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Was tun bei "falschen Zeugen"!? (bei Strafanzeigen)?

Hallo liebe Fragehelfer!

Vor einiger Zeit haben Personen "Strafanzeigen" (z.B. wegen "Körperverletzung", "Beleidigung") gestellt. Die genannten "Gründe" (z.B. "Körperverletzung"; "Beleidigung") sind "erfunden" (haben NICHT stattgefunden! (sind also waschechte LÜGEN!)). Doch diese Personen ("Anzeigensteller") "mögen mich nicht".

Das "1. Problem": Hierbei gibt es eine (falsche) "ZEUGIN" (eine Freundin der "Antragstellerin"), die "dabei gewesen sein will", u. diese "Körperverletzung" bezeugt.

Das "2. Problem": Die "Anzeigenstellerin" hat einen "weiteren Beweis": einen "Krankenhausbericht": hierin wird bestätigt, dass die "verletzte" Person "tatsächlich verletzt" wäre: sie hätte nämlich eine "Beule" am Kopf gehabt (!) (die Person soll sich jedenfalls nur kurz "ambulant behandeln" lassen). - Kann aber definitiv NICHT von mir gewesen sein! (es wird behauptet, ich hätte die "Anzeigenstellerin" mit meiner "Leichtmetallkrücke" geschlagen (ich war zu diesem Zeitpunkt nämlich (tatsächlich) fuß- verletzt!).

Das "3. Problem": Ich kann nicht so leicht "Meine UNSCHULD beweisen"! (denn ICH habe KEINEN Zeugen dafür! (auch, weil ich "dummerweise" ja alleine wohne!); komme auch nicht so schnell an ein "Alibi" ran!

Jetzt habe ich also eine "Menge Probleme", bzw. eine ganze Menge ÄRGER am Hals: man versucht nämlich, mich deswegen VOR DAS GERICHT zu bringen!

  1. Frage hierzu: womit müsste ich für mich jetzt - schlimmstenfalls - rechnen?! Kann es wirklich zu einer GERICHTSVERHANDLUNG deswegen kommen?! (wie gesagt: ich bin absolut UNSCHULDIG!);
  2. Frage Hierzu: WIE kann ich mich gegen diese "falschen Verdächtigungen" u. "falschen Zeugen" zur Wehr setzen?! (damit ICH keine Probleme bekomme!).

Nun scheint es so zu sein, dass die Sache tatsächlich "vor Gericht kommen" soll! Sollte ich mir deswegen einen Rechtsanwalt nehmen?! Oder ist das nicht nötig?!

Ist es tatsächlich möglich, dass man in diesem Land dadurch "Probleme bekommen kann", wenn Personen Unschuldige mit "SCHEINBAR "bewiesenen" Vorwürfen konfrontieren" (z.B. durch "strafanzeigen" (muss die Polizei ja immer ernst nehmen! (wie es dann so schön heißt in den Akten der Polizei: der "in der Anzeige "Angeklagte" STEHT IM VERDACHT diese (oder jene) "Straftat begangen" zu haben" (man wird bei der Polizei also dann als "Verdächtiger" geführt!)).

Nun habe ich dennoch - weil unvorbereitet - doch eine gewisse "Angst"! - Denn ich bin vorher noch nie in eine "solche Situation" gekommen, bzw. habe "von einer solchen Situation gehört" (oder hätte "gedacht, da mal reinzukommen"!)!

Kann die Sache also "ernst" für einen "Beschuldigten" werden, obwohl Dieser UNSCHULDIG ist?!

Auch kann ICH mir "nicht vorstellen", dass bösartige personen, die das bei einer anderen person tun (gegen diese "Ohne Grund Strafanzeige" zu stellen (wenn auch mit "falschen Zeugen"!), es damit gegen eine UNSCHULDIGE Person so einfach haben?! (das dürfte der Gesetzgeber solchen Bösartigen Menschen doch nicht so einfach machen, oder?!).

Bin leider juristischer Laie (ohne viel "strafrechtliche Erfahrung oder Kenntnis")!

Ich wäre daher SEHR DANKBAR für jeden Beitrag von jeder Person, die "Hier HELFEN köntne"; bzw. ein wenig Ahnung vom Thema hätte (durch eigene Erfahrung; vom "Hörensagen"/ "eigener Aneignung" oder "Berufserfahrung")!

