kann man sich auch bier bestellen, wenn der arbeitgeber einem im rahmen einer dienstreise in einigen lokalitäten essen lassen möchte auf seine kosten?
würde mich mal interessieren
bzw. alkohol allgemein, kommt das sehr schlecht an, sehr gute cockzails und was weiss ich zu nehmen?
sich einfach zu gönnen?
auch sehr gutes essen und sich mal bissel gehen zu lassen? oder sollte man es net übertreiben und alles im normalen Rahmen halten?
6 Antworten
Letztendlich geht es über die Buchhaltung und dort muss der Grund der Ausgaben dokumentiert werden. Ist es ein Geschäftsessen, wird der Anlass und die Anzahl (teils mit Namen) der bewirteten Kunden/Geschäftspartner dokumentiert. Wenn es nämlich nur um die Verpflegung von Mitarbeitern geht, gibt es Maximal-Grenzen pro Tag, ansonsten bewerten Betriebsprüfer schnell solche Zusatzleistungen als sogenannten Sachbezug und das Finanzamt fordert Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nach.
Hier weitere Details: https://www.haufe.de/personal/entgelt/sachbezugswerte-fuer-mahlzeiten_78_507192.html
Kommt darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart ist. Gegen ein Bier zum Essen ist wohl kaum etwas einzuwenden (sofern es alkoholfrei ist oder außerhalb der Arbeitszeiten getrunken wird).
Gleiches gilt für das Essen. Auch hier ist es nicht unbedingt angebracht ins 5 Sterne Lokal zu gehen und dort das 12-Gänge Menü zu bestellen.
aber ich sollte es nicht ständig und ein bissel auf das maß achten
Du solltest dich mit deinem AG abstimmen, wenn du keine Sanktionen riskieren möchtest.
also lieber noch mal fragen
ob jeden tag in ein restaurant gehen auch in Ordnunf wäre und nichr zu viel
Getränke gehören dazu, das gilt auch für Bier. Zumindest wenn Du es nach Feierabend oder mit einem eingeladenen Kunden konsumierst.
Nur nicht übertreiben damit, ich kenne einen der hat seine Stelle verloren weil er auf Reisen sämtliche Whisky Sorten der Hotelbar durchprobieren musste. Das sorgte für eine exorbitante Spesenabrechnung.
Ist möglich wenn es der Unternehmen es macht. Einfach nachfragen
Das ist doch steuerlich ganz klar geregelt.
Es gibt einen Höchstsatz, der steuerfrei ist. Wenn es darüber geht muss der Chef nicht zahlen und wenn doch muss er bzw. du das geldwert versteuern.
Aber ein Herrengedeck darfst du schon trinken, außerhalb der Arbeitszeit natürlich ;-)
und wenn ich weniger als den ausgebe idt alles in Ordnung? Zu viel Bier sollte ich trotzeem nicht holen oder? denn es wird ja dann geschaut was man gegessne hat usw?
was muss ich genau googlen?
Hau dir ne Bratwurst rein für 5 Euro und saufe für den Rest ;-) Hat deinen AG einen SD anzugehen, was du in deiner Freizeit machst. Und das Finanzamt sowieso.
könntr man ja dann kommentare zu hören kriegen oder einen schlechten eindruck machen
Das musst du wissen. Mir wäre das egal, bzw. ich habe genug Abrechnungen mit Alk eingeicht früher ;-)
war das während einer ausbildung oder danach?
Habe keine Ausbildung gemacht. Also im Hauptberuf. Sei mal nicht so naiv. Welcher junge Mensch trinkt während der Ausbildung/Studium nicht mal gerne einen. Das wissen deine Vorgesetzten doch auch. Oder machst du eine Ausbildung als Pilot oder Gefahrentransporter ;-) Dann wäre es relevant. Sonst nicht.
wäre es bei der Polizei auch relevant?
oder in Berufen mit sehr hoher Verantwortung für menschen?
Nein, im Gegenteil, die saufen, wie die Löcher (außerhalb der AZ).
boris45zgt44zut : das bier zum essen regelt nicht das finanzmisterium - bisher !
Das kommt bestimmt noch. Also so lange das noch geht, lasst uns aufs Finanzamt saufen!
okay also ich kann vlt. mal etwas besonderes nehmen
aber ich sollte es nicht ständig und ein bissel auf das maß achten
ähnlich wie ichs privat auch machen würde und dann passt das?