Kann sie mich anzeigen kann ich strafe erhalten
Ich hätte mal eine Frage an die Juristen: Wir waren im Urlaub – viettnam meine Freundin, ihre Freundin und deren Mann. Es kam zu erheblichen Schwierigkeiten. Ich habe den Mann sowie die Freundin geschlagen. Ihre Freundin hat einen Nasenbruch erlitten, und der Mann hatte blaue Flecken. Meine Frage ist: Wenn sie mich anzeigen sollten, würde ich hier in Deutschland eine Strafe bekommen, da es in einem anderen Land passiert ist? Andere Länder haben schließlich andere Gesetze?
14 Stimmen
4 Antworten
Kommt ein bisschen auf die Umstände an, sprich ob es Notwehr war. Aber grundsätzlich kann man das anzeigen, ja. Und da die beiden zu zweit sind, sprich es nicht Aussage gegen Aussage steht, haben die auch ganz gute Chancen.
Anzeigen kann man prinzipiell erstmal alles.
Die Strafbarkeit sollte auch gegeben sein:
Im Stgb ist der Geltungsbereich in § 1-10 geregelt darunter auch taten im Ausland
§ 7 StgbGeltung für Auslandstaten in anderen Fällen(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
Ich gehe davon aus dass die einfache Körperverletzung auch in Vietnam unter Strafe steht und somit auch hier die verfolgbarkeit gegeben ist.
Ja das geht.
1Hatten der Ersatzpflichtige und der Verletzte zur Zeit des Haftungsereignisses ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so ist das Recht dieses Staates anzuwenden.
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/40.html
Du wirst nach Deutschem recht bestraft, außer vietnam besteht darauf das nach ihrem Recht geurteilt wird.
Du hast schon gesehen dass dein genannter Artikel Außervertragliche schuldverhältnisse regelt? Das hat nichts mit Strafrecht und dessen Anwendungsbereich zu tun.
Leute wie du machen gutefrage echt anstrengend....
§ 7 Stgb
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
Hoffe du bist jetzt zufrieden. Es ändert an meiner antwort absolut garnichts.
Danke dass du mir Teile meiner Antwort (§7 Stgb) kopiert hast.
Du verwechselst da nur etwas: nämlich dass Leute wie du Gutefrage anstrengend machen.
Antworten wie deine die im ersten Moment fundiert aussehen und den Leihen irreführen aber schlichtweg FALSCH sind, macht es für Leute wie mich anstrengend andere vor deinem Halbwissen zu bewahren.
Er fragt nach Strafrecht du antwortest mit Privatrecht.
Er fragt nach körperverletzung du antwortest mit Vertragsverletzung.
Ich hoffe das ist jetzt nicht zu anstrengend für dich.
Du wolltest ja das ich deine Antwort kopiere und ich habe es getan.
Die Frage war: "Kann sie mich anzeigen kann ich strafe erhalten" und ich habe sie beantwortet. Sowohl was das Zivilrechtliche als auch was das Strafrechtliche angeht.
Ich hab tatsächlich keine ahnung was du jetzt noch von mir willst.
Du verwechselst da nur etwas: nämlich dass Leute wie du Gutefrage anstrengend machen.
Nein tatsächlich sind es Leute wie du. Leute wie ich schreiben einfach ihre eigene Antwort. Leute wie du schreiben ihre eigene Antwort und schreiben dann unter den anderen Antworten in den Kommentar NOCHMAL ihre eigene Antwort.
Das hilft niemandem es nervt nur.
Weißt du was ich blockier dich einfach, ich glaube nicht das noch etwas sinnvolles von dir zu erwarten ist. Dir noch ein schönes Leben
Ne ne ich bevorzuge vietnamesische Verhältnisse aber dss gute gibt keine Beweise das ich das war!!!! Die haben nichts in der Hand ✋️
ich bevorzuge vietnamesische Verhältnisse
Dann gehst du min. 6 Monate ins Gefängniss. Vermutlich eher 2 Jahre durch den Nasenbeinbruch
Das vietnamesiche Recht ist deutlich stänger als das Deutsche.
Aber da du in einer anderen Frage in der Schweiz wohnst:
https://www.gutefrage.net/umfrage/er-hat-mich-zivilrechtlich-verklagt
musst du die dortigen Gesetze studieren
Häh? In Schweiz nicht Schweiz. Wohnst du jetzt in der Schweiz, oder nicht?
Ein Deutscher kann in Deutschland wegen einer Tat, die er im Ausland verübt hat nach Deutschem Recht bestraft werden, sol ange die Tat dort nicht rechtskräftig verurteilt wurde.
Meike Freund?? Steht an meiner Seite:) 2/2