Kumpel wurde beim Klauen erwischt?

Hey mein Kumpel wurde heute beim klauen erwischt von einer Kamera erfasst und hat noch etwas gekauft als wir beide fertig waren an der Kasse kam der Ladendedektiv und sagte einmal mitkommen Jungs ich habe nichts geklaut wusste von dem Diebstahl nicht da wir uns für 5 Minuten aufgeteilt haben da ich nach Antischuppen Schampo schauen wollte und er nach einem Ladekabel was dann wohl gelogen war. Als wir unsere Sachen bezahlt haben (er hat sich was gekauft) kam der Typ, so und ich bin 27 er ist 15 der Altersunterschied ist zwar groß aber ich kenne seinen großen Bruder der ist auch mein Kumpel und 25,

Ich hatte direkt das Gefühl der will mir was da er keine Ladenkleidung anhatte und er war halt ein etwas breiter Türke und ich hatte mich bedroht gefühlt und bin auf ihn zugegangen bin auch etwas größer gewesen als er und habe mit meiner Rechten Faust gedroht dass wenn er ein Problem hat das er ein mächtiges Problem mit seinem Unterkiefer haben würde und er meinte dann dass ich ein Problem und eine Anzeige hätte und dann gucke ich meinen Kumpel an der schon öfter geklaut hat aber nie erwischt wurde. So und ich bin mit ihm gegangen da ich mir dachte ok der will mir nix der will meinem Kleinen Kumpel was,

Als wir angekommen waren sagte er alle Taschen leer machen und hat alles durchsucht und hat 5 Bengalos gefunden alle so im Preis von 24€ und er hat die Polizei gerufen und die haben ihn dann nach Hause gefahren und ich musste 30 min auf den Bus warten weil auf die Frage an die Polizisten ob ich mitkommen dürfte meinten sie: „Nö wir sind ja kein Taxi.“ Mega unfreundlich aber so ist die Menschheit ja heutzutage tja,

lange Rede kurzer Sinn welche Strafe erwartet meinen Freund denkt ihr bin nähmlich nicht kriminell und habe noch nie irgendeine Straftat begangen außer ein paar Prügeleien und sowas verrät man ja nicht an die Polizei wenn man mitmacht.
Hier noch Infos mein Kumpel ist nicht vorbestraft und das war sein erstes Mal er hat kooperiert und hat alles zugegeben er hat auch alles dagelassen und er wird zur Vorladung gehen, das Heist Geldstrafe von 500€ ? Wie gesagt unter 50€ war das Diebesgut

hoffe da kennt sich jemand aus und sorry für den langen Text war heute echt wild sage ich euch man man

danke euch das ihr eure wertvolle Zeit in diesen Text und die Antworten investiert habt

Liebe Grüße Max

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Nicht einfach zu verstehen, was du hier schreibst. Was das angeht empfehle ich Zeichensetzung und einfache kurze Sätze.

Zu deiner Frage:

Wenn dein Kumpel erst 15 war, wird er nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Das heißt es könnten z.B. Sozialstunden kommen, aber keine Geldstrafe. Wenn das seine erste Tat ist, kann da auch erstmal nichts passieren.

Was ich nicht verstanden habe, ist das mit deiner Bedrohung gegenüber dem Ladendetektiv. Hast du auch eine Anzeige bekommen? Da könnte ne Bedrohung oder räuberischer Diebstahl in Mittäterschaft im Raum stehen.

Ich finde es übrigens auch „mega unfreundlich“, wenn man klaut und den Ladendetektiv bedroht, „aber so ist Menschheit heutzutage tja“

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Wahrscheinlich warst du mal in einer WhatsApp Gruppe in der Sticker mit kinderpornographischem Inhalt geteilt wurden oder hast die selbst geteilt, ohne dass dir bewusst war, was du da teilst. Das kommt gar nicht so selten vor. Das du zu dem Zeitpunkt 14 warst bringt dir nicht viel. Strafmündig warst du immerhin schon.

Rede mit deinen Eltern und such dir ggf. einen Anwalt.

