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Habe ich ein Recht als Eigentümer einer Wohnung im MFH die Stellplätze etwas erweitern zu lassen, wenn sie für heutige Verhältnisse viel zu eng sind?

Am MFH sind auf der Rückseite 4 Stellplätze. Im Grunde genommen war das bis jetzt noch nie ein Problem, denn einer von drei Plätzen war durch Zufall nie belegt. Nun habe ich die Wohnung mit einem Stellplatz gekauft und wollte mich drauf stellen. Ging aber nicht, denn für 4 Autos in der heutigen Dimension sind die Plätze einfach zu eng. 1990 ging das noch, denn da gab es noch keine SUV und übergroße Autos. Habe das Problem letztes Jahr der Hausverwaltung vorgetragen und auf den 4 Plätzen standen da nur 2. Da sagte man mir, daß der Platz vollig ausreichend war. Ich habe damals schon erwähnt, daß wenn 3 Autos drin stehen das vierte Auto entweder wegen seiner Breite nicht rein fahren kann oder wenn es wie in dem Fall ein Kleinwagen ist man gerade noch rein fahren kann aber es unmöglich sei aus zu steigen, weil man die Tür nicht mehr öffnen kann. Daher habe ich empfohlen die Hecke die man auf dem Bild rechts sieht um 30 cm zu kürzen, damit wir Platz für die Autos gewinnen. Das wurde abgelehnt. Jetzt stehen aber immer 3 Autos auf dem Platz und siehe da, mein Fotos beweist, daß man nicht rein fahren kann bzw. nicht mehr aussteigen kann. Das betrifft nun alle Eigentümer die dort ein Stellplatz haben. Nun meine Frage: Welche Rechte habe ich oder die anderen Eigentümer die Stellfläche vergrößern zu lassen? Muss man da einen Antrag stellen und benötigt man da einen Beschluß? Oder muß mna sich damit abfinden, dass es einfach so ist und nicht mehr alle Fahrzeuge gleichzeitig dort parken können?

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Schönen Bußgeld mit Fahrvebot erhalten?

Ich zittiere: ,,Sollten Sie den Führerschein vor Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) abgeben wollen, ist Folgendes zu beachten:

Senden Sie, zusammen mit Ihrem Führerschein, nachstehende unterschriebene Rechtsmittelverzichtserklärung, an die Adresse Landeshauptstadt Musterstadt, Mustermannstraße 5, 22222 Mustermannstadt, alternativ nutzen Sie den Fristenbriefkasten Musterstraße 4, 22221 Musterstadt.

Die Verbotsfrist beginnt dann mit dem Eingang des Führerscheines.“

Mehrere Fragen:

  • Kann ich jetzt schon (Samstag) zahlen, und den Führerschein an einem anderen Tag abgeben? Gilt mein Verbot dann am selben Tag, da ich ja mit der Zahlung in einer Art zustimme?
  • Sollte das Verbot somit eintreten, muss der Führerschein nicht direkt abgegeben werden? Gilt er dann ab Zahltag, oder ab Eingang bei der Behörde?
  • Ist es legitim, seinen Führerschein per Post zu versenden? Oder lieber einen Termin telefonisch machen und vor Ort abgeben? Dauert das deutlich nicht länger? Woher weiß ich, ob dieser per Post ankam, oder ab wann das Verbot gültig wird?
  • Wann weiss ich, wann ich Führerschein wieder abholen kann?

Und warum kam kein Anhörungsbogen? Ist mit dem Aufbauseminarbrief in Kürze zu rechnen?

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