Wird dadurch das Strafmaß vermindert?
Wenn ich, bevor ich eine Straftat verübe, den Notruf wähle?
Also wenn ich vor einer Schlägerei oder einem Einbruch die Polizei benachrichtigen würde?
Für geplante Straftaten sollte das Strafmaß höher sein, aber da ich faktisch gehandelt habe, um den Schaden durch meine Taten zu minimieren, müsste es mein Strafmaß mindern, oder?
Vor allem, wenn ich mich danach freiwillig und ohne Widerstand der Justiz übergebe.
3 Antworten
Wenn du -rein theoretisch natürlich- so vorgehen würdest, dann würden im Gegenteil mögliche Gründe für eine Strafmilderung sogar wegfallen. Du zeigst, dass du nicht nur die Tat geplant hast, sondern vorsätzlich und bewusst handelst. Und das Tatmotiv lieferst du wahrscheinlich gleich mit.
Das ist so widersinnig!
Da ist wohl eher zu prüfen, ob du nicht zum Schutze der Gesellschaft aus dem Verkehr gezogen wirst. Durch den Anruf dokumentierst du, dass du die Tat vorsätzlich begehst und wahrscheinlich trotzdem einen Erfolg planst.
Urteile kann man nie voraussagen... Aber ja theoretisch schon