Vollmacht zum abholen / beaufsichtigen der Kinder?

Hallo, kurze Situationsschilderung, meine Freundin lebt in Scheidung und hat Zwillinge im Alter von 3 Jahren mit Ihrem (Noch-)Ehegatten. Er hat (durchaus verständlicher Weise) gewisse Probleme damit, dass ich inzwischen eine wichtige Rolle im Leben der Kinder einnehme, wobei wir ihm auch immer wieder versichern (und das auch so praktizieren), dass er der Vater ist und bleibt und ich auch nicht vorhabe ihm diesen Platz streitig zu machen. Da er nicht damit umgehen kann verlassen worden zu sein (laut Aussage die er einem gemeinsamen Freund gegeüber getroffen hat), versucht er uns nun immer wieder Steine in den Weg zu legen, ohne dabei zu sehen, dass er eher den Kindern damit schadet. Die neueste Masche ist, dass er der Meinung ist, er könnte mir die Kinder nicht anvertrauen (wenn Sie zum Beispiel übers Wochenende bei ihm waren und abgeholt werden müssen), da ich ihm ja nicht offiziell vorgestellt worden bin.. (Wir wurden uns vorgestellt und er hat schon mehrmals die Kinder von mir in Empfang genommen) Meine Frage: Kann mir die Mutter eine Vollmacht ausstellen, die mir genau das, nämlich die Betreuung der Kinder, erlaubt? Wie ist da die rechtliche Situation?? Ich hab über die Suche hier keine passende Antwort gefunden, daher wäre ich sehr danbar für einen Rat. (Und bevor so ein kluger Spruch kommt: Wir haben versucht mit ihm zu reden....) Danke und Gruß Boro

Umgangsrecht, Sorgerecht, Betreuung, Vollmacht

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