Was tun bei "falschen Zeugen"!? (bei Strafanzeigen)?
Hallo liebe Fragehelfer!
Vor einiger Zeit haben Personen "Strafanzeigen" (z.B. wegen "Körperverletzung", "Beleidigung") gestellt. Die genannten "Gründe" (z.B. "Körperverletzung"; "Beleidigung") sind "erfunden" (haben NICHT stattgefunden! (sind also waschechte LÜGEN!)). Doch diese Personen ("Anzeigensteller") "mögen mich nicht".
Das "1. Problem": Hierbei gibt es eine (falsche) "ZEUGIN" (eine Freundin der "Antragstellerin"), die "dabei gewesen sein will", u. diese "Körperverletzung" bezeugt.
Das "2. Problem": Die "Anzeigenstellerin" hat einen "weiteren Beweis": einen "Krankenhausbericht": hierin wird bestätigt, dass die "verletzte" Person "tatsächlich verletzt" wäre: sie hätte nämlich eine "Beule" am Kopf gehabt (!) (die Person soll sich jedenfalls nur kurz "ambulant behandeln" lassen). - Kann aber definitiv NICHT von mir gewesen sein! (es wird behauptet, ich hätte die "Anzeigenstellerin" mit meiner "Leichtmetallkrücke" geschlagen (ich war zu diesem Zeitpunkt nämlich (tatsächlich) fuß- verletzt!).
Das "3. Problem": Ich kann nicht so leicht "Meine UNSCHULD beweisen"! (denn ICH habe KEINEN Zeugen dafür! (auch, weil ich "dummerweise" ja alleine wohne!); komme auch nicht so schnell an ein "Alibi" ran!
Jetzt habe ich also eine "Menge Probleme", bzw. eine ganze Menge ÄRGER am Hals: man versucht nämlich, mich deswegen VOR DAS GERICHT zu bringen!
- Frage hierzu: womit müsste ich für mich jetzt - schlimmstenfalls - rechnen?! Kann es wirklich zu einer GERICHTSVERHANDLUNG deswegen kommen?! (wie gesagt: ich bin absolut UNSCHULDIG!);
- Frage Hierzu: WIE kann ich mich gegen diese "falschen Verdächtigungen" u. "falschen Zeugen" zur Wehr setzen?! (damit ICH keine Probleme bekomme!).
Nun scheint es so zu sein, dass die Sache tatsächlich "vor Gericht kommen" soll! Sollte ich mir deswegen einen Rechtsanwalt nehmen?! Oder ist das nicht nötig?!
Ist es tatsächlich möglich, dass man in diesem Land dadurch "Probleme bekommen kann", wenn Personen Unschuldige mit "SCHEINBAR "bewiesenen" Vorwürfen konfrontieren" (z.B. durch "strafanzeigen" (muss die Polizei ja immer ernst nehmen! (wie es dann so schön heißt in den Akten der Polizei: der "in der Anzeige "Angeklagte" STEHT IM VERDACHT diese (oder jene) "Straftat begangen" zu haben" (man wird bei der Polizei also dann als "Verdächtiger" geführt!)).
Nun habe ich dennoch - weil unvorbereitet - doch eine gewisse "Angst"! - Denn ich bin vorher noch nie in eine "solche Situation" gekommen, bzw. habe "von einer solchen Situation gehört" (oder hätte "gedacht, da mal reinzukommen"!)!
Kann die Sache also "ernst" für einen "Beschuldigten" werden, obwohl Dieser UNSCHULDIG ist?!
Auch kann ICH mir "nicht vorstellen", dass bösartige personen, die das bei einer anderen person tun (gegen diese "Ohne Grund Strafanzeige" zu stellen (wenn auch mit "falschen Zeugen"!), es damit gegen eine UNSCHULDIGE Person so einfach haben?! (das dürfte der Gesetzgeber solchen Bösartigen Menschen doch nicht so einfach machen, oder?!).
Bin leider juristischer Laie (ohne viel "strafrechtliche Erfahrung oder Kenntnis")!
