich nach einer Frist von 2 Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

So, jetzt zu meiner Frage - ich habe bisher vom Amtsgericht keine Nachricht darüber erhalten, wann der Mahnbescheid jeweils beim Antragsgegner eingegangen ist. d.h. Wann genau diese 2-Wochen Frist beginnt, bzw eventuell schon begonnen hat.

Ist es normal, dass man vom Amtsgericht nicht informiert wird, wann ein Mahnbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde? Ich hatte das so verstanden, dass das automatisch geschehen würde? Das scheint hier bei beiden Mahnverfahren nicht geschehen zu sein. Muss ich jetzt das Amtsgericht anschreiben um das Datum der Zustellung zu erfahren?

freundlicher Gruß October

Mahnbescheid, Mahnverfahren, Frist
Schuldner bezahlt nicht und ist zurzeit nicht auffindbar. Wie soll ich am besten vorgehen, da ich einen Mahnbescheid ausstellen will?

Einen schönen guten Morgen zusammen =)

Die Geschichte, welche ich hier geschildert habe https://www.gutefrage.net/frage/kautionsschulden-von-1000-wie-bekomme-ich-das-geld-schriftlich-sicher-und-schnell-zurueck?foundIn=user-profile-question-listing, ist so ausgegangen, dass ich einen Darlehensvertrag mit der Person abgeschlossen habe, wie in der Grafik unten nochmal zu lesen ist.

Er hat auch für 2 Monate bezahlt, obwohl er da leider auch nicht pünktlich bezahlt hat... Ich habe ihm gesagt, dass wenn er Probleme hat wenigstens bescheid sagen soll, was er jetzt seit letzten Monat nicht gemacht hat und auch nicht mehr auf mich reagiert.

Von seinem Bruder weiß ich, dass er vor kurzem wohl Streit mit seiner Freundin hatte und dann erst bei seiner Familie war, nun wohl aber vorübergehend bei einem Freund wohnt. Bei welchem weiß auch die Familie nicht.

Da er nicht kooperativ ist, mich anlügt, mich nicht informiert und scheinbar denkt ich würde nichts machen, werde ich jetzt wohl einen Mahnbescheid ausstellen lassen müssen. Ich habe ihm trotz den ganzen miesen Aktionen immer wieder 'ne Chance gegeben, aber jetzt ist Schluss.

Meine Frage hierzu ist erstmal, wie ich das am besten mit dem Mahnbescheid mache und wie das läuft, wenn er gar nicht die Post dort liest usw.

Ich bedanke mich schonmal fürs lesen.

Gruss Malestrome

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Schulden, Mahnbescheid
Muss ich das zahlen? - Ksp Rechtsanwälte/Inkasso

Guten morgen zusammen, Ich habe seit Januar 2014 unheimliche Probleme mit der ksp Anwaltskanzlei in Hamburg. Hatte im Dezember 2013 vergessen meine neue Bankdaten der Lifeline handyversichrung zu übermitteln. Die haben mir eine Erinnerung geschickt, die leider auch abhanden bzw vergessen wurde. Bevor ich aber den ersten Brief von der ksp Kanzlei bekam, wurde die Hauptforderung beglichen, da es mir selbst wieder eingefallen ist, dass ich das ganze noch begleichen muss. Die Hauptforderung war knapp 38€. In der Woche, in der ich das ganze bei Lifeline beglichen habe bekam ich den ersten Brief von ksp. Mit der Hauptforderung von 38€ und ein haufen weitere Kosten. Unter anderem: Verzugszinsen=0,39€;vorgerichtl. Kosten=12,50€; Gebühr in Höhe von=45,00€; Auslagepauschale=9,00€;Mehrwertsteuer=10,26€. Der Gesamtbetrag liegt nun bei knapp 130€. Ich habe darauf hin erstmal gar nichts gemacht. Eine Woche später kam dann wieder ein Brief von ksp in dem stand, dass die Hauptforderung beglichen wurde, sie aber auf ihre Kosten bestünden. Habe dann mit einer sehr "netten" Dame von ksp Tel, die einen als kindisch und unfreundlich bezeichnet....(die gute Frau hat mich noch nie unfreundlich erlebt). Es wurde mir dann mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht, dem ich zugestimmt habe, mit der Begründung, dass ich sowieso dagegen widersprechen werde. So weit so gut... Den Mahnbescheid habe ich bis heute nicht, stattdessen bekomme ich in regelmäßigen abständen Post mit weiteren Kosten und eine neues Datum genannt, ansonsten kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Seit neustem werde ich auch per SMS angeschrieben. Was würdet ihr denn in so einem Fall machen bzw reagieren? So langsam geht mir das ganze nämlich gegen den Strich!!