Oder weiß Jemand, wo man sich "darüber informieren" könnte (z.B. im Internet, oder woanders)?! Wer/ Was könnte Einem da HELFEN?!

(sicher wären diese Antworten später auch für andere Personen interessant, die ein "ähnliches Problem" hätten, u. diese Site deswegen aufrufen! (man würde also durch diese Antwort nicht nur mir helfen!)).

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Was tun bei FALSCHEN ZEUGEN vor Gericht/ bei Strafanzeigen!?

Liebe Ratgebergruppe,

während ich früher eine "Strafanzeige" nur vom "Hörensagen" kannte, bin ich ein "Opfer" Derselben vor einiger Zeit - mehrfach - geworden (wobei ich gemerkt habe, dass ich in meinem "näheren Umfeld" auch "Feinde" habe!): das Schlimmste Daran war, dass "Freunde" (aber auch z.B. Ehepartner) der Person(en), die gegen mich diese "Anzeigen" (ICh = der Beschuldigte) stellten, diese Anzeigen (z.B. "Beleidigung", "Nötigung", jedoch auch "Körperverletzung"!) bereit waren zu "bezeugen"!

Es haben also Personen gegen mich OHNE GRUND Strafanzeigen gestellt! (bzw. nur, um "mir Eins Reinzuwürgen"/ mir zu schaden!). - Und zwar, indem SIE behauptet haben, ich hätte ihnen "geschadet"!

Einmal - im letzten Jahr - hat sogar eine Person, die MICH mit einem Baseballschläger angegriffen hat (!) - u. mich dabei sogar verletzt hat! - bei der Polizei behauptet, ich hätte diese "Person (= Täter) auch geschlagen"! (was natürlich unwahr ist! - Sich leider aber schwer "beweisen"lässt, da ICH KEINE ZEUGEN zur Hand hatte; der Typ aber seine Lebensgefährtin (die von ihm abhängig ist (er kauft ihr ein Motorrad, usw.)). (auch der Typ hat also gegen mich "Strafanzeige wegen Körperverletzung" gestellt!).

Es gibt also Personen, die mit den "Antragstellern" (gegen mich) sehr gut "befreundet" (oder "abhängig", "verwandt", o.ä.) sind, die bereit dazu waren, sich für Diese als "falsche Zeugen" zur Verfügung zu stellen, damit ihre "Anzeige" - gegenüber der Justiz - "glaubwürdiger" erscheint!

Nun hatte ich damit früher keine Erfahrung. - Um so mehr bin ich darüber erschrocken, dass "Menschen" so etwas gegen mich tun!

Nun ist für den "Beschuldigten" ja eine "Unbewiesene Strafanzeige" i.d.R. "Kein Problem", da "nicht zu beweisen"! (das "Verfahren" wird dann ja i.d.R. "eingestellt" (obwohl man dennoch dann ja ganze 3 Jahre bei der Polizei als "verdächtige Person, eine Straftat begangen zu haben", "in deren Computer angeschrieben" steht! (und dann - wie ich gemerkt habe - trotzdem "Nachteile" durch die Polizei bekommen kann! (denn man gilt ja bei Denen als "Mehrfach verdächtigte Person" (u. damit als "Potentiell gefährliche" u. "rechtsbrechende" Person! (da sei hier mal am Rande vermerkt!))).

Aber wie ist es dann - etwas raffinierter vorbereitet! - wenn es (wenn auch "falsche") Zeugen hierfür gibt, wenn Jemand - aus reiner Bösartigkeit/ Rache/ "Im Auftrag einer Dritten Person"/ "aus Solidartität zu Jemandem/ ... die Frechheit besitzt, "auf dieser Grundlage" Jemanden "anzuzeigen" bei der Polizei - mithilfe von "falschen Zeugen"?!.

  • Was "kann mir hierbei dann passieren" (also: muss ich jetzt mit GERICHTSVERFAHREN gegen mich rechnen, die ich - aufgrund von (falschen) "ZEugen" auf der Gegenseite, u. mangels eigener Zeugen - auch noch "verlieren" könnte?! (was könnte dann also "auf mich zukommen"?! Müsste ich gar mit hohen Geldstrafen oder gar "Gefängnisstrafe" rechnen?!) und:
  • WIE SOLLTE MAN SICH DANN VERHALTEN - als "beschuldigtes Opfer"?! (wenn man seine Unschuld aber nicht so ohne weiteres "beweisen" kann?!). Sollte ich deswegen z.B: gleich zum RECHTSANWALT gehen?! (oder ist das unnötig?!).

