Post vom Gerichtsvollzieher ohne ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbesheid zu erhalten. Ist das rechtens?
Hallo, ich habe heute eine Mail vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo ich aufgefordert werde, eine Forderung zu begleichenerhalten. Ich habe bei diesem Gerichtsvollzieher vor ca. über 2 Jahre eine EV unterschrieben. Und mich mit Ihm über Mail in Verbindung gesetzt. Kann es sein, dass es eine neue Anfrage ist, ob ich jetzt zahlen kann? Das AZ stimmt aber nicht überein, obwohl es der gleiche Gläubiger ist. Ich muss auch da zu sagen, dass ich gehheiratet habe, einen neuen Nachnamen habe und umgezogen bin. Aber wenn mich ein neuer Vollstreckungsbescheid nicht erreicht, darf, darf doch eigentlich kein Gerichtsvollzieher auf mich angesetzt werden oder? Der Bescheid muss doch erst bei mir ankommen oder?
7 Antworten
Wenn gegen dich ein Titel besteht, besteht ein Titel gegen dich und das zumindest mal weitere 28 Jahre.
Wenn jetzt ein Vollstreckungsversuch unternommen wird, fangen die 30 Jahre von vorne an.
Wenn es eine neue Forderung ist, so erfolgt zuerst der gerichtliche Mahnbescheid.
Hallo,
klingt ein bisschen wirr gerade, aber ich denke du solltest mal dort nachfragen, wer denn da genau was und wofür haben will.
Wenn du dann noch nach der Rechtsgrundlage fragst, dann sollte das eigentlich in korrekte Bahnen gelenkt werden.
Denn, wenn das Aktenzeichen nicht stimmt, um was geht es denn dann?
Versuche nicht ihm nach dem Mund zu reden, dich also mit Vermutungen aufzuhalten, sondern frag einfach nach und zwar so klar als möglich.
Bitte um Zusendung des Titels
Bitte um Aktenzeichen
Bitte um die Rechtsgrundlage
Viel Erfolg,
LG Mata
Sobald du die Titelkopie hast, melde dich nochmal. Sollte das auf falscher Adresse lauten (Datum und Adresse vergleichen), melde dich nochmal. Du kannst dann ggf. mit Anwalt Rechtsmittel einlegen. Du musst allerdings schnell sein, denn die Fristen beginnen zu laufen, da du den Titel erstmals zu Gesicht bekommen hast.
Wenn es der gleiche Gläubiger ist,hat dieser schon ein Vollstreckungstitel gegen dich dass 30 Jahre eingesetzt werden kann.Da kann er eigentlich rechtens den Gerichtsvollzieher gleich losschicken.
Üblicherweise schickt man aber vorher noch mal ein Brief.
Ich vermute eher dass du vielleicht einen Brief verlegt hast.Finde es auch sehr unüblich dass der Gerichtsvollzieher eine Mail schreibt
Er wird mich an der alten Adresse nicht angetroffen habe. Außerdem habe ich geheiratet und den Namen meiner Frau angenommen. Er hatte meine Mailadresse, als ich damals die EV unterschrieben hatte.
das hängt wohl mit der 2-Jahresfrist für Altfälle zusammen.
also wird es mit der alten forderung zu tun haben, wo ich EV abgegeben habe?
gehe ich von aus
Wenn du damals die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, dann liegt doch ein Titel vor? Aus diesem kann natürlich auch heute noch vollstreckt werden. Ansonsten frag doch einfach beim Gerichtsvollzieher nach.
Danke für deine Nachricht. Ich habe ihn per Mail geantwortet und gefragt, ob es die Forderung ist, wo ich die EV unterschrieben habe.Mal schauen, was er antwortet