Gerichtliches Mahnverfahren von EOS gültig?

Hallo zusammen,

ich habe seit sehr langer Zeit Schriftverkehr mit der bekannten EOS Inkasso, die ja zur Otto Firmengruppe gehört.

Hier wird folgendes eingefordert.

Ich habe bei Otto (dummerweise) etwas auf Rechnung bestellt. Beruflich bin ich viel unterwegs, habe daher auch die Ware mehrere Wochen noch nicht mal gesehen. Ich habe dann eine Mahnung von Otto erhalten. (1. Mahnung). Darauf hin habe ich sofort mit Echtzeitüberweisung die Forderung von Otto beglichen, inklusive der Mahngebühren. Eine Woche später kam dann noch mal ein Schreiben von Otto. Auch hier machen Sie noch die offene Rechnung gültig. (War aber keine Mahnung, nur eine Bitte zu Zahlen) Ich habe dann sofort meinen Kontoauszug per Mail geschickt. Darauf kam die Antwort, dass die Mitarbeiterin das geprüft hat und auch sieht, dass die Forderung beglichen wurde. Sie muss aber noch nachforschen weshalb das Schreiben kam.

Ein paar Tage später kam erneut eine Mail von einem anderen Mitarbeiter. Er wiederum hat dann gesagt, dass Otto nun nicht mehr zuständig ist, sondern EOS Inkasso das verfahren übernommen hat.

Man kann sich denken, es folgte ein Schriftwechselkrieg zwischen EOS und mir. Ich habe ca. 6 Mails auf jedes Schreiben von EOS geschrieben, in denen ich auf die gezahlten Kosten von Otto verwies. Diese wurden ja deutlich vor Einschaltung von EOS beglichen. EOS war das aber schlicht egal. Ich habe dann auch irgendwann jegliche Schreiben ignoriert. Als dann der Telefonterror begann, habe ich erneut an EOS geschrieben und die Sachlage aus meiner Sicht erklärt. Darauf kam dann aber keine Antwort mehr.

Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten. EOS macht bekanntlich sowieso viel zu hohe Zinsen geltend. (laut berichten im Internet).

Nun ist meine Frage. Soll ich das einfach zahlen, was ich aber definitiv nicht machen wollen würde, da ich mich, meiner Ansicht nach im Recht befinde und ich diesen Dreckschwei** nicht noch das Geld in den Ars** pumpen möchte, oder soll ich Widerspruch einlegen?

(Verzeiht mir meine Wortwahl :D)

In wie weit ist EOS dafür bekannt, dann auch wirklich bei Widerspruch ein Zivilprozess einzuleiten? Ich habe da definitiv keine Lust drauf, vor allem nicht in der aktuellen eh schon schwierigen Lage und dann noch nach Hamburg zu fahren, um so ein Prozess zu führen.

Ich freu mich über eure Antworten. Vielen Dank

Bestellung, EOS, Inkasso, Mahnbescheid, Otto
Mahnbescheid wegen offener Pflegeheimkosten, da das Amt solange für die Bearbeitung des Antrages gebraucht hat?

Hallo,

meine Mutter musste vor über einem Jahr in ein Pflegeheim zur Vollzeitpflege. Es wurde ein Antrag beim Amt gestellt für die Übernahme der Heimkosten. Das Pflegeheim wird aus drei Teilen bezahlt, zum einem von der Pflegekasse, ein Teil aus ihrer Rente und ein Teil kommt vom Amt, da ihr Einkommen für die teure Pflege nicht ausreichte. (Was ja beinahe Standard in Deutschland ist)

Das Pflegeheim hat immer das Geld von der Pflegekasse und aus ihrer Rente erhalten, nur der Teil vom Amt blieb lange aus da die Bearbeitung sehr lange dauerte. Das Amt hat ca. 14 Monate gebraucht für die Bearbeitung, obwohl von unserer Seite aus die Unterlagen immer pünktlich und umfangreich eingereicht wurden. An uns lag es also nicht.

Das Pflegeheim hat dann nach 10 Monaten einen Mahnbescheid über das Amtsgericht eingeleitet, hiermit sind auch ca. 2000 Euro Verfahrenskosten aufgekommen. Dem Mahnbescheid wurde widersprochen und mit dem Pflegeheim erstmal vereinbart noch etwas abzuwarten, denn von Amt wurde zugesichert dass der Bescheid und die Zahlung „bald“ kommt.

Nach 14 Monaten kam dann endlich der Bescheid, der offene Teil vom Heim konnte somit gezahlt werden. Allerdings musste meine Mutter die 2000 Euro Verfahrenskosten aus ihrem eigenen Vermögen zahlen, das Amt meinten die hätten damit nichts zu tun und zahlen das nicht. Das sehe ich aber anders, letztendlich hat das Amt das zu verschulden, da sie mit der Bearbeitung solange gebraucht haben.

Wie kann ich dagegen vorgehen?

Pflege, Mahnbescheid, Pflegeheim, Verfahrenskosten
Privatschulden, neuer Reisepass von der Botschaft?

Hallo Freunde, ich hoffe, es geht euch allen gut.

Ich habe folgendes Anliegen und hoffe, dass der ein oder andere mir weiterhelfen kann.

Also, mein bester Freund, der mir sehr nahesteht, hat sich leider verschuldet und mir bis gestern nichts davon erzählt. Seine Schulden betragen insgesamt etwa 7000€. Er arbeitet und hat ein gutes Einkommen von etwa 2300€ netto. Den Großteil seiner Schulden zahlt er in monatlichen Raten ab, und alles ist soweit in Ordnung. 

Jedoch hat er von einem seiner Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid bekommen, obwohl er bei diesem eine Ratenpause beantragt und schriftlich zugestimmt bekommen hatte. Dieser Gläubiger hat sich dann an die Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler gewendet, und sie haben ihm zuerst einen Mahnbescheid zukommen lassen. Als er diesen erhalten hat, hat er erneut eine Ratenzahlung vereinbart, obwohl er bereits zuvor gezahlt hatte. Gestern erhielt er dann den Vollstreckungsbescheid. Als er sich an die Kanzlei wandte, sagten sie ihm, er solle keinen Einspruch einlegen, da der Bescheid nur als Sicherheitsmaßnahme diene. Solange er sich an die Vereinbarung halte, werde ihm nichts passieren. Sie wollten sozusagen nur auf der sicheren Seite sein.

Das macht mich echt traurig und fertig, zusehen zu müssen und ihm nicht groß helfen zu können, da wir beide erst seit ein paar Monaten aus der Ausbildung raus sind. Er denkt tatsächlich darüber nach, ins Ausland zu ziehen und dort in seinem Beruf weiterzuarbeiten.

Da es sich um Privatschulden handelt und keine Steuerschulden, kann es sein, dass er einen neuen Pass von der Botschaft bekommt, wenn sein jetziger Pass abläuft, falls er ins Ausland gehen sollte?

Soll er gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?

Danke im voraus

Reisepass, Schulden, Inkasso, Mahnbescheid

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