Mahnbescheid wegen offener Pflegeheimkosten, da das Amt solange für die Bearbeitung des Antrages gebraucht hat?

1 Antwort

Das Heim muss es nicht interessieren, weshalb die Beiträge nicht gezahlt werden können. Die erbringen ihre Leistung und haben damit auch Anspruch auf Bezahlung.

hiermit sind auch ca. 2000 Euro Verfahrenskosten aufgekommen.

Wie kommen die denn zustande, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde? Gab es eine Klage bei Gericht?


Susi1828833 
Fragesteller
 09.05.2024, 17:42

Das Heim trifft ja keine Schuld, kann verstehen dass sie irgendwann nicht mehr warten wollen. Das Heim hat einen Anwalt beauftragt und dieser hat dann ein Mahnverfahren beim Amtsgericht eröffnen lassen. In dem Mahnverfahren wurden die Verfahrenskosten aufgelistet. Es wäre ja nicht soweit gekommen, wenn das Amt solange untätig geblieben wäre. Wie gesagt, sie haben 14 Monate für die Bearbeitung gebraucht, scheinbar auch weil die Sachbearbeiterin oft ausgefallen war und den Fall nicht übergeben konnte.

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vetranooo  14.05.2024, 22:07
@Susi1828833

Ach diese Bürokratie in Deutschland. Sie macht immer wieder Spass. Warum muss es eigentlich ein Pflegeheim in Deutschland sein?

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