Post vom Gerichtsvollzieher ohne ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbesheid zu erhalten. Ist das rechtens?

7 Antworten

Wenn gegen dich ein Titel besteht, besteht ein Titel gegen dich und das zumindest mal weitere 28 Jahre.

Wenn jetzt ein Vollstreckungsversuch unternommen wird, fangen die 30 Jahre von vorne an.

Wenn es eine neue Forderung ist, so erfolgt zuerst der gerichtliche Mahnbescheid.

Hallo, 

klingt ein bisschen wirr gerade, aber ich denke du solltest mal dort nachfragen, wer denn da genau was und wofür haben will.

Wenn du dann noch nach der Rechtsgrundlage fragst, dann sollte das eigentlich in korrekte Bahnen gelenkt werden. 

Denn, wenn das Aktenzeichen nicht stimmt, um was geht es denn dann?

Versuche nicht ihm nach dem Mund zu reden, dich also mit Vermutungen aufzuhalten, sondern frag einfach nach und zwar so klar als möglich. 

Bitte um Zusendung des Titels

Bitte um Aktenzeichen

Bitte um die Rechtsgrundlage

Viel Erfolg, 

LG Mata

sporti19 
Fragesteller
 04.04.2016, 23:38

Danke für deine Nachricht. Ich habe ihn per Mail geantwortet und gefragt, ob es die Forderung ist, wo ich die EV unterschrieben habe.Mal schauen, was er antwortet

mepeisen  05.04.2016, 07:34
@sporti19

Sobald du die Titelkopie hast, melde dich nochmal. Sollte das auf falscher Adresse lauten (Datum und Adresse vergleichen), melde dich nochmal. Du kannst dann ggf. mit Anwalt Rechtsmittel einlegen. Du musst allerdings schnell sein, denn die Fristen beginnen zu laufen, da du den Titel erstmals zu Gesicht bekommen hast.

Wenn es der gleiche Gläubiger ist,hat dieser schon ein Vollstreckungstitel gegen dich dass 30 Jahre eingesetzt werden kann.Da kann er eigentlich rechtens den Gerichtsvollzieher gleich losschicken.

Üblicherweise schickt man aber vorher noch mal ein Brief.

Ich vermute eher dass du vielleicht einen Brief verlegt hast.Finde es auch sehr unüblich dass der Gerichtsvollzieher eine Mail schreibt 

sporti19 
Fragesteller
 04.04.2016, 23:36

Er wird mich an der alten Adresse nicht angetroffen habe. Außerdem habe ich geheiratet und den Namen meiner Frau angenommen. Er hatte meine Mailadresse, als ich damals die EV unterschrieben hatte. 

das hängt wohl mit der 2-Jahresfrist für Altfälle zusammen.

sporti19 
Fragesteller
 04.04.2016, 23:33

also wird es mit der alten forderung zu tun haben, wo ich EV abgegeben habe?

peterobm  04.04.2016, 23:33
@sporti19

gehe ich von aus

Wenn du damals die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, dann liegt doch ein Titel vor? Aus diesem kann natürlich auch heute noch vollstreckt werden. Ansonsten frag doch einfach beim Gerichtsvollzieher nach.