Wer kann helfen bei problem mit dem Inkasso Eos?

4 Antworten

Hattet Ihr einen Anwalt? Der hat das Urteil in seinen Akten.

Wisst Ihr noch, wo der Prozess stattgefunden hat? Das Gericht müsste auch eine Akte haben.

Manchmal hilft auch googeln (HDI vs. XYZ). Gerichtsurteile sind öffentlich und können eingesehen werden.

Ladylucylee 
Fragesteller
 10.05.2017, 18:28

hallo auch, Ersteimal vielen dank für ihre Antwort. Zu ihrer frage ob mein Mann einen Anwalt hatte. Nein er hätte keinen. Ich habe meinen Mann eben nochmals gefragt und er sagte, er selber war wohl nicht angeklagt sondern Jens. Mein Mann war damals als zeuge geladen. Zu ihrer zweiten frage. Der Prozess hat damals beim Amtsgericht Köln stattgefunden. Jens wohnte in Köln. zu ihrer aussage, manchmal hilft auch googeln . Tante google wurde von mir bereits befragt aber ich finde einfach garnichts zu dem Fall. Haben sie noch eine Idee, wie wir ans Urteil kommen können ausser beim Gericht selber nachzufragen? Hat mein Mann überhaupt einen Anspruch darauf einsicht bei Gericht in die Akten zubekommen da er ja nur Zeuge war? Mein Mann kann auch nicht mehr sagen ob der Prozess damals öffentlich oder geschlossen war. kann das sein falls es geschlossen war ,das Tante Google nichts dazu findet?

profanity  10.05.2017, 18:34
@Ladylucylee

Privatpersonen haben i. d. R. keinen Einblick in Akten außer ihrer eigenen (Datenschutz), ein Anwalt kann das schon. Und um den werdet ihr wahrscheinlich nicht drum herum kommen.

Hallo,

na das ist ja ein schönes Durcheinander. Eine abschliessende Lösung habe ich da auch nicht parat, aber schon einmal ein paar Anmerkungen.

Wenn Ihr nicht reagiert (bei Schulden immer schlecht), wird das Inkasso-Unternehmen die Sache an einen Rechtsanwalt abgeben, der u.U. die Zwangsvollstreckung (bei Vorlage eines Titels) oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wird. Und schon habt ihr die nächsten 100,- € Gebühren am Hacken. Dieser Ping-pong zwischen Inkasso und RAe. ist gängige Praxis und bricht dem Schuldner nicht selten endgültig das Genick. Also offensiv an die Sache rangehen und sich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen. Wenn es aus dem Schreiben nicht hervorgeht könnt ihr beispielsweise um Übersendung einer Kopie des Titels, Urteils oder Vollstreckungsbescheides aus dem die Forderung beigetrieben werden soll bitten.

Eines ist mir nicht ganz klar: wenn doch die Versicherung(en) auf den Namen deines Mannes gelaufen ist (sind), muss er doch auch die ganze Post bekommen haben: Prämienrechnungen, Mahnungen, Kündigung §39 VVG, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid und wie lange ist dieser Prozess denn her, dass ihr die Unterlagen "ausgemistet" habt. Bei einem solchen wirren Sachverhalt wirft man das klärende(?) Urteil doch auch nicht weg. Gutmütigkeit ist das eine, aber kümmern muss man sich natürlich. Hat der Jens denn ein Anerkenntnis abgegeben oder wie muss ich mir das vorstellen? Selbst dann wird der Titel ja nicht automatisch "umgeschrieben", geht so auch gar nicht.

Ihr müsst also mal klären woraus die Forderung betrieben wird. Wenn das Inkasso da nicht mitmacht, beim Verischerer in der Rechtsabteilung anrufen und um Unterstützung bitten.

Solltet ihr einen RA beauftragen, so ist der natürlich nur so gut bzw. wie vollständig die Unterlagen sind...

Würde mich echt interessieren, wie es weiter geht... viel Glück

Im Grunde braucht ihr erstmal gar nicht auf die normale Korrespondenz zu reagieren. Erst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, müsst ihr diesem binnen sieben Tagen widersprechen.

