Er hat mich zivilrechtlich verklagt
Hallo zusammen, jemand, mit dem ich in einem Streit bin, ist der Meinung, im Recht zu sein. Es ist eine lange Geschichte. Er hat mich zivilrechtlich verklagt. Ich wohne in der Schweiz, er in Hamburg, Deutschland – also über 10 Stunden entfernt! Der Gerichtstermin wäre eigentlich heute gewesen, aber ich sehe es nicht ein und bin nicht hingegangen. Was kann nun passieren? Die Schweiz ist ja nicht in der EU. Könnte trotzdem etwas passieren?"
12 Stimmen
6 Antworten
Man hätte dich dort angehört. Wenn du dich nicht äußern willst, wird man eben ohne diese Informationen fortsetzen. Beschwer dich hinterher nicht wenn das Urteil nicht deine Umstände berücksichtigt.
Selbst wenn du nicht dorthin reisen wolltest, hättest du dich um einen Anwalt bemühen müssen der dich vertritt.
wenn du einen Anwalt gefragt hast, warum fragst du hier noch mal?
Ich weiß nicht, woher dein Wissen stammt, es ist aber nicht richtig.
siehe:
Vollstreckung in der Schweiz von in Deutschland titulierten ForderungenIm Rahmen der Rechtsöffnung muss der Richter in der Schweiz den deutschen Entscheid anerkennen und für in der Schweiz vollstreckbar erklären. Die Voraussetzungen dafür sind in dem Staatsvertrag „Lugano Übereinkommen“ (das alte LugÜ von 1988 und das revidierte LugÜ, das seit dem 01.01.2011 in der Schweiz gilt) geregelt.
https://dr-fassbender.de/vollstreckung_in_der-schweiz_von_in_deutschland_titulierten_forderungen/
Stimme dir zu, bin aber der falsche Adressat. Das ist nicht meine Frage.
Und was ist, wenn du die Schweiz verlässt und einen Fuß in die EU setzt?
Schon mal darüber nachgedacht?
Da wird man am Flughafen, im Zug oder bei 'ner Personenkontrolle gern mal festgesetzt.
Denn zu einer Forderung kommen dann noch Zinsen, Gerichtskosten und so weiter dazu - und zwar jeden Tag mehr.
Deswegen mein Tipp: sowas immer klären.
Ois kloa? ;-)
hab an der falschen stelle auf kommentieren geklickt. Das war natürlich an den Fragesteller adressiert
Bei einem zivilrechtlichen Urteil wird man nirgends festgesetzt...
Och, mit sowas fällt man früher oder später immer auf die Fresse.
Selbst wenn dem aktuell so wäre, die Schweiz passt sich in Gesetzgebung kontinuierlich der EU an und baut die Kooperation immer weiter aus - s.a. Banken, Steuerdelikte etc.
Ich denke, dein "Anwalt" hatte nur kein Interesse daran, dich ordentlich zu vertreten.
Ois kloa? ;-)
Nein Ich spreche aus Erfahrung hatte auch Streit mit Niederländer Haben mich verklagt die gegenseite hat gewonnen und bis jetzt 3 Jahre vergangen nichts passiert komme aus der Schweiz xD 😅😅😅
Ja, die Betonung liegt auf "bis jetzt". Wie gesagt, die Schweiz passt ihre Gesetzgebung immer weiter der EU an. Ebenso wird die Kooperation mit der EU weiter intensiviert. Bsp.: Steuerhinterzieher, die sich jahrzehntelang hinter dem Schweizer Bankgeheimnis verstecken, sind dann plötzlich Freiwild.
Ois kloa? ;-)
Ne nichts klar rede kein Unsinn! Da passiert nichts ist 3 Jahre vergangen und Deutschland kann nichzs Pfunden
Ois kloa
Im Zivilprozess ist es unüblich dass die Parteien persönlich erscheinen müssen. Lass dich also von einem Anwalt vertreten sofern das für dich sinnvoll erscheint oder es ergeht ein Versäumnisurteil.
Höchstwahrscheinlich hast du eine Vorladung bekommen und dort sollte drinstehen, welche Folgen es hat, wenn du die Vorladung ignorierst. Wenn du nicht erscheinen kannst, musst du wenigstens schriftlich antworten und deine Abwesenheit begründen.
Je nachdem wirst du gebüsst oder musst sogar mit einer Haftstrafe rechnen.
Ob das Urteil in der Schweiz vollstreckbar ist, kann dir hier keiner sagen, wir wissen ja gar nicht worum es geht. Außerdem ist ja auch nicht klar, wie das ganze ausgeht.
Es kann gut sein, daß ein Urteil gefällt wurde.
Das wäre hier jedoch spekulativ.
In Schweiz kann er nichts vollstrecken Anwaltlich bestätigt👍