Was ist Mahnbescheid vom Gericht?
Liebe gutefrage community und zwar habe ich folgende Frage ich muss kurz und bündig zu machen ich und meine Vermieterin sind seit zwei Jahren sehr verstritten weil sie ihren Pflichten als Mieterin einfach nicht nachkommt daraufhin habe ich die Mietzahlungen eingestellt damit sie merkt sie muss was machen damit sie ihr Geld bekommt und das zieht sich jetzt schon seit ungefähr 20 Monaten hin jetzt hat sie nachdem ich ihr einen Einschreiben mit Einwurf geschickt habe dass sie diesen Pflichten nachkommen soll hat sie mir ebenfalls ein Einschreiben geschickt dass ich das Geld bezahlen soll in dem steht dass ich ihr nicht erklärt habe warum ich mein Geld zurückbehalten habe.
Jetzt droht sie mir mit einem Einschreiben wo drin steht wenn ich bis Ende April die offene Forderung nicht begleiche wird sie einen Antrag auf Verlass eines Mahnbescheides beim Gericht einreichen aber was heißt das für mich?
Bitte um schnelle Hilfe und wenn es geht jemand der sich rechtlich damit auskennt
Vielen Dank schon mal im voraus
10 Antworten
Hallo LionFlex43,
wenn in deiner Wohnung ein Mangel ist, dann meldest du den und der Vermieter muss diesen abstellen.
Wenn er ihm nicht abstellet, dann kannst du die Miete kürzen. Das würde ich aber nur mit fachkundiger Unterstützung tun.
Falls du zwei Monate hintereinander kein Miete bezahlt hättest, dann kann dir der Vermieter fristlos kündigen. Das muss nicht angekündigt werden.
Was du machst, ist blitzgefährlich.
Mahnbescheid?
Jeder kann einen Mahnbescheid beantragen. Der kostet nicht viel. Der wird dir zugestellt und darin steht welche Forderungen bestehen. Wenn du die anerkennst, also nichts machts, dann wird der rechtskräftig und der Gerichtsvollzieher tritt in Aktion. Falls du widersprichst, dann muss der Antragsteller eine Klage bei Gericht einreichen. Dort wird geklärt, ob die Forderungen rechtens sind oder nicht.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Die Mietzahlungen komplett einzustellen, ist ein glattes Eigentor und kann zur fristlosen Kündigung führen. Scheinbar weiss deine VM nichts davon.
Der Mahnbescheid sollte von dir widersprochen werden. Allerdings wird es unmöglich sein zu erklären, warum du statt einer Mietreduzierung, komplett die Miete verweigert hast. Insofern würde bei Gericht kostenpflichtig festgestellt, dass du z.B. 85 Prozent der Miete schuldig bist.
Bloß nicht wiedersprechen. Wenn es bis jetzt wirklich kein Anwalt gesehen hat wird das dann passieren für die Zahlungsklage. Und dann kommt die Kündigung der Wohnung so sicher wie das Armen in der Kirche, die vermieterin scheint aktuell einfach dem ganzen nicht gewachsen zu sein
Du hast als Mieter Rechte. Eines ist, dass der Vermieter sich um Mängel kümmert, um die er sich auch wirklich kümmern muss. Tut er dies nicht, kannst Du die Miete kürzen - nicht einbehalten! Wie viel Prozent Du kürzen kannst, wissen andere - ich nicht. Auch musst Du zwingend einen Brief an den Vermieter schreiben, in dem Du Dich erklärst - einen Durchschlag behältst Du für Dich.
Ihr beide - Du und Deine Vermieterin - habt Fehler gemacht.
Du solltest Dich dringend mit einem Fachanwalt für Mietrecht zusammensetzen.
Wenn mehr als zwei Monatsmieten (über)fällig sind, kann sie Dir fristlos kündigen.
Durch das gerichtliche Mahnverfahren kann das Ganze teuerer werden.
Ich vermute fast, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem Du innerhalb von 2 Wochen ohne Begründung widersprechen kannst, Dein geringstes Problem ist.
Seit wann hat eine Vermieterin Pflichten als Mieterin? So fängt es doch schon an!
daraufhin habe ich die Mietzahlungen eingestellt damit sie merkt sie muss was machen damit sie ihr Geld bekommt
Du hast die Miete zu 100 % gemindert? Das kann man machen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Offensichtlich ist sie das nicht, denn Du nutzt sie weiterhin. Deine Vermieterin kennt offenbar ihre Rechte nicht. Geht sie jetzt aber zu einem Rechtsanwalt, wird Dir dieser sofort die fristlose Kündigung zuschicken.
Was soll ein gerichtlicher Mahnbescheid bei jemand, der seit langem nicht zahlungswillig ist und wie ein Schmarotzer in der Wohnung hockt. Da hilft nur die fristlose Kündigung, bei der meistens noch drin steht "hilfsweise fristgerecht" und das bedeutet, dass Du nach drei Monaten sowieso aus der Wohnung raus bist, auch wenn Du es schaffen solltest, die fristlose Kündigung erfolgreich abzuwehren.
Was Du gemacht hast, ist nicht in Ordnung. Das Verhalten der Vermieterin bestimmt auch nicht, aber Deine Rechtslage ist im Vergleich zu der der Vermieterin ziemlich besch..., denn man wird natürlich trotzdem von Dir das ganze Geld einfordern und dann kannst Du versuchen, noch irgendwie dagegen anzugehen.
Am Ende hast Du bei Deiner Wohnungssuche vermutlich eine sehr schlechte Schufa und eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung, falls neue Vermieter das fordern, bekommst Du auch nicht.
Mach das beste draus!