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Das Grunddelikt der gefährlichen Körperverletzung ist immer die einfache Körperverletzung. Das wird der Grund sein, warum beide gelistet sind.

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Angst dass ich ,,überreagiere"?

Habe nun allem erzählt, dass ich als Kind sexuell belästigst wurde (bin jetzt 19) und werde es demnächst nun auch zur Anzeige bringen. Das Ding ist, die Person die ich eigentlich mitnehmen wollte wenn ich die Anzeige mache darf nicht mitkommen und dabei sein, weil sie ebenfalls Zeugin in diesem Fall ist. Ich hätte noch eine Bekannte, die hat sich auch schon mehr oder weniger angeboten, dass sie mitkommen kann. Sie sagte auch, ich soll mich immer melden, wenn was ist.

Nun ist mein Gedanke, dass wenn sie dabei ist Wird sie ja alles mitbekommen was ich sage. Und ich werde ja auf jeden Fall der Polizei alles ganz genau erklären müssen.

Und ich meine ich kann nichts dafür für das was mir passiert ist aber ich finde dieses Gefühl so komisch, dass sie dann die einzige sein wird, die alles genau weiß. Auch,dass sie es dann eben so genau weiß. Ich weiß nicht, wie ich ihr danach wieder in die Augen gucken kann. Ich meine, klar, ich wurde nur sexuell belästigt über Jahre hinweg, aber anderen Kindern geschieht ja deutlich schlimmeres. Aber ich leide nunmal darunter.

Außerdem weiß ich nicht, wie ich das erklären soll,wie ich sie fragen soll,ob sie nicht mitkommen kann. Sie sagte zu mir:,,wenn du bereit bist, können wir ja dann, oder ihr zur Polizei gehen, aber dir muss halt klar sein, dass du denen alles ganz genau erklären musst"

Damit bietet sie sich doch im Prinzip an, dass sie mitkommen würde, oder?

Noch eine Frage, wenn ich die Anzeige mache, wie lange wird das dauern? Halbe Stunde? Eine Stunde? Ich habe so mega Angst, dass ich bei der Polizei so weinen muss... Kann man eine Pause machen wenn es gar nicht mehr geht?

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Ich finde das klingt, als würde sie sich anbieten. Ich denke auch, dass sie das schon sagen würde, wenn ihr das zu viel ist.

Alternativ kannst du dich auch mal zum Thema psychosoziale Prozessbegleitung informieren. Da gibt es einige Beratungsmöglichkeiten und auch die Option sich von ausgebildetem Personal zu einer Vernehmung begleiten zu lassen. Hier mal ein Link:

https://www.odabs.org/psychosoziale-prozessbegleitung.html

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Wenn du Videos ohne Einverständnis der abgebildeten Person verbreitest, ist das strafbar nach § 22, 23 in Verbindung mit 33 KUG. Ohne die genaue Situation zu kennen, lässt sich das natürlich nicht entscheiden.

Hast du dich schonmal gefragt, ob das mobbing ist, was du da machst?

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Dein Arzt hat grundsätzlich erstmal eine Schweigepflicht und kann dir das dokumentieren. Unter Umständen darf oder muss er diese aber auch brechen. Das kann zum Beispiel der Fall bei einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben sein.
Mit den genauen Regelungen kenne ich mich leider nicht aus. Hier kann ich dir auch nur empfehlen, dich mal bei einer Opferschutzeinrichtung beraten zu lassen. Die können dich auch am besten beraten, wie du sicher aus der Situation rauskommst.

Sinnvoll ist grundsätzlich auch, selbst Fotos zu machen von den Verletzungen und zu protokollieren, wann es zu welcher Tat kam.

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Das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist auch strafbar (siehe § 21 (2) StVG. Das kann eine Freiheitsstrafe bis ein Jahr oder Geldstrafe nach sich ziehen.

Am Ende kommt es natürlich darauf an, wie deine Vorstrafen sind und ob du noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wirst.

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Hoher Puls beim Ausdauersport?

