Wichtige Vorlesungen verpassen für Azubitreffen?

Hallo, ich studiere dual Wirtschaftsinformatik im 2. Semester. Heute habe ich von meinem Praxispartner-Unternehmen die Nachricht bekommen, dass ich nächsten Freitag von der Hochschule freigestellt bin, da alle Azubis und Studenten unseres Standortes die Azubis des anderen Standortes besuchen wollen.

Dabei gibt es aber folgende Probleme

1. An diesem Tag habe ich 4 Vorlesungen, deren Inhalte relevant für die Klausur am Ende des Semesters sind. Zudem sind diese von einem komplett neuem Modul. So würde ich direkt den Einstieg verpassen

2. Die Hochschule ist ca. 1,5-2 Stunden Fahrzeit von meinem Praxispartner-Unternehmen entfernt. Da ich während der Theoriephasen in der Stadt der Hochschule wohne, müsste ich Donnerstag Abend zusätzlich pendeln.

3. Die Fahrt am Freitag zum anderen Standort würde 3 Stunden für die Hinfahrt und 3 Stunden für die Rückfahrt in Anspruch nehmen. Sie wird wahrscheinlich gemeinsam mit einem Bus stattfinden.

4. Das eigentliche Treffen der Azubis am anderen Standort dauert nur 4 Stunden und wird wahrscheinlich Kennlernspiele etc. beinhalten.

5. Ich war innerhalb einer 3-tägigen Dienstreise bereits am anderen Standort und habe dort einige Kollegen kennengelernt

6. Die Stundenpläne sind sehr gut gefüllt und es bliebe wenig Zeit, die verpassten Vorlesungen nachzuarbeiten

Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll, deshalb 4 wichtige Vorlesungen zu verpassen. Sollte ich die entsprechenden Kollegen darauf ansprechen?

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Ist der Transport von Materialien Arbeitszeit?

Moin Moin ihr Lieben!

Ich habe nun schon viel recherchiert und keine aussagekräftigen Gesetze/Urteile im Arbeitsrecht diesbezüglich gefunden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen…

Vorab ist zu erwähnen, dass das meine erste Geschäftsreise ist (insgesamt über 5 Tage mit einschließlich Sonntag) und das nur eine Ausnahme ist, da diese nicht zu meiner regelmäßigen Arbeit gehören. 

Ich reise über 6 Stunden zum Zielort mit dem Taxi, Zug sowie Bus und muss dabei Arbeitsmaterialien bestehend aus einem Handgepäckkoffer und einer großen, länglichen und sehr unhandlichen Tasche mit mir führen. Dieses Arbeitsmaterial ist nicht für mich gedacht, sondern für meine Chefin die mich am Zielort trifft. Ich transportiere sozusagen für Sie ihre Arbeitsgerätschaften. Ich bin eine sehr kleine zierliche Frau und ein 15kg Koffer, für mich persönlich eine kleine Reisetasche und eine weitere große unhandliche Tasche mit mir zu führen sind ein enormer Kraftaufwand. 

Zusätzlich hat meine Chefin um möglichst viel Geld zu sparen, die absolut günstige Zugverbindung rausgesucht - und nimmt dabei sehr lange Wartezeit und Laufwege in Kauf. Schließlich reise ja ich und nicht Sie :) Entgegen meiner eindringlichen Bitte. 

Nun war die Anreise die absolute Hölle für mich, ich bin total ins Schwitzen gekommen vor lauter Anstrengung und wären mir auf dem Weg nicht einige hilfsbereite Herren begegnet, wäre ich schlicht nicht in der Lage gewesen Ihre Arbeitsmaterialen von A nach B zu bekommen.

Natürlich wird laut Chefin die Anreise nicht als Arbeitszeit gewertet, ich fahre ja mit öffentlichen Verkehrsmitteln und könne mich dementsprechend während der gesamten Fahrtzeit erholen :-)

Vielleicht könnt ihr mir ja dazu eure Meinung bzw Erfahrung mitteilen? (Bitte spart euch abwertende Äußerungen, mir ist jetzt schon klar, dass das ein absolutes Unding von meiner Chefin ist und möchte einfach auf der richtigen Seite mit meiner Rechtsansicht sein bevor ich sie damit konfrontiere) So wie ich das sehe, ist die Anreise ganz klar Arbeitszeit, da ich ja ihre persönlichen Arbeitsmaterialen transportiere. Würde ich Sie nicht mitnehmen, müssten Sie anderweitig geliefert werden.

