Kann ich verlangen das er die Bilder löscht?
Hey, ich hab eine ziemlich unangenehme Frage. Mein Ex hat noch ziemlich freizügige Bilder von mir. Darf ich verlangen das er sie löscht? Ich will nicht das er mich immer so sehen kann wenn er will. Und wie kann ich überprüfen das es keine Kopien gibt und er sie wirklich gelöscht hat?
8 Antworten
Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensraum (zb Nudes oder Aktfotos) muss er auf deinen Wunsch hin löschen. Aber ich bezweifle stark das du seine digitalen Ordner durchsuchen darfst um zu gucken ob es Kopien gibt.
Klar kannst du ihn drum bitte. Deine Fotos zu löschen und er muss und sollte dem auch nachgehen…. Wenn er es weitergibt macht er sich auch strafbar …
kontrollieren kannst du e nicht… es ist so einfach Fotos zu vervielfältigen das man nicht weiß in welche Cloud er Fotos speichert und in welcher nicht… da wirst du ihn vertrauen müssen…
Das ist auch das was ich damit meine … das ist aber auch das einzige was man gut nachweisen kann alles andere ist halt schwer zu beweisen…
wenn er der Forderung nicht nachgeht Anwalt, klagen
Das ist das Recht am eigenen Bild, was du da hast. Du kannst ihn dafür sogar belangen, falls er sie nicht löschen sollte.
Nein, sicher nicht. Dazu müsste es einen Durchsuchungsbeschluss (für Wohnung usw.) geben um das zu beweisen. Das wird es sicher nicht geben.
gar nicht, außer er gibt/zeigt die Bilder anderen.
Du wirst auch seine Phantasie an Dich nicht löschen können.
Natürlich. Die Polizei führt sogar verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Und wenn Emelie das sagt, muss die Polizei handeln
Die Polizei darf Ihr Handy oder Tablet beschlagnahmen, wenn sie darauf Daten vermutet, welche auf bestimmte Straftaten hindeuten zB. Handel oder Bestellungen im #Darknet oder #Kinderpornografie oder #Betäubungsmittel, also Bestellung oder Handel mit #Drogen im Internet.
Das ist sogenannte Kinderpornografie. Für die Polizei reicht das aus, wie gesagt.
Gott im Himmel, wer spricht denn von Kinderpornographie ?
Freizügiges Material? Das gehört dazu. Die Fragestellerin schreibt "ziemlich freizügige Bilder"
Was hat das mit Kinderpornographie zu tun?
z.B. 18+-jährige sind keine Kinder gleichgültig wie freizügig sie sich präsentieren.
ALLES.
Wichtig zu wissen: Nacktaufnahmen oder Fotos von leicht bekleideten Kindern können auch zu Kinderpornografie zählen. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist gemäß § 184b StGB strafbar
Wenn du dich nicht auskennst, einfach nicht antworten.
z.B. 18+-jährige sind keine Kinder gleichgültig wie freizügig sie sich präsentieren.
Dir fehlt es wohl an Reife, das zu beurteilen zu können wovon Du schreibst.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass jede Zahl auch ein Geburtsdatum ist.
Ich durchsuche auch keine Profile, wenn Fragen beantworte.
Nicht einmal das verstehst Du.
Tipp für Dich:
Wenn du dich nicht auskennst, einfach nicht antworten.
Aha, du bist hier doch derjenige, der im Unrecht ist. Du kannst nicht mal deine Antworten erklären und nicht mal ein bisschen in die Materie gehen... Man guckt natürlich auf das Profil der Person, um zu verstehen, wer das ist, wie alt die Person ist usw.
Man guckt natürlich auf das Profil der Person, um zu verstehen, wer das ist, wie alt die Person ist usw.
Profile sind Schall und Rauch.
Du scheinst ein Profi zu sein, Profile auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen zu können. 😂😂😂
Das ist falsch!
Das Recht am eigenen Bild regelt die Verwendung bzw eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Fotos, die nicht ohne Einverständnis der abgebildeten Person erfolgen darf!
Der bloße Besitz der Fotos, die ja scheinbar mit ihrer Erlaubnis entstanden sind, ist nicht strafbar! 🙋🏻♂️
Ja, aber ein mündliches Einverständnis kannst du jederzeit widerrufen
Nehmen wir mal an, er ist sogar Urheber der Fotos. Dann hätte er auch Rechte daran!
Also auf diesen Rechtsstreit würde ich verzichten, wenn es nicht berechtigte Zweifel gäbe, ob er die Fotos nicht irgendwo zur Schau stellt!
Na ja es geht ja nicht um uns. Mir wäre es auch egal, aber es ist halt eine Straftat.
Sorry, ich kann keine Straftat erkennen, kenne mich aber mit den Rechten in der Fotografie sehr gut aus! 🙋🏻♂️
Schau mal in der "Konversation" zwischen mir und GutenTag2003 rein
Ja, darfst Du. Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Deinen Willen darf niemand Fotos von Dir zeigen
wenn die Bilder woanders auftauchen, weil er sie weitergereicht hat, ist der Ex natürlich fällig.
nicht mal, weil er sie nicht gelöscht hat, sondern weil er sowieso nix weiterreichen darf. das Verbot gilt schon vor der Löschungsaufforderung