Mahnbescheid - vollstreckungsbescheid was muss ich zahlen?
Ich habe leider mal einen mahnbescheid bekommen. Im briefkasten lag er am 16.3 und im vollstreckungsbescheid steht zugestellt am 18.3 drin. Die hauptforderung habe ich aber gezahlt gehabt bevor der vollstreckungsbescheid im brifkasten lag.
Der vollstreckungsbescheid lag am 6.4 im briefkasten.
Gezahlt habe ich die hauptforderung zwischen 2.4 -4.4.
Im Vollstreckungsbescheid sind jetzt natürlich noch höhere verfahrenskosten aufgeführt als noch im Mahnbescheid.
Jetzt kam eben noch ein netter brief des anwalts in dem ich gebeten werde die zusatzkosten wie sie im vollstreckungsbescheid aufgeführt sind zu zahlen. Da ich ja aber eigentlich vor erhalt dieses die hauptforderung beglichen habe, frage ich mich was jetzt richtig ist. Muss ich die verfahrenskosten aus dem mahnbescheid hahlen oder doch die höheren aus dem vollstreckungsbescheid?
2 Antworten
1. du bist schon spätestens durch den Mahnbescheid in Verzug
2. du hast die Frist im Mahnbescheid versäumt, deswegen wurde der Vollstreckungsbescheid beantragt
3. wartest du weiter wirds noch teurer
also ruf morgen bei der Kanzlei an, kündige deine Zahlung der restlichen Kosten an und lern draus nicht mehr in Verzug zu geraten, zum Beispiel durch Kommunikation (Stundung)
ich habe selber ein halbes Jahr lang Zwangsvollstreckung gemacht und kann jedem Schuldner den Tipp geben und weiß auch, es kann jedem mal passieren, z.b. adresse nicht umgemeldet
Die Kosten sind ja entstanden, weil du nicht rechtzeitig gezahlt hast. Natuerlich musst du die dann auch zahlen. Deine verspaetete Zahlung aendert daran nichts. Die Kosten sind schliesslich schon vorher entstanden.