Wo ist also der Unterschied zwischen "Strafanzeige OHNE (falsche) Zeugen" und "Strafanzeige MIT (Falschen) Zeugen" - im Hinblick auf die Situation des "zu Unrecht Beschuldigten"?! (womit also müsste der "unschuldig Angezeigte" hierbei - schlimmstenfalls - (vor Gericht) für sich rechnen?!).

Wie kann man entsprechende "jurist. Probleme" für sich - als "zu Unrecht Beschuldigter" - dabei im Vorfeld abwenden?! (wie sich also gegen solche Angriffe "verteidigen"?!).

Man muss doch irgendetwas dagegen tun können, wenn man auf diese Weise "angezeigt wird - mit falschen Zeugen" - trotz Unschuld! - Oder ist man solchen bösartigen Anzeigenstellern dann einfach "ausgeliefert", wenn solche "Anzeigen" Einen dann schließlich "Vor Gericht bringen"?! (... und kann dann nur noch "beten"?!).

Mit anderen Worten: welche Bedeutung können also hierbei die "falschen Zeugen" als "Beweismittel" vor Gericht haben?! (oder: wie kann man die Gefahr, die durch Diese dem "unschuldig Angezeigten" ausgeht, am besten "entschärfen", um ggfs. "große jurist. Probleme" für sich damit abzuwenden?!).

Kann man dabei z.B. sofort "Gegenanzeige wegen Verleumdung" stellen?! (vermutlich schon!? - Aber: man hatte halt dummerweise "keine Zeugen" für seine Unschuld ... ("Verfahren" würde also vermutlich NICHT zu Gunsten des "zu Unrecht Beschuldigten" ausgehen, sondern - höchstwahrscheinlich - "eingestellt" werden ...?!).

Was also kann man dann MACHEN?!

Für jeden Hinweis von Leuten, die hierzu etwas Ahnung haben, wäre ich sehr DANKBAR!

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Was bedeutet diese Mitteilung der Polizei?

Ein Anzeigeerstatter hat nach einer eingestellten Anzeige nach 152 Abs. 2 StPO eine neue Anzeige zum identischen Tatvorwurf aufgrund neuer Erkenntnisse & Tatsachen gegen X erstattet:

Die Staatsanwaltschaft ordnete diese neue Anzeige aufgrund des identischen Tatvorwurfes dem alten AZ (eingestellt nach 152 Abs. 2StPO) zu:

Es wurde durch den Anzeigeerstatter zur Anzeige gegen X aufgrund neuer Erkenntnisse & Tatsachen bei der Polizei eine Sachstandsanfrage gestellt und gefragt, ob schon bekannt ist, ob das nach 152 Abs. 2 StPO eingestellte Verfahren wieder aufgenommen wurde/wird oder schon weitere Ermittlungen angewiesen wurden/werden:

Daraufhin erhielt der Anzeigenerstatter von der sachbearbeiteten Polizistin die schriftliche Antwort, dass die Polizei nicht befugt sei, Sachstandsmitteilungen zu machen und der Anzeigeerstatter sich an die StA wenden solle:

Bei der Anzeige gegen X, welche zur Einstellung nach 152 Abs. 2 StPO führte, hatte der Anzeigeerstatter damals auch eine Sachstandsanfrage bei der Polizei gestellt und erhielt da die Antwort, dass da ihr keine Erkenntnisse über den Sachstand vorliegen würden:

Auch wenn dem Anzeigeerstatter da mitgeteilt wurde, dass der Polizei keine Erkenntnisse über den Sachstand vorliegen würden, hat sie ja eine Art Sachstandsmitteilung gemacht, nämlich dass ihr da keine Erkenntnisse über den Sachstand vorliegen würden:

Spricht die Antwort "nicht dazu befugt sein" stark dafür, dass es schon weitere Ermittlungen in der Sache gegen X aufgrund der neuen Erkenntnisse & Tatsachen gab/gibt oder das nach 152 Abs. 2 StPO eingestellte Verfahren wieder aufgenommen wurde/wird?

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