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Falschparker nicht abgeschleppt?

Heute wurde bei uns mal wieder der Müll geleert und wegen einem Falschparker kam die Müllabfuhr nicht weiter voran.
Es kam dann auch wie es kommen musste und ein RTW kam ebenfalls und kam dann am Müllfahrzeug nicht vorbei und musste einen Umweg fahren.
Man hat also auch sofort das Ordnungsamt angerufen, was dann auch nach einiger Zeit kam.
In der Zwischenzeit wurde ein anderes Fahrzeug umgestellt wodurch die Müllabfuhr durch fahren konnte.
Der Falschparker bekam dann vom Ordnungsamt auch seinen Strafzettel. Abgeschleppt wurde allerdings nicht. Dabei war es klar ersichtlich, das größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr oder auch Feuerwehr nicht mehr durchkommen.

Da frage ich mich, wieso da dann nicht sofort abgeschleppt wird.

Das selbe übrigens am Ende des Ramadans in einer anderen Straße. Da ist komplettes Parkverbot und es wurde alles zugeparkt. Auch da wäre keine Feuerwehr mehr durch gekommen und ein bißchen weiter wäre auch der RTW nicht mehr durchgekommen aufgrund der Enge der Straße. Bürgersteige werden dort auch regelmäßig zugeparkt nur um nicht zu weit zur Moschee laufen zu müssen.

Selbst die gegenüberliegenden Feuerwehrausfahrt wurde schon zugeparkt. Da wurde dann allerdings abgeschleppt.

Auch da kann ich es beim besten Willen nicht verstehen, wieso man solche Fahrzeuge nicht sofort abschleppt. Woran liegt das?

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Ist Bedeutung des Verkehrsschildes an der Freseniusstraße eindeutig?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das abgebildete untere Verkehrsschild.

Zur Einordnung: Ab dem Schild handelt es sich bei der Freseniusstraße um einen unbefestigten Weg, der in den Taunus hineinführt. Weiter im Wald liegen zwei Grundstücke mit Häusern, die nicht dauerhaft bewohnt sind – die Eigentümer besitzen Sondergenehmigungen zur Zufahrt. Im vergangenen Jahr wurde zudem an der Straße, bei Hausnummer 102, ein Seminarhaus der Else Kröner-Stiftung errichtet.

Die Straße sollte ausdrücklich keine öffentliche Durchgangsstraße werden. Die Erreichbarkeit des Seminarhauses mit dem Auto ist laut Konzept nur für das Personal vorgesehen, Seminarteilnehmer sollen mit einem sogenannten Ringtaxi gebracht werden. Das Gebäude liegt etwa 500 Meter hinter dem Schild im Wald.

Meine Frage bezieht sich nun auf die rechtliche Eindeutigkeit des Schildes:

Auch wenn ich den eigentlichen Zweck kenne, könnte man den Text auf dem Schild so interpretieren, dass jede Person mit dem Auto dort entlangfahren darf, sofern sie nicht über Hausnummer 102 hinaus weiterfährt – z. B. um im Wald zu parken und mit dem Hund spazieren zu gehen.

Ist diese Interpretation rechtlich zulässig, oder ist die Beschilderung eindeutig genug, um die Zufahrt für alle Nicht-Berechtigten zu verbieten – auch dann, wenn sie nur bis zum Seminarhaus oder kurz davor fahren?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße

Erwin

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Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung

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