Lizenzfreies Bild von Getty Images vermarktet?

2 Antworten

Das Bild ist Public Domain, von daher lässt es sich praktisch bedingungslos nutzen, also auch verkaufen.

Details zur Lizenz findest du im Abschnitt "Lizenz" des Bildes: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kino0.jpg


das ist das problem an allen "freien" Bildern.... man weiß nie ob jemand sie unter einer freien Lizenz wo online gestellt hat ohne diese Rechte dafür überhaupt zu haben. Das Klagen bei Umsonstseiten wird auch schwer... getty prüft die Rechte ab. Ich würde prinzipiell davon ausgehen, dass wenn getty etwas anbietet es nicht gratis zu haben ist.


bismorgen 
Fragesteller
 23.05.2022, 16:08

Danke für deine Stellungsnahme. Umgekehrt: Traust du Wikimedia Commons überhaupt nicht? Immerhin ist das eine globale Referenz?
Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass es vom beigelegten Bild, bei dem es sich um ein Filmposter handelt, einfach verschiedene Fotografien verschiedener Posterausgaben gibt, und Getty hat die Rechte für das eine Poster und die Rechte für ein anderes Poster sind in der Public Domain, weshalb man es dann doch verwenden kann?

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geheim007b  23.05.2022, 16:15
@bismorgen

ich traue ungern überhaupt wem, von daher würde ich das Bild immer per Bildersuche nochmal überprüfen was so für Ergebnisse da sind. Man kan nicht einfach urheberrechtliches Material abfotografieren und ist damit neuer Urheber. Das geht nur als Beiwerk, nicht aber als quasi 1:1 kopie (sonst könnte man das Urheberrecht auch gleich sein lassen).

Das geht sogar so weit, dass die Lichtinstallation vom Eifelturm nicht fotografiert / öffentlich benutzt werden darf.

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bismorgen 
Fragesteller
 23.05.2022, 16:32
@geheim007b

Abfotografieren sollte dann aber möglich sein, wenn das Material vom Urheberrecht befreit wurde, wie das scheinbar mit dem Filmposter von "Battleship Potemkin" (ein alter, russischer Schwarzweissfilm) gemacht worden ist...
Bin aber mit dir einverstanden, dass man besser Vorsicht walten lässt, daher ja auch meine Frage hier zwecks Nachüberprüfung.

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geheim007b  23.05.2022, 17:09
@bismorgen

sofern der Urheber lang genug tot ist geht das, dann gibt es nur noch das Urheberrecht des Fotografen und da kann das gleiche Motiv dann mehrfach bestehen. Der Künstler müsste also vor 1950 verstorben sein wenn man da sicher sein will, da schwarz/weiß filme jetzt aber noch nicht so alt sind (wenn er 1925 gemacht wurde wird der künstler ja vermutlich noch ein paar Jahre gelebt haben) kann es trotzdem kritisch sein. Am Ende gilt aber wo kein Kläger da kein Richter.

Des weiteren gilt zu beachten: wir reden hier über deutsches recht, der künstler (bzw. dessen Erben) ist vermutlich kein deutscher und müsste sich erstmal drauf beziehen.

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