Wieivel Zeit zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid...

7 Antworten

Du musst nicht den ganzen Betrag sofort zahlen.

Schon ein kleiner Betrag von 10 oder 20 € beweist Deine Zahlungswilligkeit. Unter Umständen kannst Du so den Vollstreckungsbescheid, der ausserdem noch einen Haufen Gebühren kostet, abwenden. Muss aber so schnell wie möglich geschehen.

Zunächst ist festzuhalten, dass es für den Mahnbescheid noch keine Fristen gibt.

Mit der Belehrung an den Schuldner, innerhalb 14 Tagen Widerspruch einlegen zu können, könnte man eine solche aber grundsätzlich unterstellen.

Nach Ablauf der 14 Tage ab Zustellung beim Schuldner, kann der Gläubiger unter Vorleistung der Kosten, einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Die kürzeste Frist wäre also von der Ausstellung des MB bis zum Antrag auf VB = 16 Tage.

Hallöchen,

das liegt im Ermessen des Gläubigers. Der Mahnbescheid ist rechtskräftig. Einen Vollstreckungsbescheid kann nun der Gläubiger beantragen. Ob und wann er das tut, liegt an ihm. Die Kosten hierfür und anfallende Zinsen erhöhen die Schuld.

Grüße

Den Vollstreckungsbescheid gibt der Gläubiger raus, ob und wann er dies tut ist seine Sache! Das heisst ,auf einen Mahnbescheid muß kein Vollstreckungsbescheid folgen...Kann aber! Wenn Du Deine Schulden bezahlen willst, solltest Du den Gläubiger davon sofort in Kenntniss setzen, so bleibt der Vollstreckungsbescheid ihm erspart!

Mindestdauer: 2 Wochen

Der Gläubiger muss jedoch keinen Vollstreckungsbescheid veranlassen.