Kann meine Ex ihre Bilder gerichtlich einfordern?

7 Antworten

Bilder sind ja auch persönliche Daten - und meiner Meinung nach kann sie deshalb durchaus die Herausgabe dieser Bilder verlangen!

neo09111984 
Fragesteller
 14.06.2022, 13:18

Schwierige Aussage, da du uns beide kaum kennst. Im Nachhinein betrachtet wäre es mir auch lieber gewesen, wenn sie mich früher verlassen hätte und mir dadurch etliches an Ärger gespart hätte. Und mir geht es nicht um irgendeinen Kindergarten. Sie kann die Fotos auch gerne haben, das war aber auch nicht meine Frage. Mir geht es allein darum ob irgendjemand hier das wissen hat, und mir die Frage klipp und klar beantworten kann, ob es da tatsächlich schon einmal ein Gerichtsurteil gab.

0

Man kann sich das Leben auch schwerer machen, als es ist.

Ich würde ihr einen Stick machen mit allen Fotos. Denn es ist ja zu verstehen, dass sie auch gerne Erinnerungsbilder hätte.

Wenn du nun bockig tust, dann beginnt ein Rosenkrieg, an dem sich die Anwälte dumm und dämlich verdienen. Da sie dies verständlicherweise wütend macht und sie versuchen wird, dir auch Steine in den Weg zu legen.

Von daher wäre dieses kleine Entgegenkommen klug.

neo09111984 
Fragesteller
 14.06.2022, 13:13

Danke erst mal für die Info. Mir geht es auch nur darum, die Wahrheit herauszufinden. Den Rosenkrieg hat sie schon längst begonnen. Aber das aus ganz anderen Gründen.

1

Du musst wohl eher nicht. Aber wenn sie die Bilder möchte, dann gib ihr doch eine Kopie. Warum deswegen Stress machen?

An der Frage sieht man das ihr eine ganz entspannte Partnerschaft geführt habt. Dich hätte ich auch verlassen, nur früher.

neo09111984 
Fragesteller
 14.06.2022, 14:46

Die Antwort hättest du dir sparen können. Ja natürlich bekommt sie die Bilder. Nur ist sie nachdem sie mich aus dem Haus geworfen hat so dermaßen arrogant. Behauptet gerne Dinge nicht nur ohne Sinn und Verstand, sondern auch noch ohne jeglichen Halt. Deswegen hatte ich hier rein nach der Gerichtsbarkeit gefragt. Und nicht danach ob es Sinn macht, ob das kindisch ist (denn das ist es allemal, vor allem was sie abzieht, aber das sind andere Themen) oder sonst irgend was. Sinnvoll wäre eine Antwort gewesen wie: „Laut BGH Urteil vom, XY, ist das so und so schon mal vorgekommen“. Du lernst eine Frau immer zweimal kennen. Und hätte ich sie so kennen gelernt wie sie jetzt ist, hätte das keine paar Monate gehalten, und nicht so wie jetzt 16 Jahre. Ich weiß es ist auch nur deine Meinung, ich würde mich mit solchen Äußerungen jedoch bedeckt halten wenn ich zwei Personen und in unserem Fall diverse Einzelheiten und Umstände so absolut gar nicht kenne.

0
Hundertstel  14.06.2022, 15:01
@neo09111984

Durch die Eingangsfrage und durch diesen Kommentar kann ich eine Einschätzung deines Charakters vornehmen. Diese Wesenszüge sind nicht erst jetzt aufgetreten. Hier suchst du nur eine Bestätigung für deine selbstherrlichkeit. Die brauchst du von mir jedoch nicht erwarten.

0
neo09111984 
Fragesteller
 15.06.2022, 00:56
@Hundertstel

Das ist deine Meinung. Und meine dazu ist, du hast keine Ahnung. Ich suche keine Bestätigung meiner Selbstherrlichkeit. Und von dir erwarte ich die sowieso nicht. Was ich nach wie vor erwartet hätte, wäre eine präzise Antwort auf meine Frage. Die ich aber von dir auch nicht erwarten kann. Aber das ist ja auch nur meine Meinung.

0
neo09111984 
Fragesteller
 15.06.2022, 00:59
@Hundertstel

Ach und nein, durch zwei Texte meinerseits kannst du mich garantiert nicht einschätzen. Allein diese Anmaßung könnte mir ebenso eine grobe Auskunft über deine Charakterzüge geben.

0

Ich denke, dass ihre Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung groß sind.

Die Bilder sind gemeinsames Eigentum.

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob sich Streit hier wirklich lohnt.

Hacker48  18.07.2022, 06:21

*nichtexistent

0