Mahnbescheid, Mahnung, KSP Rechtsanwälte
Versicherung gekündigt, Forderung nach Kündigung durch Anwälte inkl. Mahnbescheid

Hallo, habe mal wieder eine Frage bezüglich meiner ehemaligen Versicherung und zwar habe ich eben zuerst bei den zuständigen Rechtsanwälten angerufen, diese stellten gerichtlich eine Forderung und letzte Woche kam ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss, demnach wurde mein Konto gesperrt, allerdings aufgrund einer falsch vorliegenden Forderung, die Forderung ist ein Folgebeitrag vom 01.01.14 bis 31.01.14, allerdings kündigte ich bereits rechtzeitig zum Ende letzten Jahres und es ist tatsächlich noch eine Forderung seitens der Versicherung offen, in etwa derselbe Betrag, allerdings vom Vorjahr während ich bei der Versicherung noch versichert war, dies möchte ich natürlich bezahlen. Ich hatte anschließend bei der Versicherung angerufen und die bestätigte mir das genannter Vertrag fristgerecht gekündigt/ aufgehoben wurde zum 31.12.2013, zusätzlich lass ich mir dies schriftlich bestätigen, soll heißen, ich lass mir das letzte Schriftstück zukommen in dem alles vermerkt ist, inklusive der erledigten Forderung vom 01.01.14 bis 31.03.14.

Wie soll es nun weiter gehen? Aufgrund der Kontosperre und der titulierten Forderung bin ich nun ratlos, kann man so etwas aufgrund falscher Forderung rückgängig machen? Benötigt Ihr noch Info's?

Hoffe Ihr könnt mir da schnell weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Versicherung, Inkasso, Mahnbescheid, Mahnung, Pfändung, Vollstreckungsbescheid
Was tun, wenn mir jemand Geld schuldet?

Hallo, eine Person schuldet mir Geld!

Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einer ehm. Arbeitskollegin 800 Euro geliehen. Dumm nur, dass ich mir dieses nicht schriftlich bestätigen lassen habe, jedoch lief die Transaktion via Überweisung und das sogar vom Konto meiner Mutter. Nun hat sie mir in laufe der Zeit bereits 50 Euro zurück überwiesen, da wir eine Ratenzahlung ausgemacht hatten, da sie das Geld nicht in einer Summe zurück zahlen konnte. Dieses war übrigens die einzige Rate, mit dem Verwendungszweck, nächsten Monat gibt es mehr, welche sie mir überwies.

Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass die Summe auf das Konto ihres Sohnes ging.

Normalerweise habe ich das ganze bereits vergessen und unter Lebenserfahrung abgehakt. Nun ist es aber so, dass mir dieses gelegentlich nicht aus dem Kopf geht und ich mir darüber Gedanken mache und sogar davon Träume...

Nun kam mir die Überlegung, dass meine Mutter die nötige Zeugin sein könnte, dass ich der besagten Arbeitskollegin Geld geliehen habe. Im Internet bin ich bereits über den Begriff "Vollstreckungsbescheid" gestolpert und das ich damit evtl. die Möglichkeit habe, einen Teil des Geldes wieder zu sehen. Jedoch las ich, dass ich ersteinmal in Vorleistung gehen muss (Gerichtskosten, Anwaltskosten ...)

Was habe ich als privat Person für Möglichkeiten, unter Beachtung der Gegebenheiten, das Geld zurück zubekommen?

Im endeffekt ist es mir sogar egal, wenn ich von den 800 Euro nur einen geringen Teil wiedersehen würde, solange sie es nicht behält. Meinetwegen können sich Anwälte, Gericht, Inkasso usw. vom Geld bedienen und sich die nötigen Gebühren nehmen.

Ich wäre für Tipps, Hinweise und evtl. für gemachte Erfahrungen dankbar.

Schulden, Mahnbescheid, Mahnung, Privat, Vollstreckung, Arbeitskollegen
Nebenkostenabrechnung - Frist - Mahnbescheid innerhalb dieser Frist

Guten Tag,

folgende Fragestellung habe ich, was passiert im folgenden Fall

Mieter zieht bei dem Vermieter aus. Der ehemalige Vermieter schickt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung und stellt dort eine Frist zur Begleichung innerhalb einer Zeitspanne von 17 Tagen. Mieter gibt diese Abrechnung an den Mieterverein, um alles prüfen zu lassen. Mieterverein rät dem Mieter noch nicht zu zahlen, sondern erst die Überprüfung abzuwarten. Das Ergebnis der Überprüfung kommt dem Mieter am Tag des Fristablaufes zu.

Mieterverein rät dem Mieter den Vermieter um Fristverlängerung.

24 Tage nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung (nicht nach Zugang!) bekommt der Mieter einen Mahnbescheid über die Höhe der Abrechnung inkl. anfallender Gebühren. Am nächsten Werktag (27 Tage nach Erstellung der Abrechnung) hat der Mieter die Nebenkostenabrechnung beglichen, allerdings ohne die geltend gemachten Verfahrenskosten.

