Vollstreckungsbescheid - Ist es zu spät oder kann ich noch zahlen?

5 Antworten

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt und Du ihm die Summe bar aushändigst oder einen Nachweis für die erfolgte Überweisung gibst, wird er nichts pfänden.

Ach so, das Ding mal angesehen: Das ist KEIN Volstreckungsbescheid. Da staht nur, dass die einen Vollstreckungsbescheid haben.

Vollstreckungsbescheide ergehen vom Gericht. Den muss der Gerichtsvollzieher übrigens vorlegen, wenn er etwas pfänden will.

Der Gerichtsvollzieher kostet übrigens nochmal eine Kleinigkeit.

Ist es zu spät oder kann ich noch die Hauptforderung an den Gläubiger überweisen?

Natürlich ist das jetzt viel zu spät. Selbst das Schreiben auf dem Foto ist schon wieder fast 3 Monate alt.

Ich konnte es aus dem Brief nicht herauslesen... Muss ich 622,80€ oder 1247,76€ überweisen?

Weder noch.

Gesamtforderung 1.247,76 € zuzüglich täglich 0,29 € Zinsen ab dem 05.03.2024. Heute haben wir den 23.05.2024. Das sind 79 Tage. Macht nach Adam Riese insgesamt 1.270, 67 €.

Da es jetzt 3 Tage später ist beim wieder einstellen bist du jetzt schon bei 1.271,54 €

Das musst du überweisen. Du bist ja durch deine Verzögerungen im Zahlungsverhalten selbst für alle danach entstanden Kosten verantwortlich und musst das auch ersetzen.

PS: Was hat das Ganze mit dem Finanzamt zu tun? Das Finanzamt würde niemals über das Amtsgericht gehen, sondern direkt selbst vollstrecken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Das sieht mir nicht nach einem Vollstreckunsgbescheid aus.

Zahlen kannst Du aber jederzeit :)

Muss ich 622,80€ oder 1247,76€ überweisen?

Steht doch drin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

VORSICHT!

Atriga ist keine offizielle Behörde, sondern ein Inkassobüro.

Überweise Deine Schulden daher direkt an den Gläubiger (samt gesetzlichen Zinsen) und lasse Atriga außen vor!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Mungukun  24.05.2024, 06:44
Überweise Deine Schulden daher direkt an den Gläubiger (samt gesetzlichen Zinsen) und lasse Atriga außen vor!

Das ist in dem Fall ein ganz schlechter Tipp. Immerhin liegt hier ein Vollstreckungstitel des Amtsgerichts Hünfeld zu Gunsten von Atriga vor, die diese als Gläubiger ausweisen und den FS als Schuldner. Der Titel ist auch schon lange rechtskräftig, immerhin wurde der laut Schreiben schon am 22.09.2023 beschlossen.

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WraithGhost  24.05.2024, 08:41
@Mungukun

Das alte Lied bzw. Leid: Der Fragesteller hat offenbar unvollständige Unterlagen vorgelegt.

Habe erst jetzt bemerkt, dass die 2. Seite des Scans ganz oben links mit "6/27" bezeichnet ist. Das Atriga-Schreiben dürfte demnach ein 27-seitiges Konvolut sein!

Zu meiner weiteren Rechtfertigung: Einen rechtskräftigen Vollstreckungs-/Exekutionstitel kann man nur aus dem Zusammenhang erahnen; ferner fehlt jeglicher Nachweis über das Vorliegen einer rechtsgültigen Zession.

Freilich ist wahr, dass der FS durch seine Hinhaltetaktik bzw. Vogel-Strauß-Politik den Großteil des Schlamassels selbst zu vertreten hat.

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Du wirst wohl den ganzen Betrag zahlen müssen. Zur anfänglichen Hauptforderung kommen inzwischen noch die ganzen Gebühren etc dazu