Entstempelte Kennzeichen =Kennzeichenmissbrauch?
Hallo,
ich bin gestern ein Auto gefahren (Papiere alle dabei gewesen) welches abgemeldet war. Am Auto befestigt waren entstempelte Kennzeichen, welche zuvor einem anderen Auto gehörten. Ich war davon nicht in Kenntnis gesetzt worden. Meine Frage ist nun ob dies als Kennzeichenmissbrauch geltend gemacht werden kann, da die Kennzeichen eigentlich entstempelt gewesen waren. Es war ja auch kein Vorsatz von mir. Mein Fehler in dem Moment war es lediglich nicht die Kennzeichen überprüft zu haben
8 Antworten
Achso, die gehörten einem anderen Auto - dann ja
Außerdem bestand möglicherweise kein Versicherungsschutz mehr . Das wäre dann Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das ist eine Straftat.
Ich war davon nicht in Kenntnis gesetzt worden.
Somit liegt zumindest kein Kennzeichenmissbrauch vor, denn ein solcher kann nicht fahrlässig begangen werden.
§22 Abs 1 StVG bezieht sich auf das vorsätzliche Herstellen und Anbringen der Kennzeichen mit rechtswidriger Absicht. Du hast sie weder hergestellt noch angebracht, insbesondere nicht vorsätzlich.
Das Verwenden der Kennzeichen ist hingegen in Absatz 2 geregelt, welcher auf dich ebenfalls nicht zutrifft:
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Hier wird ein klarer Vorsatz gefordert, nicht nur eine Fahrlässigkeit. "Von denen sie wissen" heißt nicht "von denen sie wissen könnten".
Wirklich eine sehr hilfreiche Antwort. Danke dir. In der Zukunft werde ich sowas ganz genau prüfen bevor ich in ein fremdes Auto einsteige. Das war mir ein Denkzettel
Du bist mit einem nicht zugelassenen KFZ gefahren, das allein genügt.
Schlicht und ergreifend - Du hast wissentlich ein ein nicht zugelassenes Fahrzeug ohne Versicherungsschutz in den Verkehr gebracht - und das ist eine Straftat.
Am Auto befestigt waren entstempelte Kennzeichen, welche zuvor einem anderen Auto gehörten. Ich war davon nicht in Kenntnis gesetzt worden.
Warum, das darfst Du nicht.
Verstoß gegen ds Pflichtversicherungsgesetz.
Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
Kennzeichenmißbrauch ua.,
wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.