Bilder von mir auf der Schulseite hochgeladen?

6 Antworten

Grundsätzlich hast Du das sogenannte "Recht am eigenen Bild". D.h., dass nur Du allein darüber entscheiden kannst und darfst, wann, wo und durch wen ein Bildnis von Dir veröffentlicht werden darf (vgl. §22 KunstUrhG).

Allerdings kennt das Recht auch einige Ausnahmen. Denn sonst wäre es beispielsweise der Presse unmöglich, Fotos und/oder Videos von Veranstaltungen usw. zu veröffentlichen. Diese Ausnahmen finden sich in §23 KunstUrhG:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Letztendlich kommt es also darauf an, was genau auf dem Bild zu sehen ist. Ein Portraitfoto von Dir dürfte die Schule beispielsweise nicht ungefragt veröffentlichen.

Bei Fotos von Schulveranstaltungen, Sportveranstaltungen usw. sieht das aber schon wieder ganz anders aus. Hier komme dann vor allem Punkt 2 (Beiwerk) und Punkt 3 (Versammlungen, ...) zur Geltung. Um "Beiwerk" handelt es sich immer dann, wenn man die abgebildete Person auch ersetzen oder entfernen könnte, ohne dass sich die Bildaussage selbst verändern würde. Und Versammlungen etc. schließen auch (öffentliche) Veranstaltungen mit ein. Sprich: Wenn ich ein Fußballspiel, ein Volksfest oder eine andere Veranstaltung besuche dann muss ich davon ausgehen, dass hier auch gefilmt und/oder fotografiert wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – B.A. Media & Communication Management / Mediengestalter

Inkognito-Nutzer   08.11.2024, 13:33

Och schade, man erkennt mich so gut auf den Bildern. Ich will die dort garnicht haben :/

Also bei uns damals war es so das wir einen Zettel unterschrieben haben wo dann drinnen stand das Fotos gemacht werden dürfen, also denk nochmal nach ob du irgendwann mal so einen Zettel unterschrieben hast.

Und ich glaube es ist egal ob du drauf bist oder nicht wenn du nicht das Ziel auf dem Foto bist, Beispiel: Wenn ich ein Foto/Video von einem Schloss mache und man dich hinten auf/in dem Bild/Video sieht dann kannst du dagegen nichts machen da du ja nicht das Ziel bist.

Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich erklärt.


Inkognito-Nutzer   08.11.2024, 13:15

ich stand ja nicht im Hintergrund. Es wurden gezielt Bilder von mir gemacht. Und auch Bilder von Gruppen, wo ich sehr gut zu sehen bin

Nein.


Inkognito-Nutzer   08.11.2024, 13:10

Inwiefern nein?

Inkognito-Nutzer   08.11.2024, 13:26
@Schubert610

Und weshalb? Das bin ich doch, mein Bildrecht

Inkognito-Nutzer   08.11.2024, 13:48
@Schubert610

Habe ich eben nicht💀

hast du damals unterschrieben das diese verarbeitet werden dürfen ?

Ja, hast Du, außer Du hattest Dein Einverständnis erklärt oder Du bist bereits eine Person des öffentlichen Lebens (z.B. bekannter Politiker) oder Du bist nur so klein in einer Masse von anderen Personen zu sehen, dass keine nennenswerten Bildinformationen über Dich ableitbar sind und es faktisch Deines Wissens bedarf, um schließen zu können, dass vermutlich Du es sein könntest,.dessen wenige Pixel da irgendwo vorhanden sein mögen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Inkognito-Nutzer   08.11.2024, 13:17

bin mir bei der Einverständnis nicht sicher aber in diesem Fall, kann ich diese nicht widerrufen?

MatthiasKlotz  08.11.2024, 13:21
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja, sage ich doch, dass Du sie widerrufen kannst. Ist zwar lästig für Dich und die Schule, geht aber.

Ist eine Frage des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes.

Bei jeder Gelegenheit werden heute Einverständnisse zur Datenverarbeitung persönlicher Daten erteilt, und stets besteht die Option, diesem Einverständnis später zu widersprechen.

MatthiasKlotz  08.11.2024, 13:30
@MatthiasKlotz

Sie können aber z.B. die fraglichen Bilder so nachbearbeiten, dass Du "weggepixelt" bist. Das ist eine Lösung, um heute überhaupt noch Photos von Ereignissen bereitstellen zu können.

MatthiasKlotz  08.11.2024, 13:16

Außerdem kannst Du Deine ursprüngliche Zustimmung widerrufen.

Inkognito-Nutzer   08.11.2024, 13:20
@MatthiasKlotz

Vielen lieben Dank, habe den Kommentar überlesen. Dann schreibe ich denen mal eine Email