Unfall auf Autobahn wegen abgefallenen Kennzeichen - Versicherungsfall?
Guten Abend,
vor kurzem sind meine Partnerin und Ich auf der Autobahn unterwegs gewesen. Plötzlich sehen wir, wie ein Auto vor uns ein am Boden liegendes Kennzeichen unter die Räder bekommt.. dieses unter die Karosserie gezogen wird & daraufhin auf die Frontseite meines PKWs fliegt. Hierbei wurde die Niere teils beschädigt, der Lack und das Kennzeichen ist schlussendlich noch auf den Außenspiegel geflogen, dieser wurde ebenso verkratzt.
Das Auto, das über das Kennzeichen gefahren ist, ist weitergefahren. Aufgrund des Schocks, bin ich ebenso erstmal froh gewesen, dass nichts Ernsteres passiert ist. Meine Partnerin und Ich sind zur nächsten Polizeiwache gefahren und haben den Fall aufnehmen & Bilder schießen lassen. Hier liegt ggf. eine Haftung des Unfallverursachenden vor, der das Kennzeichen überfahren hat. Das Kennzeichen des PKWs vor uns hatten wir uns notiert & dieses durchgegeben. Das Kennzeichen auf der Straße sollte noch in derselben Nacht von der Polizei gesucht werden.
Nun heißt es warten... bis wir weitere Details erhalten. Weiß hier jemand ggf. schon vorab, wie hier der Versicherungsfall aussehen könnte? Normalerweise müsste die Haftpflicht des Unfallverursachenden für den Schaden aufkommen, oder?
Danke vorab.
4 Antworten
Hi, ich seh da eher die Haftpflicht des Kennzeichenbesitzers zuständig.
Es dürfen halt keine Fahrzeugteile abfallen.
Aber es könnte kompliziert werden, ich hoffe ihr habt Verkehrsrechtschutz.
Der Polizist meinte eher, dass der Unfallverursachende, von dem unmittelbar die Gefahr auf uns ging, derjenige ist der wohl schuld ist. Aber mal abwarten. Das Auto läuft über meinen Dad und er hat über die Arbeit einen guten Anwalt für den Verkehrsrechtschutz. Das Auto schaut er sich dann mit diesem auch direkt zeitnah an.
Das ganze könnte echt interessant werden. Erstmal könnte es sein, das das vorraus fahrende Auto das ganze gar nicht bemerkt hatte oder selbst davon getroffen wurde.
Dann geht's weiter: evtl findet man das Kennzeichen und den Halter dazu, dann käme zum tragen ob das Kennzeichen nicht richtig befestigt war. Dann wäre dieser in der Haftung.
Am Ende wird es daraus rauf laufen, das jeder auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben wird
Nein - Du gehst nämlich von falschen Prämissen aus:
Grundvoraussetzung für eine Schadenersatzpflicht ist, dass der Verursacher des Schadens rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Das liegt für Deinen Vordermann aller Voraussicht nach nicht vor. Denn ein auf der Fahrbahn liegendes KFZ-Kennzeichen - noch dazu bei Dunkelheit - war für den Lenker des "aufwirbelnden" Fahrzeugs nicht rechtzeitig erkennbar und wäre gemäß StVO auch kein Anlass für eine Notbremsung gewesen.
Ursächlicher Unfallauslöser war konkret derjenige Fahrzeughalter, der das Kennzeichen verloren hat. Du kannst Dich daher nur an dessen Haftpflichtversicherung wenden und schadlos halten.
Die HP-Versicherung des "Aufwirblers" wird hingegen Deine Schadenersatzansprüche dem Grunde nach (und rechtlich gedeckt) ablehnen.
Danke für die ausführliche Antwort.. da war der Polizist wohl nicht so belehrt. Dann kann ich nur hoffen, dass das Kennzeichen gefunden wurde.
Ich kann mir vorstellen, dass die Versicherung des Fahrzeugs zuständig ist, was das Teil verloren hat. Wenn ihr nur das Kennzeichen habt (;-)): https://www.zentralruf.de/
Unbedingt zügig Ansprüche anmelden. Zur Not halt Anwalt. Den muss der Unfallverursacher bezahlen. Ihr habt ja 2 Kandidaten...
notting