Mahnbescheid nicht erhalten und Titel erwirkt?
Hallo und Moin, folgendes Problem:
Da ich etwas blauäugig gehandelt habe stecke ich leider in kleineren Problemen
Ich habe vom Gerichtsvollzieher eine Einladung zur EV bekommen.
Auf meine Frage wie das ginge wurde gesagt : Ich hätte ja Widersprechen können.
Also Fakt ist ich habe kein Mahnbescheid erhalten. Laut eines Anwaltes der die Kunden betreut war eine Gerichtsvollzieherin am 18.4.2017 bei meinem Firmen sitzt und hat niemanden angetroffen. Aber mein Gewerbe lief nur bis zum 01.08.2016. Und auch war das nicht mein Wohnsitz.
Ich habe dann den RA angerufen der Kunden und gefragt wie man einen Titel erwirken kann ohne das ich dieses Mahnschreiben erhalten habe. Daraufhin wurde gesagt " wenn niemand anzutreffen ist wüssten die Bescheid. " und man müsse weiter suchen. Hat die Gerichtsvollzieherin was falsches ausgesagt und den einfach in ein Briefkasten geworfen ??? Bin in diesem Fall echt etwas verzweifelt weil man gegen mich ein Haftbefehl ergehen lassen will zu EV. Hätte ich dieses schreiben erhalten hätte ich auch Einspruch eingelegt. ( der Typ der mein Geschäftsführer war hat mich in etwas gerissen wo ich so wohl nicht rauskommen kann aus eigener Kraft. ) Beinhaltet Urkundenfälschung Betrug gegen den Staat usw. Habe schon Einspruch erhoben am Mahngericht in Uelzen. Dennoch läuft alles weiter.
Was kann ich tun. Habe
3 Antworten
Wenn du beweisen kannst, dass die Zustellung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist, kannst du Einspruch gegen den Titel einlegen. Die 14-Tages-Frist läuft genau dann los, wenn du den Titel erstmals zu Gesicht bekommen hast.
Ich würde somit beim ausstellenden Gericht Einspruch einlegen mit Beweis, dass die Zustellung fehlerhaft war (je nachdem, wie das ausschaut) und dort Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das hast du offenbar bereits getan.
Beim GV würde ich sogenannte Vollstreckungserinnerung einlegen. Mit Begründung, dass auf einen nicht korrekt zugestellten Titel keine Vollstreckungshandlungen durchgeführt werden dürfen und dass der GV zuerst einmal eine Frist zur Abgabe der Vermögensauskunft zu setzen hat und diese auch wirksam zugestellt werden muss, bevor ein Haftbefehl beantragt werden darf.
Was kann ich tun.
Das Geschehen nachvollziehbar schildern.
Und es liegt alleine in Deinem Verantwortungsbereich, dass Dich Unternehmenspost und Benachrichtigungen erreichen.
er braucht da gar nichts mehr zu schildern, der titel steht jetzt, er kann jetzt tun, was sie von ihm wollen oder trägt die konsequenzen
Ich brauche da einfach eine Hilfe für wie ich das bewerkstelligen kann
die ev abgeben
der titel steht jetzt, den bekommst du auch nicht mehr weg
aber der ist ja nicht berechtigt
Der hat sogar Handyverträge gemacht mit meiner Unterschrift. Sein Fehler war das er meinen zweit Namen genutzt hat. Auch das ist in diesem Zusammenhang rausgekommen und auf Nachfrage bei der Telekom sind aufeinmal die Verträge nicht mehr auffindbar. Habe da echt in die .........gegriffen.
das spielt keine rolle mehr, du hattest zeit, zu widersprechen, jetzt steht er
ich denke nicht, dass der überhaupt noch angreifbar ist, der steht
aber ohne guten anwalt, geht eh gar nichts mehr
du hattest zeit, zu widersprechen " wie soll ich das machen wenn ich ihn nicht erhalten habe ? " Ich habe ja dann ein Widerspruch an das Mahngericht in Uelzen gesendet . Bis jetzt nur ein schreiben das man es bekommen hat
Das stimmt schlichtweg nicht, dass der Titel steht.
Wenn der Titel nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, dann ist er angreifbar.
Das habe ich ja. Ich habe sogar eine Strafanzeige gegen diesen Menschen gemacht.Und bei der Kripo stellte sich heraus das ich nicht der einzige war. Hinzu kommt das ich nur das Gewerbe angemeldet habe und der gute Mann wollte es für mich aufbauen. So mit hatte er einige Befugnisse bekommen.( Also Geschäftsführer) Ich hatte auch keinen Firmenschlüssel noch Briefkastenschlüssel. Aber habe ja daraus gelernt. Wie gesagt zum 1.8.2016 habe ich die Firma abgemeldet und zum 18.4.2017 soll eine Gerichtsvollzieherin da gewesen sein. Das geht doch gar nicht.Und die Anwälte haben keine Info bekommen