Ist die Polizei nun durch einen (konkreten) Ermittlungsauftrag eingebunden?

1 Antwort

Dafür ist die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei zuständig. Egal ob die das wissen oder nicht. In der Regel werden sie es wissen, weil sie diejenigen sind, die ermitteln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 20:08

1. Antwort: Sie kann keinen Sachstand mitteilen, weil ihr selbst keiner vorliegt ---> Die Polizei ist also nicht durch einen Ermittlungsauftrag eingebunden

2. Antwort: Sie DARF keinen Sachstand mitteilen, obwohl ihr einer vorliegt ---> Konkreter Ermittlungsauftrag an die Polizei liegt vor

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 20:48
@HfPol110, UserMod Light

Dankeschön dann nochmal für deine Bestätigung des Unterschiedes zwischen den beiden Antworten aufgrund "kann" & "darf" 💪