Ich gehe nun seit ca. 1.5 Jahren regelmässig joggen. Da ich aber einfach nicht mehr wirklich Fortschritte mache (stehe so bei 7km an einem guten Tag in ca. 40-45 min) habe ich mich mal im Internet erkundigt.

Da habe ich gelesen dass man für eine lang andauernde Leistung immer in der Zone 2 (also aerobe Zone) trainieren sollte, da dann das Herz effizienter Sauerstoff pumpt.

Ich bin erst 17 d.h. bei mir ist das eine Herzfrequenz von max. 163. Allerdings ist das sehr schwer für mich umzusetzen, da mein Puls nach ca. 5 min in die Höhe schiesst. Es kann sein, dass ich manchmal dauerhaft einen Puls von ca. 185 habe, ohne dass ich das Gefühl habe sehr angestrengt zu sein.

Wenn ich diesen tiefen Puls einhalten will muss ich immer wieder anfangen zu gehen und dafür habe ich einfach nicht genug Geduld. Vorallem da es sich, wenn ich so langsam laufe am Ende überhaupt nicht anfühlt als hätte ich mich angestrengt. Müsste ich es einfach weiter versuchen? Habe gehört, dass das bei vielen sehr lange gedauert hat bis sie endlich einen Unterschied gespürt haben.

Ich spüre aktuell nur eine Verbesserung in meiner Leistung, wenn ich das letzte mal als ich laufen war Intervalltraining gemacht habe oder mich auf andere Weise stark angestrengt habe (Zone 3; anaerob). Kann es sein, dass diese Art von Training einfach nicht funktioniert bei mir? Ich habe Ausdauer, daran kann es nicht liegen. Auf einer Seite der Familie liegt Bluthochdruck in der Familie. Könnte das etwas damit zu tun haben?

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Herzfrequenzen sind natürlich sehr individuell. Eine Frequenz von 185 ist aber schon sehr hoch. Aktuell läufst du nicht langsamer als 6:30min/km. Ich würde um die GA 2 zu trainieren mal versuchen 7min/km und langsamer zu laufen und das dann über 10 bis 12 km konstant. Ein konstantes langsames Tempo muss man auch erstmal üben, aber damit machst du dann eben auch langfristig Fortschritte.

Wenn du 3 Laufeinheiten die Woche machst, macht es Sinn mindestens einen langsamen Lauf zu machen. Intervalltraining sollte man nicht mehr als einmal die Woche machen, um Übertraining zu vermeiden. Am Ende kommt es aber natürlich darauf an, was genau dein Trainingsziel ist.

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Du darfst es „im kleinen Kreis zeigen“, indem du das Bild auf deinem Handy zum Beispiel einer anderen Person zeigst. Was du nicht darfst, ist es in irgendeiner Form verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen. Ein Verbreiten liegt auch schon vor, wenn du das Bild im Privatchat an eine andere Person sendest. Eine öffentliche Zurschaustellung liegt definitiv vor, wenn du es postest.

Das ganze ist dann nach § 22 KUG iVm § 33 KUG strafbar.

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Das dürfte zum einen der Verstoß nach dem KUG sein, da ja ein Verbreiten vorliegt.

Andererseits kommt eben der § 201a StGB in Betracht. Der höchstpersönliche Lebensbereich dürfte verletzt sein. Da zählen die Bereiche Krankheit, Tod oder auch die innere Gefühls und Gedankenwelt dazu. Das könnte sich dann entweder nach Absatz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 richten.

Wenn vertraulich gesprochenes Wort zu hören war, könnte das auch §201 StGB sein.

Außerdem ist das Recht am eigenen Bild zivilrechtlich geschützt. Wenn also alle Stricke reißen, wäre eine Klage auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz möglich.

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Die meisten Geschäfte zeigen das an. Du wirst also wahrscheinlich eine Strafanzeige bekommen und dementsprechend auch Post.

Die 75 € klingen nach einer Vertragsstrafe von dem Geschäft und haben erstmal nicht mit dem Strafverfahren zu tun. Das einfachste wäre natürlich gewesen den Ladendetektiv direkt zu fragen, was noch folgt.

