Mit Vollmacht Bearbeitung der Strafanzeige möglich?
Hallo Community,
Anfang April wurde mein Handy gestohlen und mein Hals von dem Vater des Diebes gewürgt. Die Polizei Duisburg will meine Anzeige nicht bearbeiten trotz meiner E Mail an Ministerium und Staatsanwaltschaft Duisburg. Denn die sagen ich soll persönlich dahin zur Kreispolizei. Nur ist das Problem das ich schlechte Erfahrungen (gewalttätige) mit Polizeibeamten habe. Darf jemand anderes mit meiner Vollmacht um die Anzeigebearbeitung kümmern..
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1 Antwort
Strafanzeige erstatten kann jedermann, Strafantrag stellen sowohl der Geschädigte, als auch dessen Bevollmächtigter. Ein persönliches Vorsprechen ist aber so oder so nicht erforderlich, du hast bisher mit einer E-Mail ans Verwaltungspostfach einfach den falschen Weg gewählt.
Strafanzeige erstatten kannst du persönlich, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht. Bei Verwendung der Briefpost oder EGVP (nicht E-Mail!) wendest du dich am besten an die StA, bei persönlicher Anzeigeerstattung am einfachsten an die Polizei. Bei der Aufgabe einer Strafanzeige ist selbstredend niemand gewalttätig.
LG