Ist die Polizei nun durch einen (konkreten) Ermittlungsauftrag eingebunden?
Die Antwort der Polizei von vor einiger Zeit auf meine Frage zum aktuellen Sachstand war diese:
" Zum Sachstand der Ermittlungen kann ich Ihnen keine Auskunft geben; wenden Sie sich bitte hierfür an die zuständige Staatsanwaltschaft X. Ein Aktenzeichen liegt mir derzeit nicht vor. ...":
Bedeutet diese Antwort der Polizei, dass diese keinen Sachstand mitteilen kann, weil ihr selbst aufgrund des fehlenden Ermittlungsauftrages von der zuständigen Staatsanwaltschaft kein Sachstand bekannt ist?
Nachdem sich in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse & Beweismittel in der Sache ergeben haben, wurde nun nochmal eine Sachstandsanfrage gestellt:
"Die Polizei ist nicht befugt, Sachstandsanfragen zu beantworten. Richten Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte direkt an die Staatsanwaltschaft X. ...":
Bedeutet diese Antwort der Polizei, dass es nun einen aktuellen Sachstand gibt, welcher auch der Polizei bekannt ist, diese aber zum Schutz des Verfahrens darüber keine Auskunft geben darf?
Und lässt die zweite Antwort darauf schließen, dass die Polizei nun aktiv in die Sache eingebunden ist, nämlich durch einen konkreten Ermittlungsauftrag von der Staatsanwaltschaft an die Polizei?
1 Antwort
Dafür ist die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei zuständig. Egal ob die das wissen oder nicht. In der Regel werden sie es wissen, weil sie diejenigen sind, die ermitteln.
Wenn du die Antwort liest, sollte dir das klar sein
Dankeschön dann nochmal für deine Bestätigung des Unterschiedes zwischen den beiden Antworten aufgrund "kann" & "darf" 💪
1. Antwort: Sie kann keinen Sachstand mitteilen, weil ihr selbst keiner vorliegt ---> Die Polizei ist also nicht durch einen Ermittlungsauftrag eingebunden
2. Antwort: Sie DARF keinen Sachstand mitteilen, obwohl ihr einer vorliegt ---> Konkreter Ermittlungsauftrag an die Polizei liegt vor