Natürlich könnt ihr vorab mit der EOS versuchen, die Sache zu klären. Erfahrungsgemäß bringt das aber nicht viel, da die EOS ja nur den Auftrag ausführt, den ihr die HDI übertragen hat. Vielleicht solltet ihr da lieber nochmal mit der HDI sprechen, die - falls ihr Recht bekommt - der EOS den Auftrag wieder entziehen kann.

Nethawk1967  11.05.2017, 09:11

Der MB wird durch einen Rechtsanwalt beantragt, was weitere Kosten produziert. Die Widerspruchsfrist für einen MB beträgt zwei Wochen ab Zustellung und nicht eine Woche

profanity  11.05.2017, 09:23
@Nethawk1967

Zu Punkt 2 gebe ich dir Recht, da habe ich mich in der Frist versehen, zu Punkt 1 widerspreche ich allerdings, denn den Antrag stellt der Gläubiger. Dafür ist kein Rechtsanwalt nötig. Jeder Gläubiger kann zum Amtsgericht gehen und den Antrag stellen (geht übrigens auch online).

Hier fehlt aber so Einiges.

mein Mann hat damals (so ca. 2006/2007/2008) für einen vermeindlich
guten Freund Namens,nennen wir ihn mal Jens eine Autoversicherung auf
seinen Namen abgeschlossen

Somit war der Ehemann VN, und damit auch Prämienschuldner.

Es war damals ausgemacht das Jens die Beiträge bezahlt was er aber
nicht tat. Irgendwann wurde dann Seitens der Versicherung der Vertrag
gekündigt .

Klar.

Mein Mann teilte damals der Versicherung die Situation mit so das die
HDI mit meinen Mann vors Gericht gezogen ist. Jens räumte gegenüber dem Gericht ein das er die Beiträge bezahlen will so wie es damals
eigentlich auch mit meinem Mann abgemacht war.

Und? Das ändert doch an der Schuldfrage rein gar nichts. Schuldner der Beiträge war und ist der Ehemann als VN, der wiederum ggfs. einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Beklagten hätte - so dieser denn im Rahmen einer separaten (!) Zivilklage festgestellt worden wäre. Das aber ist vermutlich nie erfolgt.

Mein Mann bekam vor Gericht recht und Jens musste die offenen Beiträge an die HDI bezahlen laut Gerichtsurteil.

Das ist ja durchaus möglich, ändert aber ebenso nichts an der Schuldfrage. Und wenn der Beklagte mittellos ist, dann ist der Titel vom gericht nur ein wertloses Stück Papier.

Das Gerichtsurteil hat mein Mann auch nicht mehr da wir beim Umzug
damals in die gemeinsame Wohnung ausgemiestet haben.

Sehr fahrlässig. Urteile hebt man üblicherweise mindestens 10 bs 30 (!) Jahre lang auf!

Das Inkasso EOS fordert nun 862,98€ von meinem Mann.

Klar. Die HDI will natürlich ihr Geld, auch wenn der Beklagte mittellos ist. Und sie wird es auch bekommen, weil VN nunmal der Ehemann war.

Er selber kann sich nicht erinnern jemals einen Vollstreckungsbescheid
von der HDI erhalten zuhaben ,wir gehen auch laut Forderungsnummer (kein AZ)  nicht davon aus das ein VB existiert.

Das ist auch nicht unbedingt nötig. Sofern die EOS nicht falsch informiert hat, ist offenbar seinerzeit ein MB erstellt worden; daher rühren wohl die aufgeführten € 23.-- Gerichtskosten. Ist dem nie widersprochen worden, kann jederzeit auf Antrag des Gläubigers der VB ausgestellt werden.

Unsere frage ist nun : Wie kommen wir ans damalige Gerichtsurteil ran?

Entweder über das Gericht selbst, vor dem verhandelt wurde, oder über die HDI. Die Unterlagen über den Versicherungsvertrag wird es ja hoffentlich wohl noch geben, oder habt ihr das auch alles entsorgt?

-> RA konsultieren. Ohne wird das jetzt nichts mehr, und vor der Konsultation auf keinen Fall irgendwas unterschreiben!.