Wie wahrscheinlich ist eine Strafe?

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Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, was überhaupt der Grund für die Strafanzeige ist. Wie genau wurde an den Kragen gepackt, bereits so erheblich, dass man eine KV annehmen kann? Wurde die Kette vorsätzlich beschädigt? Eine Strafanzeige sorgt nicht dafür, dass diese der Geschädigten ersetzt wird; der Schadensersatzanspruch wäre im Zweifel zivilrechtlich durchzusetzen.

Um aber auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Strafanzeige erstatten kann grundsätzlich erst einmal jeder, Strafantrag stellen die Geschädigte selbst. Die Geschädigte kann, wenn sie die Tat beobachtet hat, selbstredend auch als Zeugin vernommen werden. Die letztendliche Würdigung ihrer Aussage würde im Zweifel einem Richter obliegen. Ob diese allein für eine Verurteilung ausreicht, ist vom Ergebnis der Beweiswürdigung abhängig.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Anonymous582 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 20:20

Naja, ihr blieb erst einmal für ein paar Minuten die Luft weg. Und der Schock der bleibt ist natürlich auch nicht zu vernachlässigen. Die Kette wurde während des tätlichen Angriffs beschädigt, was nur noch einmal die Härte des Übergriffes unterzeichnet.

ruhrgur  18.05.2025, 20:31
@Anonymous582

In diesem Fall wäre zur Stellung eines Strafantrags wegen Körperverletzung zu raten. Zwecks Wiederbeschaffung / Reparatur der Kette wäre darüber hinaus entweder die Durchführung des strafrechtlichen Adhäsionsverfahrens zu beantragen oder Zivilklage zu erheben.

Sie sollte zumindest die erlittenen Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen, ohne jeden Beweis ist eine Anzeige sinnlos. Die Dokumentation beweist zwar nicht, dass er es war, aber ihre (schlüssige) Aussage plus Zeugen, die bezeugen, dass er zur Gewalt neigt könnten vor Gericht reichen. Es kommt dann auf die Anwälte und Richter an, sicher ist eine Verurteilung aber nicht.

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Der Sachverhalt:

Vor kurzer Zeit erlebte eine bekannte von mir einen körperlichen Übergriff, wobei ihr von einem Mann an den Hals bzw. Kragen gepackt wurde....

Deine Bekannte wurde von einem Mann angegriffen. Eine üble Sache, die man niemandem wünscht.

Anstatt sofort zur Polizei zu gehen und die Straftat anzuzeigen, verzichtet sie auf eine Anzeige, weil es keine Augenzeugen gibt?

Wem willst du das denn erzählen? Und wenn es so wäre - würde dein Bekannte solchen Machenschaften sogar Vorschub leisten, weil der Täter nicht zur Verantwortung gezogen wird.

Wenn jemand nach einem Überfall bei der Polizei auftaucht, geht die sicher nicht davon aus, dass man sich das alles nur ausgedacht hat.

Angeblich ist der mutmaßliche Täter zudem bekannt. Man hätte also nicht mal lange suchen müssen.


Anonymous582 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 20:12

So ist es nun einmal. Da kann ich auch nichts dran ändern.

Es ist nicht garantiert dass der Täter für diese Tat verurteilt wird. Aber deine Bekannte sollte auf jeden Fall Anzeige erstatten. Wenn konsequent jede Straftat dieses Mannes angezeigt wird, bekommt er irgendwann die Quittung. Jede nicht angezeigte Tat ist Ermutigung für ihn sein Verhalten fort zu setzen.

Klar, es gibt ja Spuren vom Überfall am Körper, vielleicht ein Haar, DNA unter den Fingernagel, Hautschuppen etc.

Dafür müsste die Anzeige halt nur schnell erfolgen und die Kleidung als Beweismaterial gesichert, wenn das nun länger her ist, die Kleidung schon gewaschen wurde, dann kann man da nicht mehr so viel machen.

Aber Zeugen sind für so eine Tat nicht unbedingt erforderlich