Jemanden im Ausland anzeigen?
Also es geht darum dass ich gerade im Ausland bin und da war ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen (hab ich mir notiert) der Fahrer hat erst mal das fenster runter gelassen und war auf Stress aus (Sind keine schläge gefallen) danach ist er völlig ausgeflippt und hat den motor erst aufschreien lassen und hat dann Vollgas gegeben und hat ne frau mitgenommen und ist dann abgehauen. (Er hat sie nicht überfahren)
Könnte man ihn dafür in Deutschland anzeigen obwohl es im Ausland war? Hier ist die Polizei meiner Meinung nach korrupt und da der Mann anscheinend in Deutschland lebt wäre es besser wenn er dort die Strafe bekommen würde.
4 Antworten
Welches strafbare Verhalten siehst du denn?
Ausflippen, Stressen und Fenster runter lassen ist nicht verboten.
Im Ausland begangene Straftaten koennen durchaus dem deutschen Strafrecht unterliegen. Eine der Grundvoraussetzungen dafuer ist aber, dass die jeweilige Straftat im betreffenden Ausland mit Strafe bedroht ist oder der jeweilige Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
Welche Straftat wurde denn ueberhaupt begangen?
Du hättest der Frau das Kennzeichen geben müssen und deine Daten, falls du als Zeuge aussagen sollst.
In Deutschland hat der Fahrer gegen kein Gesetz verstoßen.
Aber im Ausland. Fahrerflucht & Körperverletzung (Schmerzensgeld) kann aber im Ausland angeklagt werden.
Bei deutschen Fahrern kann die deutsche Polizei um Rechtshilfe gebeten werden.
Ausliefern wird man den Fahrer nicht. Aber bei einer Verurteilung wäre er dran, wenn er innerhalb der Verjährung erneut ins Land einreist.
In Deutschland hat der Fahrer gegen kein Gesetz verstoßen.
Als Deutscher kann er fuer eine im Ausland begangene Straftat auch in Deutschland strafrechtlich belangt werden (StGB §§ 4 bis 7, hier wohl § 7).
Gleiches gilt fuer Auslaender, die im Ausland eine Straftat gegen einen Deutschen begangen hat.
Musst zu der Polizei im jeweiligen Land wo das passiert ist