Liebend dank euch!

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Pilotenlizenz CPL als Betriebsausgabe?

Hi Leute,

Habe mal eine spezielle Frage , bitte nicht aufregen oder lachen 😂🙈

Ich bin seit einiger Zeit im Familienbetrieb beschäftigt. Nun bin ich vor kurzem von Köln nach München zum Rest der Familie gezogen, ging aufgrund betrieblicher / familiärer Angelegenheiten nicht anders...

Nun haben wir aber mehrere sehr gute Kunden in NRW.

Ich Pendel derzeit mit dem Auto 1-2mal um alles zu regeln, die Zeit im Auto ist aber extrem...

Mein persönlicher träum war immer die Flug Lizenz (PPL-A)...

Wäre es möglich, die Ausbildung zum Piloten als Betriebsausgabe zu verkaufen ? Ich mache es ja um zu den Kunden zu kommen...
Ich könnte zwar auch mit LH oder sonstigen fliegen, aber naja 😂

Ich könnte es ja nicht mit der PPl machen, da es ja beruflich genutzt wäre und ich damit so gesehen Geld verdiene, sehe ich das richtig ?

Demnach müsste eine cpl her ...

Ich habe den Steuerberater noch nicht darauf angesprochen, da ich lieber erstmal anonym frage 🙈🙈😂😂😂 ... sonst verdreht er noch die Augen..

Ob es betrieblich sinnvoll ist .... naja ... hauptsächlich ist es mein Anliegen...

Ich sehe es so wie die Ausbildung zum LKW Fahrer CE in meiner alten Firma bevor ich im Familienbetrieb war. Dort war ich auch nur Mechaniker also kein richtiger Fahrer und die Ausbildung hat auch locker 5000€ gekostet...

Bitte seit gnädig mit euren antworten 🙏🏻🙏🏻😂

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Dienstwagen mit nach Hause nehmen?

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich hierzu leider keine genauen Informationen erhalte und es keine einheitliche Regelung gibt.

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und bin momentan oft im Außendienst. Wir bekommen hierfür meist einen Dienstwagen gestellt: in meinem Fall habe ich denselben Wagen heute und morgen. Grundsätzlich habe ich es bisher so geregelt, dass ich morgens ins Geschäft gefahren bin, den Wagen geholt und anschließend wieder los gefahren bin. Morgen bin ich jedoch weiter weg beschäftigt und mein Zuhause liegt in der Mitte zwischen Dienstgeschäft und Geschäftsstelle.

Ich würde somit also morgen über eine halbe Stunde mit der Bahn ins Geschäft fahren, nur um dann den Wagen zu holen und fast eine Stunde zurück in Richtung meiner Wohnung gurken. Würde ich den Dienstwagen heute Abend mit nach Hause nehmen, bin ich ungleich schneller an der Geschäftsstelle und spare mir darüber hinaus Stress, da ich dann natürlich auch erst etwas später los müsste.

Es gibt hier dafür keine einheitliche Regelung - man hat mir mal gesagt, dass es in Ausnahmefällen schon so gemacht wurde aber man ist sich da nun nicht ganz sicher. Ich würde es gerne einfach machen, bin mir jedoch auch unsicher - nicht, dass auf dem Nachhauseweg heute ein Unfall passiert (der Teufel ist bekanntlich ein Einhörnchen).

Was würdet ihr machen?

LG Maya

Reise, Versicherung, Aussendienst, Dienstwagen, Öffentlicher Dienst, Dienstreise
Wieviele Übernachtungen stehen mir bei einer Dienstreise zu?

Hallo zusammen,

Ich soll demnächst eine Mitarbeiterschulung in Bayern durchführen (als Dozent). Arbeite regulär in NRW. Die Schulung soll einen Tag lang gehen, also 8h zzgl. Pause.

