Bildrechte bei Auftragsarbeiten? Wem gehört das Bild bei einer Fotovorlage?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Du benötigst dafür an sich den Rat eines Profis - eines Fachanwalts für Urheberrecht. ein Beratungsstunde ist nicht sehr teuer, und kann von Dir nach Unternehmensgründung steuerlich abgesetzt werden. Ein Vertrag ist grundsätzlich ratsam, da dort dann alle wesentlichen Punkte geklärt sein können.

Wenn Du nach einer Vorlage arbeitest, sind die Rechte beim Ersteller der Vorlage. Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) können betroffen sein, wenn Personen abgebildet sind. Bei Tieren bin ich aktuell überfragt - vermute aber, dass die Rechte beim Besitzer liegen. Wenn Du Deine Arbeit, die der Auftraggeber ja bezhalt hast, weiter verwenden möchtest, wäre es ratsam, dies vorab am besten schriftlich festzulegen. Es könnte sein, dass Du den Auftraggeber verärgerst, da er vermutlich ein Unikat haben möchte.

Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du ein Werk erstellst, und es verkaufst und nicht mehr verwendest - jedoch auch dann können Dinge geschehen, die unerwartet sind. Z.B. könnte der Kunde auf die Idee kommen, Dein Bild zu vermarkten, indem er Verfielfältigungen veräußert oder Bildrechte verkauft. Wenn Du dies nicht wünscht, ist es sinnvoll, dies auszuschließen bzw. vertraglich zu regeln. Das Urheberrecht an Deinem Werk jedoch liegt natürlich bei Dir, auch wenn Du eine Person oder ein Tier abbildest. Die oben skizzierte Idee des Kunde wäre also nicht erlaubt - man baut aber vor, wenn man in einem Vertrag darauf hinweist. Evtl. findest Du Vorlagen im Netz oder jemand stellt Dir seine Vorlage zur Verfügung. (Ein Vertrag hingegen kann natürlich auch geschützt sein, darauf bitte achten)

Viel Erfolg

Jo

Normalerweise gilt deine Zeichnung ist dein Werk, egal wer die Vorlage gemacht hat. Ich würde bei bildern von Haustieren oder sogar Kindern trotzdem immer Fragen, da es da weniger um das Recht am Bild geht, als um die Verbreitung von "privaten" Bildern (Familienmitglieder)
Fanart ist dafür leider absolut strafbar.
Vorallem alles was mit Disney zu tun hat- da habe ich teilweise schon gehört, dass sie sogar verklagen, wenn es nicht verkauft sondern nur online gestellt und sogar als Fanart markiert wurde!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Glasveredlerin in Fachr. Glasmalerei und Kunstverglasung

Wenn Du ein Bild nach dem Foto eines Hundes im Auftrag des Besitzers malst, hast Du das Foto ja nicht heimlich genommen - abgesehen davon musst Du das Tier ja nicht 1:1 abmalen! An Deinem Bild gehören die Urheberrechte Dir. Wenn er es Dir abkauft, erwirbt er das gemalte Bild, wem die Veröffentlichungsrechte gehören, kann man vertraglich festlegen, damit es keine Missverständnisse gibt.

Wenn ich von Illustratoren Bilder für Bücher malen lasse, ist klar, dass ich die Veröffentlichungsrechte erwerbe (mit Einmalzahlung oder Beteiligung) und der Urheber das Original behält bezw. verkaufen kann. Das lege ich dann auch vertraglich fest. Die Illustratoren dürfen auch mit Hinweis auf das Buch mit ihren Bildern auf ihrer Webseite werben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Allround-Autorin und Nachhilfelehrerin

Solange Du das Bild nicht verkaufst, gehört es Dir!

Dann dem der es gekauft hat.

Besonders Tiere sind vor dm Gesetz eine "Sache", die sich schließlich auch in der Öffentlichkeit entleert, ...

Solange Du die Hunde nicht entführst, ...