Kann ich mit nur einem Kennzeichen fahren?
Hallo, ich habe zwei Fragen:
Wenn ich an meinem korrekt zugelassenen und versicherten Fahrzeug nur mit dem hinteren Kennzeichen fahre und das vordere nur im Auto mit mir führe, wie ist da die Rechtslage?
Wenn es, wie ich vermute, verboten ist und ich deshalb angehalten werde, werden die Polizisten mich dafür bestrafen, wenn ich ihnen zeige, dass ich mein Kennzeichen mit mir führe und sage, dass z.B die Halterung kaputt ist o.Ä.
(Mir ist klar, dass dies von den Beamten abhängt, jedoch können erfahrene Polizisten vielleicht eine Vermutung oder Tendenz zum Verhalten der Kollegen bestimmen)
6 Antworten
Wenn Du das Kennzeichen vorrne vor die Windschutzscheibe legst und die sehen dass wirklich die Kennzeichenhalterung kaputt ist, solltest Du mit einer Mängelkarte davon kommen.
Wenn es, wie ich vermute, verboten ist
Ja, da hast du Recht.
und ich deshalb angehalten werde
Das sollte passieren.
werden die Polizisten mich dafür bestrafen, wenn ich ihnen zeige, dass ich mein Kennzeichen mit mir führe und sage, dass z.B die Halterung kaputt ist o.Ä.
Das Kennzeichen muss vorne und hinten sichtbar und zu erkennen sein. Wenn deine Halterung kaputt ist, musst du dir ne neue kaufen. Ich glaub nicht, dass Polizisten dort eine Ausnahme machen.
Kauf und Montage einer neuen Halterung sind in weniger als 30 Minuten auch für Personen mit lauter Daumen zu bewerkstelligen.
Diese Ausrede zieht somit nicht und nachdem hierzulande von vorne geblitzt wird und das Abmontieren des vorderen Kennzeichens mit gewissem Argwohn betrachtet wird, musst du definitiv mit einer Strafe rechnen.
Das nennt sich evtl. "Kennzeichenmissbrauch" (§ 22 (1) Nr. 3 StVG). Gibt meistens ne Geldstrafe.
Leg es aufs Armaturenberett hinter die Windschutzscheibe, das wird geduldet, aber ewig wird das nicht toleriert. Dafür gibts zwei Kennzeichenhalter am Auto, die auch in der EU gesetzlich vorgeschrieben sind
sprich für dich: schnellstmöglich den defekten Halter ersetzen, sonst wird’s teuer(er)
Erstmal ist das nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 60€. Wenn du die Kennzeichen allerdings in rechtswidriger Absicht entfernt hast, ist das ganze schon eine Straftat (§22 Kennzeichenmissbrauch). Das kann dann mit Freiheitsstrafe bis ein Jahr oder einer durch das Gericht festgelegten Geldstrafe bestraft werden.
Weißt du welche Strafe das sein wird?