Laut Routenplaner (Google Maps und mein Navi) beträgt die reine Fahrtzeit ohne Verkehr und Pausen 6 Stunden und 40 Minuten für eine Strecke. Mein Arbeitgeber bietet mir dazu EINE Übernachtung an. Ich kann mir aussuchen, ob ich am Vortag anreise und nach der Schulung direkt zurückfahre oder ob ich am Tag der Schulung losfahre und danach übernachte.

So oder so finde ich die Situation unmöglich. Fahre ich am Tag der Schulung los, sähe das wie folgt aus: Abfahrt um 2 Uhr nachts (bei einem Feierabend am Vortag um 18 Uhr!!), damit ich hoffentlich um 9 Uhr anfangen kann zu schulen. Das ganze ohne Verkehr und Pausen gerechnet = unmöglich.

oder aber ich fahre am Vortag und fahre nach der Schulung. Das heißt nach 8 Stunden Schulung, wenn die Konzentration auf dem Tiefpunkt ist, soll ich mich noch für über 6 Stunden ins Auto setzen. Das traue ich mir bei aller Liebe nicht zu. Zumal ich alleine fahre.

Daher frage ich mich, ob das so rechtens ist oder ob ich ein Anrecht auf eine zweite Übernachtung habe. Bzw. ob ich unter diese Bedingungen die Reise verweigern kann.

In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine explizite Regelung. Diese Schulung ist keine regelmäßige Aufgabe, sondern einmalig aufgrund von Expansion. Der Vertrag besagt nur, dass ich "vergleichbare, zumutbare Aufgaben" übernehmen kann/muss, ggf. auch ein Einsatz an anderem Standort. Die genauen Konditionen sind nicht festgelegt und waren damals bei der Unterzeichnung kein Thema.

Vielleicht kann hier jemand mit arbeitsrechtlicher Grundlage Klarheit schaffen, ob ich das so hinnehmen muss oder ob ich Anspruch auf eine weitere Übernachtung habe bzw. bei Verweigerung dieser die Reise ablehnen kann.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Dienstreise, reisezeit
Fahrkostenbeihilfe? Reisekostenbeihilfe? Arbeitsamt bzw. ALG1

Hallo! Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tip geben, wie ich weiter vorgehen kann. Ich beginne am 25.8. eine neue Arbeitsstelle, bekomme also nur bis zum 24.8. anteilig Arbeitslosengeld 1. Habe den Arbeitsvertrag gestern unterschrieben. Zum Antritt des neuen Jobs muss ich für 2 Wochen in den 290km entfernte Hauptsitz der Firma zur Einarbeitung. Danach bin ich ortsnah in der Filiale eingesetzt. Jetzt muss ich aber die Fahrtkosten dorthin vorstrecken, d.h. jeweils 2 Montage hin und 2 Freitage wieder zurück. Bin alleinerziehend und meine Kinder sind für diese zwei Wochen fremdbetreut. Ich kann diese Fahrtkosten leider nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Grob gerechnet sind das Kosten mit dem PKW (wenn ich 0,30€ pro Kilometer zu Grunde lege) knapp 350€, mit der Bahn locker das Doppelte. Zum einen eben wegen dem nur anteiligen ALG1 (was eh nur sehr niedrig war und gerade so über den Monat gereicht hat) und das erste Gehalt des neuen Jobs bekomme ich auch erst Ende September, wo auch diese eine Woche im August jetzt mit vergütet wird. Hab im Internet was wegen Reisekostenbeihilfe bzw. Fahrtkostenbeihilfe gelesen, verstehe das aber nicht. Meine zuständige Bearbeiterin vom AA ist wenig entgegenkommend und auch absolut nicht auskunftsbereit, um nicht zu sagen auskunftsunfähig. Da ich nun in einer guten Woche ja anfange, müsste ich jetzt doch sehr schnell da eine Regelung finden. Kann mir bitte jemand einen Tip geben? Danke schön! :) Achja, bin keine Langzeitarbeitslose, sondern war nur 3,5 Monate auf Suche, falls das eine Rolle spielt.

