Rechnung bezahlt un dam gleichen Tag Mahnbescheidt bekommen
Hallo ich brauche euren Rat. Ich hatte eine Rechnung (seit Mai, vom Stromanbieter) nicht zahlen können (274,99) . Anfang der Woche habe ich bei meiner Bank mein kleines erspartes ( Fonts-Konto) aufgelöst. Heute ist das Geld gekommen und habe gleich an den Gläubiger überwiesen. ( Auf dem Kontoauszug steht die Uhrzeit) Zuhause angekommen schauen in den Briefkasten und bekomme den Mahnbescheid zu sehen. Ich weiß das ich selber schuld bin dass es so weit gekommen ist!!!! Meine Frage: Wie soll ich auf den Mahnbescheid reagieren ? Die Hauptforderung ist ja am gleichen Tag wie die Zustellung des Mahnbescheides bezahlt (sogar mit Uhrzeit belegbar) . Muss ich nun den Mahnbescheid zum Teil Wiedersprechen ? oder erst gar nicht reagieren ? oder den Gläubiger anschreiben ? oder sogar Gläubiger und Amtsgericht ?
Ich bräuchte ein zuverlässige Aussage. PS. meine Rechtschutzversicherung musste ich für 03.2014 - 09-2014 auch aus finanziellen Gründen still legen, so dass ich einen Anwalt aufsuchen kann..... :(
5 Antworten
Ankreuzen
Ich widerspreche der Forderung insgesamt
In einen Umschlag, per Einwurfeinschreiben ans Amtsgericht zurück vor Fristablauf.
Einen Anwalt brauchst du nur für den Fall einer Klage.
Du kannst versuchen, dass Dir die Kosten des Mahnbescheids von dem Stromversorger auf Kulanz erlassen werden. Einen Anspruch darauf hast Du aber nicht. Der Gläubiger kann alle ihm entstehenden Kosten, die ihm entstehen, um sein Geld einzutreiben, auf den Schuldner abwälzen. Dazu gehören genau so wie Mahngebühren (die man ja auch widerstandslos zahlt) eben auch die Kosten, die durch einen Mahnbescheid entstehen.
Der Gläubiger kann alle ihm entstehenden Kosten, die ihm entstehen, um sein Geld einzutreiben, auf den Schuldner abwälzen.
Ja,
wenndiese erforderlich und zweckdienlich sind und auch tatsächlich angefallen sind. Der Gläubiger unterliegt der Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB), heißt er muss den für den Schuldner günstigsten Weg nehmen. Nimmt er einen anderen bleibt er auf den Mehrkosten sitzen.
das gerichtliche Mahnverfahren ist sicher zweckdienlich, daher sind die Kosten zu erstatten (32,- €). Ein Inkassobüro allerdings wäre dies nicht.
Melde dich bei der Firma die dir die Rechnung ausgestellt hat und beweis ihm dass du es bezahlt hast.
Das hätte keinen Einfluss auf das gerichtliche Mahnverfahren.
Wenn du ganz sicher gehen willst. leg bei beiden Widerspruch ein. Eine Kopie des Kontoauszug sollte genügen.
Übrigends ein Anruf beim Stromversorger kostet nicht die Welt und schon gar nicht deinen Kopf.
Korrekt! Nur schaden tut´s auch nicht.
Teil mig das du bereits das geld überwiesen hast
Das hätte keinen Einfluss auf das gerichtliche Mahnverfahren.
Der Widerspruch zum Mahnbescheid ist grundsätzlich ohne Begründung abzugeben.
Aber es empfiehlt sich dem Gläubiger eine Mitteilung zu machen, dass die Hauptforderung bezahlt wurde.