Mahnbescheid für den Ex Mann?
Hallo. Wie soll ich reagieren? Das ist jetzt der 2. Mahnbescheid der an ihn gerichtet ist. Mein Ex wohnt jetzt seit 6 Jahre nicht mehr hier. Vor 5 Jahren war die Scheidung. Er hat auch seinen Nachnamen wieder angenommen. Es kam an Post für ihn nie irgendwas. Beim ersten Brief sagte er ich solle ihn als unbekannt verzogen zurück schicken. Und heute kommt schon wieder einer.
Soll ich mal beim Mahn Gericht anrufen und denen sagen das er seit Jahren nicht mehr hier wohnt? Es ist nur komisch das auf dem Brief noch der Nachname steht von der Heirat. Ich möchte nicht mit Schuld sein wenn er es verbockt hat.
5 Antworten
Das ist schlicht und ergreifend sein Problem, genauso wie die Zahlung dieser Schulden.
Geben Sie die nächsten Briefe alle mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück an den Absender. Und nicht einmal dazu ist man verpflichtet, aber so kann man reinen Gewissens sagen das man genug unternommen hat.
Alternativ kann man natürlich auch jedem Gläubiger per Telefon oder anderer Art mitteilen das der Angeschriebene nicht mehr bei Ihnen wohnhaft ist und sie geschieden sind. Das ist allerdings ein ziemlicher Aufwand und meistens auch mit Kosten verbunden, wenn auch nicht mit hohen.
Da es jedoch seine Schulden sind, wüßte ich nicht weshalb Sie sich deswegen irgendwelche Kosten oder Mühen aufbürden sollten als zwingend notwendig ist.
Solange du nicht mit Unterschrieben hast ist das erstmal sein Bier.
dann müsste es ja an uns beide adressiert sein oder nicht
Hallo.
Ich würde den als unbekannt verzogen zurückschicken.
Von dir können es normal keine Schulden mehr sein da die nach dem Entstehungsjahr + 3 Jahre zum 31 .12 Mitternacht verjährt währen.
Mit Gruß
Bley 1914
Gib dem Antragssteller die neue Adresse. Der soll sich nicht um seine Verpflichtungen drücken
Das Problem ist er ist zu seiner neuen Freundin gezogen und ich weiß nicht wo die wohnt. Mir wird er sie denke ich nicht geben. aber ich könnte doch sein Nachnamen dem Mahn Gericht sagen oder. dann findet man ihn bestimmt
Schadet zumindest nicht. Aber würde derartige Briefe auch gar nicht mehr annehmen
die sind einfach im Briefkasten drin
Ja so sind die Postboten :D
Ich würde ihm der Post zurückgeben, dass er nicht mehr hier wohnt. das sollten die ja eigentlich wissen.
Das habe ich beim ersten Brief auch gemacht und trotzdem kommt wieder einer
Dann gehe zur Post und beschwere dich lautstark (aber höflich) in der Filiale, während andere das hören. Verlange eine schriftliche Bestätigung, dass die Zusteller zurecht gewiesen werden, das nicht mehr einzuwerfen. Glaube mir, so etwas wirkt. Wichtig ist nur, dass man nicht ausfallend wird oder randaliert. Lautstarkes aber höfliches Beschweren ist sehr unangenehm für jedes Unternehmen ;-)
er ist auch in Privatinsolvenz. oder soll ich mal seinen Treuhänder informieren