Mit Vollmacht Bearbeitung der Strafanzeige möglich?

Nein du musst persönlich dahin 83%
Ja mit Vollmacht möglich 17%
Ich weiß es auch nicht 0%
Andere Meinung 0%

6 Stimmen

1 Antwort

Ja mit Vollmacht möglich

Strafanzeige erstatten kann jedermann, Strafantrag stellen sowohl der Geschädigte, als auch dessen Bevollmächtigter. Ein persönliches Vorsprechen ist aber so oder so nicht erforderlich, du hast bisher mit einer E-Mail ans Verwaltungspostfach einfach den falschen Weg gewählt.

Strafanzeige erstatten kannst du persönlich, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht. Bei Verwendung der Briefpost oder EGVP (nicht E-Mail!) wendest du dich am besten an die StA, bei persönlicher Anzeigeerstattung am einfachsten an die Polizei. Bei der Aufgabe einer Strafanzeige ist selbstredend niemand gewalttätig.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht