Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Fall aufgehoben?

4 Antworten

Kurzfassung:

  1. Nein.
  2. Nicht per se, aber es kann sich so ergeben.

Und zumindest im ersten Fall kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das jemand behauptet der Ahnung vom Autofahren hat. So eine Story kann nur von jemandem kommen, der sich wer weiß was zusammmenfantasiert, damit er glauben kann, ein Tempolimit sei für ihn ungültig.

Langfassung:

Wird dadurch da, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung für das Gegenverkehr anfängt, die Geschwindigkeitsbegrenzung für mich aufgehoben?

Ein Schild, das aus deiner Richtung nicht lesbar ist, ist für dich nicht gültig!

Es könnte ja sonstwas sein! LKW-Einfahrverbot, Überholverbot, Fahrrad-Verbot, Aufhebung des Überholverbots...

Und nein, du sollst nicht den Kopf verdrehen oder in den Rückspiegel gucken, was auf einem Schild für den Gegenverkehr ist. Das würde dich viel zu sehr von der Straße vor dir ablenken. Dieses Schild ist nicht für dich bestimmt, du siehst es nicht - also ist es für dich irrelevant.

Außerdem könnte das 30er Schild auf der anderen Seite ja auch ein Wiederholungsschild sein, d.h. das Tempolimit für den Gegenverkehr beginnt dort gar nicht. Das könntest du auch nicht unterscheiden.

Und zu guter letzt: Es kann durchaus sein, dass ein Tempolimit in der einen Richtung über eine andere Streckenlänge gilt, als in der anderen Richtung. Weil es aufgrund des Straßenverlaufs notwendig ist, in der einen Richtung ein Tempolimit zu haben, in der anderen Richtung aber nicht.

Also ganz einfach: Irgendwelche Schilder, die für den Gegenverkehr gelten, ändern für dich nichts.

2. Bild: Nach der Kreuzung wird das 30 Schild nicht wiederholt. Wird die Begrenzung nach der Kreuzung aufgehoben?

Tempolimits gelten grundsätzlich für den gesamten weiteren Straßenverlauf. Also: Bis die Straße endet. Oder eben, bis das Tempolimit aufgehoben wird. Oder, wenn sie mit einem eindeutigen Anlass verbunden sind (z.B. wegen einer Baustelle), dann sind sie automatisch aufgehoben wenn dieser Anlass vorbei ist (du bist eindeutig an der Baustelle vorbei).

An manchen Kreuzungen endet die Straße und auf der anderen Seite beginnt eine neue Straße. Dadurch, dass die bisherige Straße endet, endet mit ihr auch das bisherige Tempolimit. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn du aus einer Nebenstraße kommst, die Vorfahrtstraße überquerst und auf der anderen Seite wieder in eine Nebenstraße reinfährst. Ob die Straße endet oder weitergeht, erkennst du an dem Schildchen mit dem Straßennamen.

Aber wenn die Straße durchgeht, also du nach der Kreuzung immer noch auf derselben Straße bist, dann geht auch das Tempolimit nach der Kreuzung weiter. Denn wie gesagt: Das Tempolimit gilt, wenn nichts anderes beschildert wird, bis zum Ende der Straße und die Straße ist eben noch nicht zu Ende. Das ist z.B. normalerweise dann der Fall, wenn du auf der Durchfahrstraße bzw. Vorfahrtstraße fährst.

zu 1: Nein

zu 2: Ja


Doesig  07.05.2025, 17:50

KORREKTUR!

ADAC: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild.

Sogenannte Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden. 

Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer bzw. der ortsunkundigen Kraftfahrerin kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er oder sie nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert.

Bei einer Kombination des Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen gilt: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.

In beiden Fällen nein. Es gibt durchaus Stellen, bei denen auf einer Straßenseite ein Tempolimit gilt, auf der Gegenrichtung nicht. Schilder, die man auf der Gegenfahrbahn von hinten sieht, haben keine Wirkung.

Auch an der Kreuzung endet das Tempolimit nicht. Es gilt in Fortführung der Straße weiterhin. Das schafft leider gelegentlich unklare Situationen. In der DDR war das anders, da endete die Begrenzung tatsächlich an der nächsten Kreuzung. Aber auch da gab es Streitfälle, ob das nun eine ernstzunehmende Kreuzung ist oder nicht.