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Beihilfe, Fahrtkosten, Probezeit, Reisekosten, Dienstreise
Projektwohnung und nun keine Verpflegungspauschale vom Arbeitgeber

Hallo Leute,

in unserem Unternehmen gibt es eine Reisekostenrichtlinie an der wir uns orientieren können, wann wir Reisekosten geltend machen können, wieviel und was wir nehmen können.

Nun steht dort einmal drin, dass wir auch nach den ersten drei Monaten eine Verpflegungspauschale von 24 Euro bekommen, wobei diese nicht steuerfrei ist. Außerdem steht drin das wir uns auch anstelle von einem Hotel ein angemessene Projektwohnung (möbliert eben für die Zeit des Projektes nehmen können)

Nun kommt die Geschichte (die selbst meine Kollegen im Projekt nicht verstehen) ich habe diese Wohnung nun schon seit Feb. 2013. Heute habe ich eine E-Mail erhalten in der mir die Buchhaltung geschrieben hat "Da du eine Projektwohnung hast können wir dir keine Verpflegungspauschale mehr geben, es ist bisher einfach nur nicht aufgefallen (und ist deswegen durch gegangen) weil wir den Mietvertrag hier in der Buchhaltung erst jetzt erhalten haben"... Dann habe ich kurz mal mit der Hauptverantwortlichen dort telefoniert und die hat mir gesagt "Ja, der Gesetzgeber sieht eben die Wohnung wie eine normale Wohnung an, deswegen geht das nicht"...

Tja, werde zwar morgen mit meinem Vorgesetzten drüber sprechen, aber mal ehrlich... Ist das überhaupt rechtens, wir haben schließlich ganz klare Reisekostenrichtlinien in denen nicht steht, dass dies auf Hotel beschränkt ist... Besonders schlimm ist die Tatsache das die mir jetzt dadurch 2,5 Monate offene Reisekosten ohne Verpflegungspauschale auszahlen wollen... Auch unverständlich vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt, den durch Hotel würde ich ca. 500-1000 Euro mehr im Monat ausgeben und wäre alles andere als zufrieden...

Was würdet ihr mir empfehlen? Was sollte ich nun machen? Habt ihr sowas auch schonmal erlebt? Haben die etwa wirklich recht, ist ja schließlich für mich nichts anderes als ein Hotelzimmer mit Küche und der Vertrag läuft auf das Unternehmen nicht auf mich...

Beruf, Recht, Gesetz, Reisekosten, Dienstreise, Verpflegungspauschale
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen auf USA-Reise

Ich bin für einige Wochen in den USA auf Dienstreise, habe dort einen Dienstwagen angemietet und nun wiehert der deutsche Amtsschimmel. Ich habe jetzt mitbekommen, dass ich den Wagen aus steuerlichen Gründen für Privatfahrten nicht nutzen darf und sogar ein Fahrtenbuch an meinen Arbeitgeber schicken muß, damit eine rein dienstliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen ist (geldwerter Vorteil!). An sich sind meinem Arbeitgeber durch die Privatfahrten keine Kosten entstanden, weil ich selbst tanke und alle km inkl. sind. Meine Idee ist nun, einfach einen Tag nicht in den Spesen anzugeben und zu sagen, ich wäre die km an diesem Tag gefahren, was im Wesentlich auch stimmt. Dazu nun folgende Fragen:

Ich habe den Mietwagen über meine Kreditkarte bezahlt, das Geld wird von meinem Konto abgebucht und ich reiche die Kosten dann als Spesen beim Arbeitgeber ein; auf der Rechnung steht mein Name+Firmenname&adresse; wer ist dann eigentlich Vertragspartner der Mietwagenfirma: ich oder mein Arbeitgeber?

Was würdet Ihr raten:

  • einen Tag nicht als Spesen abrechnen und zugeben, das der Mietwagen entgegen der Richtlinien privat genutzt wurde

  • das Fahrtenbuch irgendwie "hinschummeln" durch so nicht stattgefundene Fahrten

  • alles abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (eher unwahrscheinlich)

  • alles bis auf einen Tag abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (noch unwahrscheinlicher, da bestimmt nach der Ursache der Differenz gefragt wird)

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