Laut § 535 BGB hat der Mieter eine Frist von 30 Tagen. Kann der Vermieter eine eigene Frist setzen, die dann über dem BGB steht? Bei dem Mahnbescheid anfallenden Kosten, wer von beiden Parteien kommt dafür auf? Welche Partei befindet sich im Recht? Mieter hat schließlich innerhalb der Überprüfungsfrist laut BGB die Rechnung beglichen.

Welchen Weg muss der Mieter nehmen, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzureichen? Muss der Mieter dem kompletten Mahnbescheid widersprechen oder nur einen Teil?

Vielen Dank im Vorraus

Mahnbescheid, Mahnung, Nebenkostenabrechnung, Mieterverein
Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Zuvor wohnten wir Beide in einer WG! Die Meldungen bei sämtlichen Gesellschaften und eine Ummeldung bei der Stadt liegen selbstverständlich vor! Die alte Wohnung ist in Besitz einer Wohnungsgesellschaft (Mehrfamilienhaus ca. 14 Parteien). Nach fast einem halben Jahr, ziehen die ehemaligen Mitbewohner meines Verlobten aus und haben ihn gebeten nochmals vorbei zu schauen. Gesagt, Getan! Ein riesen Berg an Post wartete auf uns! Darunter Mahnungen bis hin zu Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Vorladung zum Gericht etc. Vorort haben wir gesehen, dass das Klingelschild nicht verändert wurde! Dieses kann lediglich durch die Wohnungsgesellschaft verändert werden, da es sich hier um ein Schloss handelt, welches aufgemacht werden muss, dieses sollte bei Auszug vom Hausmeister erledigt werden! Es sind wirklich ganz böse Briefe darunter! Natürlich ist heute der erste Gang zum Anwalt. Allerdings bin ich etwas ungeduldig und wollte vorab mal Fragen, was ihr davon haltet. Können die Verfahren eingestellt werden? Könnte man die Wohnungsgesellschaften und die Mitbewohner auf Schadensersatz verklagen? Immerhin haben die Mitbewohner die Briefe, trotz Vermerk auf dem Umschlag nicht an die Poststelle zurück gegeben oder meinen Verlobten über diese in Kenntniss gesetzt. Hier ensteht nicht nur ein finanzieller Schaden sondern auch ein wirtschaftlicher, da mein Verlobter in der Finanzbranche selbstständig ist.

Schadensersatz, Umzug, Anwalt, Vermietung, Haft, Mahnbescheid, Mahnung, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Vorgerichtliche Inkassokosten einklagbar?

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problemchen: ich als Selbständiger habe neulich eine Rechnung nicht rechzeitig bezahlen können, und nach der 3. Mahnungen per eMail habe ich die Hauptforderung einschließlich der 7,50 € Mahngebühren bezalt. Zeitgleich hat sich ein Inkassobüro bei mir gemeldet. Nicht schön, aber so etwas passiert. Die Hauptforderung betrug 67 €, angebliche Mahnkosten des Auftraggebers (bei vollautomatisiert versendeten eMail-Mahnungen) nun 20 €, Inkassokosten gut 70 €.

Da Inkassokosten in der ständigen Rechtsprechnung nicht anerkannt werden (Schadensminderungspflicht des Gläubigers), habe diese dann auch nicht mehr bezahlt.

Hier ein paar Gerichtsurteile dazu: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/archive/index.php/t-53663.html?s=e8d981aacba0b3fffb5fcbf9e87e13d4

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, da hatte das Inkassobüro dann auch recht bald aufgegeben.

Heute habe ich jedoch einen Brief eines (mit dem Inkassobüro verbundenen) RA erhalten. Das hat mich dann doch etwas erstaunt. Er fordert neben den vorgerichtlichen Inkassokosten nun auch seine Geschäftsgebühr und Auslagen. In der Summe sind wir jetzt bei 153 €.

Ich habe eigentlich keine große Lust, meinen Anwalt mit diesem Blödsinn zu behelligen. Die 153 € möchte ich natürlich auch nicht zahlen. Ich könnte mir vorstellen, die Differenz zu den 20 € angeblichen Mahnkosten noch zu bezahlen und es dann darauf ankommen zu lassen.

Es wäre nicht das erste Mal, daß ich mich vor Gericht selbst vertreten hätte. Aber besonders scharf bin ich da natürlich auch nicht drauf, zumal der Gerichtsstand laut AGB sicherlich beim Gläubiger wäre.

Wie sind Eure Erfahrungen? Wie reagieren Gerichte und Inkassodunstkreis bei "Vollkaufleuten"? Gibt's da Unterschiede? Mahnbescheid wär ja nicht das Problem - dem würde ich widersprechen. Aber eine Klage wegen vorgerichtlicher Inkassogebühren? Ist das wahrscheinlich? Bluffen die? Was meint Ihr?

Rechtsanwalt, Inkasso, Klage, Mahnbescheid

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