Ist das vom Gesetz her in Ordnung?
Habe vor drei Jahren eine Frage gestellt, wo ich den eBay Link verlinkt habe, und weiß gar nicht, warum ich auch noch Bilder hochgeladen habe oder wie man’s in dem Fall nennt, es sind Bilder von einem Produkt auf eBay das angeboten wurde. Ist das gesetzlich in Ordnung? Ich hab keine Ahnung, was da passiert ist, dass es zum Link auch noch Bilder gibt, die nicht verlinkt wurden. Ich kann gerne bei Bedarf die Frage hier in diese Frage verlinken können. Und auch manuell an diejenigen verlinken, die das sich angucken möchten.
https://www.gutefrage.net/frage/amphibia-anne-boonchuy-kostuem