Ist es sehr schlimm von der Polizei wegen Pädophiler Aktivitäten verdächtig und verhört zu werden?
Wenn so z.b. Jugendämter und schulämter Hinweise bekommen und Anzeige gegen einen erstatten und man damit konfrontiert und gründlich befragt wird und es sogar so weit geht, das auch Kollegen und Familienmitglieder befragt werden?
10 Antworten
Gegenüber der Polizei brauchst du erst einmal nichts. Vor Gericht schon.
Dennoch kann es gut sein eine Aussage zu machen.
Ein sehr, sehr ranghoher Leiter der geamten Rechtsabteilung eines der größten Ämter hat allen Auszubildenden klargemacht, dass bei schwerwiegenden Vorwürfen (egal ob schuldig oder nicht) keine Aussage ohne den vorherigen Besuch eines Anwaltes gemacht wird!
Ich lege dir dringendst ans Herz so zu verfahren.
Nun ja, natürlich ist ihm in jeder Lage das Schweigen zuzubilligen, das schafft aber nicht die vom Fragesteller genannte Situation ab; was die eventuelle noch erfolgende Befragung von Kollegen betrifft, so steht diesen ein Aussageverweigerungsrecht regelmäßig nicht zu.
Wenn er schuldig ist und es ihm wasserfest nachgewiesen werden kann, möge er seine gerechte Strafe beziehen.
Ganz ehrlich, als unbescholtener Bürger würde ich zu solchen Vorwürfen nicht schweigen.
(Abgesehen davon braucht er auch vor Gericht nichts sagen)
Natürlich ist das schlimm nicht nur im rechtlichen sondern auch im sozialen Sinne die rufschädigungen bei sowas sind enorm
Aber wenn die Behörden so weit gehen scheint ja ein Begründeder Verdacht vorzulegen
Es ist nicht nur schlimm, sondern sehr schlimm.
Ist es sehr schlimm von der Polizei
Nein, es ist von der Polizei nicht schlimm. Es ist sogar richtig, Hinweisen nachzugehen.
Ja, wenn der Verdacht stimmt
Nein das meine ich nicht aber schlimm ist es immer egal ob der Verdacht stimmt oder nicht daher sollte man mit solchen Anschuldigung immer sehr vorsichtig sein aber wenn die Behörden so weit gehen muss ja irgendwas vorgefallen sein ob er solche Neigungen hat oder nicht spielt für die Behörden ja erstmal keine Rolle dann musst du ja eine Straftat in die Richtung begangen haben oder zumindest im starken Tatverdacht stehen
Das ist oft komplett egal der Schaden am Ruf bleibt egal ob schuldig oder unschuldig