Ich wäre daher SEHR DANKBAR für jeden Beitrag von jeder Person, die "Hier HELFEN köntne"; bzw. ein wenig Ahnung vom Thema hätte (durch eigene Erfahrung; vom "Hörensagen"/ "eigener Aneignung" oder "Berufserfahrung")!
Oder weiß Jemand, wo man sich "darüber informieren" könnte (z.B. im Internet, oder woanders)?! Wer/ Was könnte Einem da HELFEN?!
(sicher wären diese Antworten später auch für andere Personen interessant, die ein "ähnliches Problem" hätten, u. diese Site deswegen aufrufen! (man würde also durch diese Antwort nicht nur mir helfen!)).
5 Antworten
Dann solltest du dir ganz dringend einen Anwalt nehmen und dich von diesem beraten lassen! Hier ist nicht der richtige Ort für sowas.
Der Anwalt kostet aber Geld! (habe ich nicht!). - Wer bezahlt das?! (etwa die (verleumderische) "Gegenseite" (= "Anzeigensteller")?!
Vorgestern war es ein "Typ mit einem Baseballschläger" der dich angegriffen hat, und dort hattest du auch "gar nichts gemacht". Dort war die "Freundin, der er ein Motorrad kauft" aber wohl dabei.- Heute ist es eine weibliche Person die dich unberechtigt anzeigte und die Zeugin war nicht dabei.
Vorgestern hatte die männliche Person mit dem Baseballschläger ein ärztliches Attest, dass du sie mit deiner Krücke geschlagen hast und die Verletzungen waren vorhanden, heute ist angeblich alles vorgetäuscht.
Welche Antwort möchtest du haben, solltest du
a) deine Geschichte verständlich erklären, sonst kann dir niemand helfen
b) was nützt es, wenn du hier eine Antwort bekommst auf Dinge, die nicht so sind wie du sie darstellst, die Beurteilung liegt bei der Staatsanwaltschaft und nicht bei uns Usern
c) dies ist ein Laienforum, Auskünfte sind nur grundsätzlich bedingt möglich.
Wenn so genannte "Zeugen" durch den Richter belehrt werden, dass eine unendliche Falschaussage 6 Monate und eine eidliche Aussage 1 Jahr Freiheitsstrafe bedeuten, haben viele ganz plötzlich Erinnerungslücken.
Auch stellen Richter Fangfragen, an denen sie gut erkennen können, ob Fakt oder Lüge erzählt wird.
... haben NICHT stattgefunden ...
Wo warst du zu dem Zeitpunkt. Evtl. Zeugen dafür finden wo du dich aufgehalten hast. Ansonsten natürlich Anwalt einschalten.
Zu dem Zeitpunkt war ich entweder zuhause oder im nahegelegenen Supermarkt! (Quittung (= Beweis) habe ich natürlich nicht mehr!).
Das Problem ist: ich habe halt KEINE ZEUGEN! (u. ich finde nicht so schnell einen "falschen Zeugen"!).
Ein ANWALT kostet eine Menge Geld! (u. es ist zweifelhaft, ob Dieser dann überhaupt etwas für mich machen könnte?! (macht es daher überhaupt Sinn, sich einen Anwalt deshalb zu suchen?! (deswegen habe ich diese Frage ja HIER gestellt!).
Anzeige wegen Verleumdung indem Falle soweit ich weiß gegen den Zeugin Falschaussagen kann man auch anzeigen.
Diese "Dame" hat einen "Krankenhausbericht" vorgelegt: demnach hätte sie eine "Beule am Kopf" gehabt! (Jedoch NICHT durch mich!). (so eine Beule kann man sich natürlich auch selbst schnell zufügen! (oder durch die Freundin!?). Sie soll auf jeden Fall dort "ambulant behandelt" worden sein! (diese "Dame" wird Den Notfall- Ärzten natürlich eine "Üble Geschichte" aufgetischt haben!).
Aber ich könnte ja nicht "beweisen"; dass es "Verleumdung" wäre! (denn ICH habe ja FÜR MICH KEINE ZEUGEN!).