Was ist Mahnbescheid vom Gericht?

10 Antworten

Hallo LionFlex43,

wenn in deiner Wohnung ein Mangel ist, dann meldest du den und der Vermieter muss diesen abstellen.

Wenn er ihm nicht abstellet, dann kannst du die Miete kürzen. Das würde ich aber nur mit fachkundiger Unterstützung tun.

Falls du zwei Monate hintereinander kein Miete bezahlt hättest, dann kann dir der Vermieter fristlos kündigen. Das muss nicht angekündigt werden.

Was du machst, ist blitzgefährlich.

Mahnbescheid?

Jeder kann einen Mahnbescheid beantragen. Der kostet nicht viel. Der wird dir zugestellt und darin steht welche Forderungen bestehen. Wenn du die anerkennst, also nichts machts, dann wird der rechtskräftig und der Gerichtsvollzieher tritt in Aktion. Falls du widersprichst, dann muss der Antragsteller eine Klage bei Gericht einreichen. Dort wird geklärt, ob die Forderungen rechtens sind oder nicht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Die Mietzahlungen komplett einzustellen, ist ein glattes Eigentor und kann zur fristlosen Kündigung führen. Scheinbar weiss deine VM nichts davon.

Der Mahnbescheid sollte von dir widersprochen werden. Allerdings wird es unmöglich sein zu erklären, warum du statt einer Mietreduzierung, komplett die Miete verweigert hast. Insofern würde bei Gericht kostenpflichtig festgestellt, dass du z.B. 85 Prozent der Miete schuldig bist.

geheim007b  16.04.2024, 13:58

Bloß nicht wiedersprechen. Wenn es bis jetzt wirklich kein Anwalt gesehen hat wird das dann passieren für die Zahlungsklage. Und dann kommt die Kündigung der Wohnung so sicher wie das Armen in der Kirche, die vermieterin scheint aktuell einfach dem ganzen nicht gewachsen zu sein

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Du hast als Mieter Rechte. Eines ist, dass der Vermieter sich um Mängel kümmert, um die er sich auch wirklich kümmern muss. Tut er dies nicht, kannst Du die Miete kürzen - nicht einbehalten! Wie viel Prozent Du kürzen kannst, wissen andere - ich nicht. Auch musst Du zwingend einen Brief an den Vermieter schreiben, in dem Du Dich erklärst - einen Durchschlag behältst Du für Dich.

Ihr beide - Du und Deine Vermieterin - habt Fehler gemacht.

Du solltest Dich dringend mit einem Fachanwalt für Mietrecht zusammensetzen.

Wenn mehr als zwei Monatsmieten (über)fällig sind, kann sie Dir fristlos kündigen.

Durch das gerichtliche Mahnverfahren kann das Ganze teuerer werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ich vermute fast, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem Du innerhalb von 2 Wochen ohne Begründung widersprechen kannst, Dein geringstes Problem ist.

Seit wann hat eine Vermieterin Pflichten als Mieterin? So fängt es doch schon an!

daraufhin habe ich die Mietzahlungen eingestellt damit sie merkt sie muss was machen damit sie ihr Geld bekommt 

Du hast die Miete zu 100 % gemindert? Das kann man machen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Offensichtlich ist sie das nicht, denn Du nutzt sie weiterhin. Deine Vermieterin kennt offenbar ihre Rechte nicht. Geht sie jetzt aber zu einem Rechtsanwalt, wird Dir dieser sofort die fristlose Kündigung zuschicken.

Was soll ein gerichtlicher Mahnbescheid bei jemand, der seit langem nicht zahlungswillig ist und wie ein Schmarotzer in der Wohnung hockt. Da hilft nur die fristlose Kündigung, bei der meistens noch drin steht "hilfsweise fristgerecht" und das bedeutet, dass Du nach drei Monaten sowieso aus der Wohnung raus bist, auch wenn Du es schaffen solltest, die fristlose Kündigung erfolgreich abzuwehren.

Was Du gemacht hast, ist nicht in Ordnung. Das Verhalten der Vermieterin bestimmt auch nicht, aber Deine Rechtslage ist im Vergleich zu der der Vermieterin ziemlich besch..., denn man wird natürlich trotzdem von Dir das ganze Geld einfordern und dann kannst Du versuchen, noch irgendwie dagegen anzugehen.

Am Ende hast Du bei Deiner Wohnungssuche vermutlich eine sehr schlechte Schufa und eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung, falls neue Vermieter das fordern, bekommst Du auch nicht.

Mach das beste draus!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.