Mahnbescheid wegen offener Pflegeheimkosten, da das Amt solange für die Bearbeitung des Antrages gebraucht hat?

Hallo,

meine Mutter musste vor über einem Jahr in ein Pflegeheim zur Vollzeitpflege. Es wurde ein Antrag beim Amt gestellt für die Übernahme der Heimkosten. Das Pflegeheim wird aus drei Teilen bezahlt, zum einem von der Pflegekasse, ein Teil aus ihrer Rente und ein Teil kommt vom Amt, da ihr Einkommen für die teure Pflege nicht ausreichte. (Was ja beinahe Standard in Deutschland ist)

Das Pflegeheim hat immer das Geld von der Pflegekasse und aus ihrer Rente erhalten, nur der Teil vom Amt blieb lange aus da die Bearbeitung sehr lange dauerte. Das Amt hat ca. 14 Monate gebraucht für die Bearbeitung, obwohl von unserer Seite aus die Unterlagen immer pünktlich und umfangreich eingereicht wurden. An uns lag es also nicht.

Das Pflegeheim hat dann nach 10 Monaten einen Mahnbescheid über das Amtsgericht eingeleitet, hiermit sind auch ca. 2000 Euro Verfahrenskosten aufgekommen. Dem Mahnbescheid wurde widersprochen und mit dem Pflegeheim erstmal vereinbart noch etwas abzuwarten, denn von Amt wurde zugesichert dass der Bescheid und die Zahlung „bald“ kommt.

Nach 14 Monaten kam dann endlich der Bescheid, der offene Teil vom Heim konnte somit gezahlt werden. Allerdings musste meine Mutter die 2000 Euro Verfahrenskosten aus ihrem eigenen Vermögen zahlen, das Amt meinten die hätten damit nichts zu tun und zahlen das nicht. Das sehe ich aber anders, letztendlich hat das Amt das zu verschulden, da sie mit der Bearbeitung solange gebraucht haben.

Wie kann ich dagegen vorgehen?

Pflege, Mahnbescheid, Pflegeheim, Verfahrenskosten