Polizist telefoniert beim Fahren?

10 Antworten

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Er darf unter gewissen Voraussetzungen auch während der Fahrt Telefonate führen, sofern diese dienstlich erforderlich sind. Er gienießt gemäß §35 Absatz 1 StVO Sonderrechte, um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Dass kann im Rahmen der Verkehrsüberwachung zum Beispiel auch die Abfrage eines Kennzeichens eines vorausfahrenden Kraftfahrzeuges sein.

Mfg

Schon mal etwas von dienstlich notwendigen Gesprächen gehört? Von Dienststelle zu Diensthandy?

Selbstverständlich ist das die gleiche Gefährdung, die für normale Verkehrsteilnehmer zum Verbot geführt hat, aber hier gilt, dass Gefahrenabwehr ein höherwertiges Rechtsgut ist.


Unaufhaltbar07 
Fragesteller
 24.10.2021, 15:02

Nein, noch nie von einem IPhone 13 Diensthandy gehört

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wiki01  24.10.2021, 15:05
@Unaufhaltbar07

Und? Was heisst das, dass du von etwas noch nie etwas gehört hast? Nichts.

Ich habe zwar kein iPhone, aber auf meinem Smartphone laufen dienstliche Apps. Damit wird der Gebrauch dienstlich.

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Unaufhaltbar07 
Fragesteller
 24.10.2021, 15:09
@wiki01

Davon ist auszugehen, dass es ganz sicher kein Diensthandy war.

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wiki01  24.10.2021, 15:16
@Unaufhaltbar07

Du gehst davon aus. Ich habe dir versucht zu erklären, wieso auch ein privat beschafftes Telefon dienstlich sein kann. Wenn mein Telefon einen bestimmten Klingelton abspielt, ist es sicher, dass die Annahme des Gesprächs dienstlich notwendig ist. Ohne Verzug.

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HfPol110  24.10.2021, 15:28
@Unaufhaltbar07

Bei uns in Bawü sind iPhone 12 Pro max und iPhone 13 die standartmäßigen Diensthandys!

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HfPol110  24.10.2021, 15:28
@wiki01

Lustigerweise sind die Diensthandys bei uns meistens die neusten IPhones. 👍🏻

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wiki01  24.10.2021, 15:32
@HfPol110

Können sich die Österreicher nicht leisten 🤣🤣🤣

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Marcel23k  24.10.2021, 17:04
@Unaufhaltbar07

Bayern und BaWü sind iPhones Diensthandys und bei der BPol auch. Andere Bundesländer bin ich mir nicht sicher

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Wenn 2 das Gleiche machen, ist es noch lange nicht das Selbe.

§ 35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


Unaufhaltbar07 
Fragesteller
 24.10.2021, 14:11

Sonderrechte gelten aber nicht permanent. Ist eine normale Fahrt gewesen, ohne Sirene

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Sirius66  24.10.2021, 14:20
@Unaufhaltbar07

Du hast noch nie was von "stiller Anfahrt" gehört? Nicht schlimm. Aber dann bitte nicht so tun, als wusste man es Mal wieder besser

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peti12314  24.10.2021, 14:33
@Unaufhaltbar07

Für die Sonderrechte muss kein Blaulicht an sein und auch kein Martinshorn (Sirene). Es könnte sein der Beamte mit der Leitstelle telefoniert hat, vielleicht hat er auch mit seinem Gruppenleiter telefoniert der ihm einem Einsatz zuweisen wollte.

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premme  24.10.2021, 15:00
@Unaufhaltbar07

Hallo,

wie willst du das beurteilen.

Es gibt Sonder- und Wegerechte.

Eine Inanspruchnahme dieser Rechte schließt nicht automatisch das Einschalten von Sirene und Rundum-leuchte ein.

Der Fahrer (Pol.) wird das schon verantworten.

Gruß

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Still  24.10.2021, 15:58
@Unaufhaltbar07

Sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, falls dringend geboten, von allen Vorschriften der StVO entbunden. Wenn er z.B. mit der Leitstelle telefoniert, gehört das dazu.

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Unaufhaltbar07 
Fragesteller
 24.10.2021, 16:00
@Still

Warum dann nicht einfach über Freisprechanlanlage?

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Nomex64  24.10.2021, 17:03
@Unaufhaltbar07

Blaulicht und Einsatzhorn werden in § 38 StVO geregelt. Die Sonderrechte nach § 35 haben damit nicht zwangsläufig was zu tun.

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Sirius66  24.10.2021, 17:39
@Unaufhaltbar07
Sonderrechte gelten aber nicht permanent. Ist eine normale Fahrt gewesen, ohne Sirene

DARAUF geantwortet!!!!! Sinnerfassend lesen!

Sirene hat mit Sonderrechten nichts zu tun.

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Sirius66  24.10.2021, 17:41
@Unaufhaltbar07

Ich bin entspannt. Aber du brauchst DEUTLICHE Zeichen, sonst checkst du's nicht.

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Clamin  24.10.2021, 14:14

Das ist doch total dämlich, wenn es da Sonderrechte gibt. Ist doch genauso gefährlich, als Polizist mit dem Handy am Steuer zu sein, wie wenn ein nicht Polizist während der Fahrt am Handy ist. Wo ist da die Logik...

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peti12314  24.10.2021, 14:29
@Clamin

Und was, wenn die Leitstelle/der Gruppenleiter den Beamten anruft um ihn zu einem Einsatz schickt? Soll er einfach nicht abnehmen? Soll er auf der Autobahn bis zum nächsten Rastplatz in 15km fahren und dann abnehmen?

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Clamin  24.10.2021, 14:34
@peti12314

Und was, wenn dadurch ein Unfall entsteht? Die könnten die Polizeiwägen doch einfach bisschen moderner ausstatten, mit einer Freisprechanlage oder so. Und gibt es nicht eigentlich noch einen zweiten Polizisten im Auto, der ans Telefon gehen könnte?

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peti12314  24.10.2021, 14:37
@Clamin

Und was, wenn ein Unfall dadurch entsteht, wenn er mit Blaulicht und Martinshorn über eine rote Ampel fährt? Soll die Polizei bei Einsätzen jetzt grundsätzlich vor jeder roten Ampel stehen bleiben?

Die neueren Streifenfahrzeuge haben mittlerweile in der Regel auch Freisprechanlage, aber eben noch nicht alle.

Und ja, in der Regel sind zwei Polizeibeamte im Fahrzeug, dann wird ja logischerweise auch der Beifahrer telefonieren und nicht der Fahrer. Es gibt aber auch Fälle, wo nur einer im Fahrzeug ist, Fahrt von Dienststelle A zu Dienststelle B oder auch Fahrt von Dienststelle zum Lehrgang oder ähnliches... und da sitzt dann eben kein Beifahrer daneben der mal kurz telefonieren kann.

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Wenn es ein dienstliches Gespräch war, welches zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten war, darf der das.

Wenn nicht, nicht.

§35 (1) StVO - Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Das gilt fürs Anschallen, Geschwindigkeit, rote Ameln, Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung und u.a. auch für ein Handy am Ohr.

Dein Problem besteht darin, den Nachweis zu führen, dass dem nicht so war......