Dienstreise nur Hinfahrt oder auch Rückfahrt?
ich fahre nächste Woche jeden Tag 100km weiter entfernt arbeiten. Dafür soll ich Dienstreiseanträge machen. Fragt sich nur, ob für jeden Tag Hin- und Rückfahrt abgerechnet werden kann oder nur eine Hinfahrt und eine Rückfahrt?
Nicht bei der Steuererklärung, sondern normale Dienstreise...
7 Antworten
Für beruflich veranlasste Fahrten/Reisen, ausser dem Weg zur festen Arbeitsstätte / Treffpunkt, werden grundsätzlich alle Kilometer und Nebenkosten abgerechnet. Das gilt sowohl für die Abrechnung mit dem Arbeitgeber, wie auch für die Steuererklärung. Hinzu kommen in jedem fall auch noch die Spesen, die der Arbeitgeber entweder bezahlt, dich versorgen lässt, oder die Du bei der Steuererklärung mit geltend machen kannst (Du kannst nur eine der drei Möglichkeiten wahrnehmen und den Aufwand nur einmal abrechnen). Bei der Steuererklärung gilt zb. Für jeden Tag, den Du länger als 8 Stunden von Zuhause weg warst und nicht an deiner normalen Betriebsstätte gearbeitet hast, ein Steuerfreibetrag von 12 € als Verpflegungsmehraufwand. Versorgt der Arbeitgeber dich während der Dienstreise mit Essen oder bezahlt er dafür mindestens 12 Euro /Tag, fällt der Steuerfreibetrag weg, bzw ist dann abgegolten.
Ergänzung :
Bei kürzeren Abwesenheiten von Zuhause, oder bei Übernachtungsreisen gelten andere Pauschalen. Gerechnet wird bei Dienstreisen immer die Abwesenheit von Zuhause und nichts anderes. Wenn dein normaler Arbeitstag im Unternehmen also 8 Stunden beträgt, bist du sicher länger als 8 Stunden von Zuhause weg, das musst du hinnehmen und bring keine steuerlichen Vorteile. Erst wenn während der Arbeitszeit oder länger eine Dienstreise stattfindet, wird die gesamte Zeit der Abwesenheit von Zuhause aus gerechnet.
Die Dienstreise ist beendet, wenn du wieder zurück bist. Also zählen beide Fahrten. Und in deinem Dienstreiseantrag werden Grund und Zeitraum der Dienstreisen angegeben.
Rechne alles ab und dann warte einfach ab.
Ansonsten, würde ich einfach mal anrufen und dort nachfragen.
Hier geht es nicht um Almosen sondern um berechtigte Ansprüche.... und die sind nunmal ganz klar geregelt..... Es muß also nichts abgewartet werden.
Hin und Rückfahrt beantragen , 200km !
wenn Du mit dem eigenen PKW eine Dienstreise macht zählen alle Km
Für jeden Tag?