Widerrufsrecht – die besten Beiträge

O2 vertag im Shop abgeschlossen wiederrufen?

Hallo, ich hab heute im o2 Shop ein Neuvertrag im Angebot für junge Leute bekommen. Allerdings wurde mir in dem Vertrag zusätzliche Buchung eingesetzt, die mir nie gezeigt wurden und mir versichert wurde, dass es nur das an Daten drin steht, was ich mir gewünscht habe. Allerdings ist meine Bonität nicht durchgegangen Und im Nachhinein hat der Mitarbeiter einfach meinen Zweit Namen und meinen Nachnamen anstatt meinen vollständigen Namen benutzt. Und allerdings dadurch würde ich gerne wissen, ob der Vertrag widerrufen kann, weil der nicht der Wahrheit entspricht, was ich unterschreiben wollte ob der Vertrag über Haupt rechtens ist, da ich über das andere im Vertrag nie informiert Wurde dazu habe ich eine Rechnung bekommen zu dem Handy, das ich in Ratenzahlung beantragt habe. Laut seiner Aussage durch die Bonität durchgegangen ist ich später aber im online Service bei o2 mich gemeldet habe wegen meiner Namensänderung und sie mir versichert hat, dass mein Handy überhaupt gar nicht durch, ging ich trotzdem eine Kauf Bestätigung mit Lieferadresse erhalten. Habe schriftlich im o2 Shop. Ich habe eine Gesamtsumme von 103 € jetzt zahlen soll für ein Handyvertrag der 54 + 15 € Tarif nur zahlen sollte und er einfach irgendwelche Pakete reingesetzt hat was ich überhaupt nicht wollte und im Laden ja ist keine Widerrufsrecht gibt aber meine Daten komplett alles falsch ist wie auch der Name von der Bank, die ich am Ende von meiner Freundin benutzt habe weil meine Bankdaten den Vertrag nicht zugelassen hätten, möchte ich gerne wissen, ob der Vertrag überhaupt rechtens ist

o2 Vertrag, Widerrufsrecht

Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung mit Lieferverzug?

Ich grüße Euch,

ich habe mir am 25. November 2023 auf einer Online-Plattform eine maßgeschneiderte Platte bestellt. Diese haben auf der Webseite gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB einen Liefertermin angegeben, zu dem die verpflichtet sind.
Auf der Webseite selbst ist ein konkreter Liefertermin von 10 Werktagen angegeben, vor Abschluss des Kaufvertrages ein unverbindlicher Liefertermin von ca. 10 Werktagen.

Bereits nach telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice und der danach erhaltenden E-Mail wurde festgehalten, dass der Händler in Verzug gerät. Gemäß Verbraucherzentrale wäre nach nicht-Einhaltung des unverbindlichen Liefertermin eine Nachfrist von 14 Tagen angemessen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Händler wurde mir mitgeteilt, dass das maßangefertigte Produkt erst am 21. Dezember bei dem Händler erscheinen und mir dann erst versendet wird.

Da also die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, der Händler im Verzug ist und selbst nach der angemessenen Nachfrist, welche ich dem Händler setze, das Produkt voraussichtlich nicht eintreffen wird, wollte ich nach der nicht-einhaltenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen.

Etwas war mir schon klar und darauf berief sich auch der Händler natürlich: das Widerrufsrecht erlischt bei Sonder- und Maßanfertigungen. Somit steht mir das Rücktreten vom Vertrag nicht zu - so der Händler.

Jetzt mal rein aus Interesse: was steht mir rein rechtlich zu und was nicht?

Jura, sonderanfertigung, Widerrufsrecht, Lieferverzug

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