Widerruf – die besten Beiträge

Bezahlen oder nicht (Abofalle)?

Ich habe einen Abo abgeschlossen bei einem Portal. 1 Jahr lang Premium für 29,90€ pro Monat. Dazu habe ich noch Coins gekauft im Wert von 50€. 

Diese Coins aber habe ich nicht willentlich gekauft. Als ich den Abo bestellt habe, hatte ich da beim abschließen des Vertrags ja meine Kontodaten hinterlassen damit sie den Abo per Lastschrift abbuchen können. Als der Vertrag bereits geschlossen habe, klickte ich nur auf diese Coins und wurden gekauft, obwohl ich da keine Kontodaten eingegeben habe und auch nicht auf einen button ,,zahlungspflichtig bezahlen“ gedrückt habe bei den Coins. Die waren plötzlich einfach da. 

Auf jeden Fall habe ich dann am selben Tag noch von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und alles widerrufen. Davon habe ich dann auch eine Bestätigung bekommen und die Rechnungen wieder zurück gebucht. Allerdings fordern sie wieder alle Rechnungen inkl. Mahn- und Bankgebühren. Mir wurde gesagt, dass man die Coins nicht stornieren oder widerrufen kann. Sondern nur den Abo. 

Bezahlen soll ich jetzt: Alle ,,gekauften“ Coins (50€), einen Wertersatz von 29,90€ weil ich den Abo widerrufen habe und denen das Kosten verursacht hat, und Mahn- und Bankgebühren.

Muss ich jetzt wirklich zahlen? Sie drohen mir mit einem Inkassounternehmen.

Das Portal kommt mir aber wirklich unseriös vor. 

Die haben keine Nummer, wo ich anrufen kann. Deren Sitz ist im Ausland (Schweiz, Niederlande) und auf Mails brauchen sie Tage bis sie antworten. 

Außerdem kriege ich von verschiedenen E-Mails von denen verschiedene Mahnungen und Rechnungen die ich zahlen soll.

Also z.b. sagt mir Email X das ich 145€ überweisen soll an die Webbilling AG und dann kriege ich eine Mail von E-Mail Y das ich 90€ überweisen soll an die Casual Networks. Dazu noch viele andere E-Mails die mir unterschiedliche Sachen schreiben auf meine Fragen.

Name von Portal: fremdgehen69

Hört sich das nicht nach Abzocke an? Waren die Coins eine Abofalle?

Rechnung, Recht, Widerruf, Abofalle, Inkasso, Mahnung

Mahnung trotz Widerruf nach über 6 Monaten. Falscher Zahlbetrag in Mahnung. Muss ich widersprechen?

Hallo,
wir haben am 25.08.2919 einen Aktionsgutschein online (https://www.irisshot.de/) bestellt - Vorkasse 274,- €. Keine Rechnung bekommen, sondern nur eine Zahlungsaufforderung per Mail mit einer Frist von 24h.
3 Tage später haben wir uns umentschieden und haben die Bestellung widerrufen. Widerruf haben wir per Mail und schriftlich per Einschreiben am 28.08.2019 gesendet.

Der Verkäufer hatte mich kontaktiert und folgendes geschrieben:

"wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.08.2019.

Sie haben die Bestellung widerrufen. 

Gerne stornieren wir das Shooting. Bitte überweisen Sie 50 % der Stornokosten in Höhe von EUR 137,23 auf das Ihnen bekannte Konto bis zum 04.09.2019. "

Wir haben die Stornokosten nicht bezahlt, da wir ordnungsgemäß von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht haben. Wir haben weder eine Rechnung noch eine Widerrufsbelehrung bekommen. Die AGB enthielten viele Rechtschreibfehler und vielleicht auch Unzulässigkeiten. Am Telefon wurde mit Inkasso und Anwalt gedroht.

Am 07.04.2020 kam nun eine Mahnung, leider per Mail und deshalb im Spam spät entdeckt:

"bis zum heutigen Tage wurde die Rechnung Nr. xxxx vom 25.08.2019 und einem Zahlbetrag i. H. v. 326,60 € nicht beglichen. Die Zahlung war bereits am 25.08.2019 fällig!"

Zum einen haben wir gar keine Rechnung erhalten und zum Anderen hat der Gutschein nur 274,- € gekostet.

Was sind die nächsten Schritte die ich machen muss?
Muss ich der Mahnung widersprechen?
Ist die Mahnung überhaupt rechtens?
Soll ich zum Verbraucherschutz?
Soll ich gar nix machen?

Hier mein alter Beitrag zum Nachlesen:

https://www.gutefrage.net/frage/sind-bei-widerruf-stornokosten-erlaubt

Vielen Dank im Voraus

Recht, Widerruf, Mahnung, Mahnung per Mail, Wirtschaft und Finanzen

Kaufvertrag widerruf möglich bei Fernabsatz?

Hallo, ich habe über eine Eventseite ein eine Partie Paintball buchen wollen. Dazu hab ich einen Termin angefragt und 1 Tag später bekam ich eine Rückantwort per Telefon mit Abschluss des Kaufvertrages per Bandaufnahme. In der Bandaufnahme habe ich geschildert, dass ich die Kosten erst im April bezahlen kann, der Termin der Paintballpartie ist Anfang Mai. In der Bandaufnahme wurde mir zugesagt, dass dies kein Problem sei, somit bejahte ich das Angebot. In der Auftragsbestätigung stand dann "Vorkasse: Zahlung binnen 7 Tagen". Dies war nie so abgemacht! Somit wollte ich von meine 2 Wochen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies wird nun beneint mit:

Guten Abend,

leider ist eine Stornierung nicht möglich, da Sie mit festem Termin gebucht haben.

Siehe dazu

§ 6 Widerrufs­recht

Sofern Sie Verbraucher nach § 13 BGB sind und kein Fall des § 312g Abs.2 Nr.9 BGB (Ausnahme vom Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen) vorliegt, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung. Zudem erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Hab ich eine Möglichkeit aus dem Kaufvertrag rauszukommen? Wenn ich in der Bandaufnahme für einen Einwand eine Zusage bekomme, dieser aber nicht wie abgemacht zu finden ist auf der Auftragsbestätigung, wie soll ich denn dann anders reagieren, als das ganze zu stornieren? So war das ja nie gewollt!

Ich bitte wirklich um Hilfe :(

Widerruf, Kaufvertragsrecht

Widerruf Fitnessstudio - Bearbeitungsgebühr rechtens?

Guten Tag,

ich habe am 16.01. online einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen.

In der Widerrufsbelehrung heißt es dabei unter anderem: "Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf Ihr angegebenes

Konto. Sollte uns kein Bankkonto vorliegen, reichen Sie uns dieses bitte unaufgefordert nach.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorgestern habe ich den Vertrag fristgerecht widerrufen. Das Fitnessstudio stellt mir jetzt allerdings die einmalige Anmeldegebühr (99€), die Transpondergebühr (20€) + eine halbe Monatsgebühr in Rechnung. Ich bin ja gerne bereit, die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, allerdings sind die 120€, die oben drauf kommen, sehr hoch... Kann ich dagegen irgendwie Einspruch einlegen?

Danke und LG

Alex

Fitnessstudio, Recht, Widerruf, Wirtschaft und Finanzen

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