Länger als 8h als Minderjähriger durch die Arbeit unterwegs?

1 Antwort

Was Deine Chefin meint, ist völliger Blödsinn.

Du darfst als Minderjährige nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Die Wege-/Fahrzeiten zwischen Wohnort und Betrieb/Ausbildungsstätte spielen dabei keine Rolle; es geht bei den 8 Stunden also um die reine Arbeitszeit.

Selbstverständlich also darfst Du mit Deinen Freunden hin- und zurückfahren und musst nicht ins Hotel.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
Sophi61728 
Fragesteller
 12.01.2023, 21:10

Echt ? Das Ist mit komplett neu da es immer geheißen hat wenn ich woanders bin dass die Fahrzeit mit dazuzählt 🤔 aber danke dir !

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Familiengerd  12.01.2023, 22:08
@Sophi61728

Nur wenn Du zuerst in den Betrieb müsstest und dann von da aus weiter zur Ausbildunststekle, dann war Die Fahrzeit zwischen Betrieb und Ausbildungsststelle gegebenenfalls Arbeitszeit.

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Anni1337  15.01.2023, 22:12
@Sophi61728

Wenn du wo anders bist als deine Arbeitsstätte im Vertrag zählt das als Reisezeit, bist nur Beifahrer gibt das keine Probleme.

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