Was droht bei unerlaubten Fahren mit grünem Kennzeichen?

2 Antworten

Naja ist ein Verstoß gegen die Abgabeordnung und Steuerhinterziehung. Denn ein grünes Kennzeichen ist an eine bestimmte Tätigkeit gebunden. Habe ich in meinem Pferde oder Sport-Anhänger meine Pferde oder das Sportgerät passt alles.
Fahre ich damit allerdings zum IKEA und kaufe Möbel, ist das Steuerhinterziehung und ein Verstoß gegen die Abgabeordnung.

Ob dabei noch zusätzlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt, weiß ich gerade nicht aus dem Kopf, da das fahrzeug/ Anhänger ja versichert ist, es werden nur weniger Steuern bezahlt.

migebuff  09.03.2024, 10:55
Ob dabei noch zusätzlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt, weiß ich gerade nicht aus dem Kopf

Ein Verstoß gegen §6 PflVG setzt voraus, dass kein Vertrag für das Fahrzeug besteht. Ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des bestehenden Vertrags erfüllt den Tatbestand nicht.

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TransalpTom  09.03.2024, 21:37

Das hängt davon ab, ob Du den Anhänger versichert hast.

Ein Anhänger für Sportzwecke ist nach §3 FZV zulassungfrei (aber gem $4FZV verpflichtet, ein eigenes amtl. Kennzeichen zu führen) und gem §2 Abs 6 Buchst c) von der Kfz-Versicherung befreit.

I.d.R. versichert man so einen Anhänger aber trotzdem freiwillig, das kostet "peanuts" und steht in keinsterweise zum abzudeckenden Risiko.

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HfPol110  09.03.2024, 21:45
@TransalpTom

Genau, er ist aber nur solange Versicherungs befreit, solange er für seinen Zweck verwendet wird.

Somit ein Verstoß PflvG wenn er nicht versichert ist.

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TransalpTom  09.03.2024, 21:54
@HfPol110

ja, so meinte ich das mit dem ersten Satz.

"Verstoß gegen PfVersG hängt davon ab, ob er den versichert hat oder nicht"

Als lof Anhänger muss er den ja versichern, als ANH f. Sportzwecke nicht.
Leider geht aus der Frage nicht hervor, ob das grüne Kennzeichen daher rührt, dass das Fahrzeug zulassungsfrei (ANH f. Sportzwecke) ist oder ob es eine Steuerbefreiung aufgrund Verwendungszweck (gemeinnützig oder Land- oder Forstwirtschaft) bekommen hat.

Es könnte auch ein "überzähliger Anhänger" sein (Halter hat mehr Anhänger als Zugfahrzeuge) dann darf der Anh. nur an ein

Zugfahrzueg, für das ein Anhängerzuchlag zur Kfz-Steuer bezahlt worden ist.

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Upps. Verlesen. Dachte ging um Versicherungskennzeichen.

Wenn das grüne Kennzeichen nicht ans Fahrzeug gehört, kommt schon mal die Frage, woher es kommt. Verstoß gegen das Steuergesetz dürfte hier nicht zählen, wenn das Fahrzeug nie das grüne bekommen hätte. Urkundenfälschung (Kennzeichenmissbrauch....verwechsel das immer), Verstoß Pflichtversicherung (wenn nicht anderweitig versichert) kommen mir in den Sinn.

DaKaBo  09.03.2024, 10:46
Wenn das grüne Kennzeichen nicht ans Fahrzeug gehört, 

Es gibt auch die Konstellation, dass das grüne Kennzeichen zwar durchaus ans Fahrzeug gehört, die Fahrt aber keinen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck hat (Wohnungsumzug z. B.)

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Drizzt1977  09.03.2024, 10:47
@DaKaBo

Richtig, dann hätte man gegen die Regeln für die Nutzung des Kennzeichens verstoßen und dann kommt man u.U. ins Steuergesetz rein. Da bin ich aber tatsächlich raus.

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DaKaBo  09.03.2024, 10:50
@Drizzt1977

Möglicherweise sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn es eine Fahrt ist, für die L- oder T-Führerschein nicht gedacht ist (sondern CE). L und T sind ja zweckgebunden.

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