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Du bräuchtest für ein Pedelec auf jeden Fall eine Versicherung und ein Versicherungskennzeichen und eben mindestens eine AM Fahrerlaubnis.

Klar kannst du es umbauen. Wenn du es dann allerdings im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb nimmst, wäre das mindest ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Also gleich zwei Straftaten…

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Sachbeschädigung ist ein Vorsatzdelikt. Der Täter hatte nur die Absicht der Körperverletzung und nicht die Absicht die Kleidung zu beschädigen. Damit liegt nach dem StGB keine Sachbeschädigung vor.

Zivilrechtlich könnte der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen. Darunter dann auch den Ersatz der Kleidung.

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Wenn die Person sich erkältet oder eine Blasenentzündung holt, ist das eine Schädigung an der Gesundheit der Person und folglich eine Körperverletzung.
Abgesehen davon kann ich mir auch vorstellen, dass das unter Beleidigung fallen würde.

Unabhängig davon: Was ist das denn für ein Menschenbild, dass man denkt, es wäre okay auch nur irgendwen mit Wasser zu überschütten?

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Meinst du den CT-Weber Test? Ich meine, dass man da schon mit so 80% ins EAV gehen sollte. Sicher bin ich mir nicht, aber im Zweifel würde ich immer lieber höher ansetzen. Da kann man sich aber eigentlich mit wenig üben schnell verbessern.

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Erstmal ist das nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 60€. Wenn du die Kennzeichen allerdings in rechtswidriger Absicht entfernt hast, ist das ganze schon eine Straftat (§22 Kennzeichenmissbrauch). Das kann dann mit Freiheitsstrafe bis ein Jahr oder einer durch das Gericht festgelegten Geldstrafe bestraft werden.

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Wie wehre ich mich gegen diesen Vorwurf?

Moin liebe Leute,

Die Polizei hat mich vor 2 Monaten angehalten und mir vorgeworfen ein Handy benutzt zu haben. Wenn dem so wäre hätte ich meiner Dummheit zugestimmt und das Auch akzeptiert. Lange Rede kurzer Sinn Ich hatte aber kein handy in der Hand. Ich hab mich per Anhörungsbogen dazu geäußert und natürlich abgelehnt und der Landkreis hat sich eine Stellungnahme der Polizei geholt und die Sachbearbeiterin meinte dass die Polizei meine Aussage wie im Brief widerlegt hat und die halt gesehen habe dass ich telefoniere. (Jetzt auf einmal war es nicht mehr handy in der Hand sondern telefonieren!)

Da ich jung bin kein geld habe wollte ich mal fragen hier ob sich jemand auskennt, darf die Polizei sowas in der Stellungnahme erzählen beim Tatvorwurf "sie nutzten als Führer des KFZ ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation Info oder Organisation dient (Mobiltelefon)" dass ich angeblich telefoniert habe oder muss für das Telefonieren ein anderer Tatvorwurf bestehen? Weil dann hätte ich nämlich vielleicht eine Chance da einzuschneiden vor Gericht und zu sagen ja aber in der Aussage ist ein anderer Vorwurf als im Brief.

Nochmal an alle wenn ich irgendeine Dummheit im Straßenverkehr mache bin ich natürlich selber schuld. Und dann muss man ehrlich zu sich selbst sein. In diesem Fall wo es aber nicht so ist finde ich das richtig unfair vom Rechtssystem, da man als Junger erwachsener nicht über finanzielle mittel für Anwältliche vertretung oder weitere verfahren hat und man einfach 2 gegen 1 ist...

Na ja hat jemand ne idee dazu oder wie ich mich wehren kann? Oder wie hoch die Chancen sind? Wäre euch allen sehr dankbar

Nachtrag der Bußgeldbescheid ist schon da mfg

Liebe grüße

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Lies dir mal §23 Abs.1a StVO durch. Ob du telefoniert hast oder nicht ist irrelevant. Wichtig ist nur die Bedingungen mit der Hand und deine Blickabwendung. Du müsstest dein Handy nicht mal in der Hand halten. Also wenn dagegen vorgehen, damit wohl eher nicht.

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